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View Full Version : Taubenhaltung muss der Behörde angezeigt werden?


kratzer
06.08.2010, 17:25
Hallo zusammen,

mir kam heute ein städtisches Schreiben in die Hand, in dem ein Brieftaubenzüchter aufgefordert wird, seinen Brieftaubenbestand bei der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen und registrieren zu lassen.

Gemäß § 26 ViehVerkV wäre man dazu verpflichtet.

Jeder der dieser Verpflichtung nicht nach kommt handelt vorsätzlich oder fahrlässig und erfüllt damit den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
Diese kann dann mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000Euro geahndet werden.

Kann mir jemand sagen ob dazu jeder Taubenzüchter verpflichtet ist und/oder was der Grund zu dieser Meldepflicht sein kann?

Während meiner aktiven Zeit im Brieftaubensport habe ich davon noch nie etwas gehört und ich würde, wenn jeder betroffen ist, gerne hiermit andere informieren.

Bin gespannt was Ihr mir dazu sagen könnt.

VG, Frank

Reuler
06.08.2010, 18:03
Hallo Kratzer!
Der tiefere Sinn der Meldepflicht liegt darin, bei entsprechenden Krankheiten in der Vogelwelt alle in Frage kommenden Tiere deren man habhaft werden kann zu töten.
Dies ist aber nur eine reine Alibifunktion für die Politik, damit diese sagen können, " wir haben etwas getan".
Laß Phantasie walten!!!!

Gruß Reuler

Ede23
06.08.2010, 20:32
Hallo Sportfreund,
kann mich noch dunkel erinnern, das wir vor ca 15 Jahren so einen amtlichen Schrieb als RV bekommen haben, sämtliche aktiven Züchter mit Adresse der Schlaganlage dem zuständigen Kreis-oder Stadtveterinäramt zu melden. Wir waren dieser Aufforderung natürlich nachgekommen und hatten die als aktiv gemeldeten Züchter aufgefordert ihre Daten dem zuständigen Veterinär der Stadt zu melden. Die haben das dann auch gemacht. Passive brauchten sich nicht zu melden.
Beste Grüsse
Dieter

Heijo
08.08.2010, 07:22
Hallo Sportsfreunde

Die Meldepflicht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das Veterinäramt kann entscheiden ob eine Meldung erfolgen muß oder nicht.
Bei Tierseuchen kann dies sinnvoll sein. Bei Beginn der Paramyxo Krankheit habe ich mit dem zuständigen Amtstierarzt verhandelt und eine für beide Seiten anmehmbare lösung gefunden.

Gruß Heijo

Volker2
08.08.2010, 11:22
Dieter und Heijo:

......so ist es bei uns auch gewesen.
Seitdem müssen wir aber auch in die Hess. Tierseuchenkasse einzahlen.......

kratzer
09.08.2010, 07:35
Hallo,

danke für Eure Antworten.

Der Auslöser für diese Meldeaktion, scheint der damalige Ausbruch der Newcastlekrankheit in unserer Region zu sein.

Bedenklich finde ich den Hintergedanken, dass das der Anfang zu kostenpflichtigen Geschochte werden kann ( s. Volker2).

@ Volker2: wonach richten sich die Beiträge und wie hoch sind sie?

VG, Frank

bering
09.08.2010, 08:11
Bedenklich finde ich den Hintergedanken, dass das der Anfang zu kostenpflichtigen Geschochte werden kann ( s. Volker2).
Seit Tauben-Anfang vor zwei Jahren habe ich die Tauben in der Tierseuchenkasse gemeldet. Da entstehen bei uns in NRW keine Kosten. Hier gibt es ja auch einen ganz anders gearteten Tierbestand als in Hessen. Ich kann die TSK nur loben, weil ich mit einem kranken Pferd durch unseren Tierarzt nach Anfrage mal Teil eines Forschungsobjekts wurde. Die haben Untersuchungen bezahlt, die ich finanziell nicht verkraftet hätte und die in keinem Verhältnis zu den wirklich geringen Beiträgen standen. Dass die Veterinär-Ämter wissen müssen, welche Tierbestände wirklich vorhanden sind, zeigt doch die Geflügelpest mit den vielen versteckten Kleingärten-Volieren und zeigte sich auch mit der Blauzungen-Krankheit bei zahlreichen unentdeckten Zwei-Schaf-Beständen (Rasenmäher) usw.
Also, keine neue Kosten für Taubenhalter in Sicht, nur Vorsichtsmassnahmen.
Gruß bering

Daktari
09.08.2010, 09:27
Hallo Sportfreunde,

eigentlich gilt diese Meldepflicht nur für Rassetauben, da Sie anders als unsere Brieftauben, als Nutztiere gelten, während unsere Brieftauben als Heimtiere geführt werden, im speziellen Fall in Bochum hat die Zuständige Behörde auch nicht gewußt, bzw. ignoriert das Brieftauben nicht an Newcastle erkranken, also könnte diese Aufforderung wieder aus Unwissenheit entstanden sein!

Gut Flug

Ralf

Volker2
09.08.2010, 09:32
Frank,

das ergibt sich aus § 71 Tierseuchengesetz in Verbindung mit § 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz.

82 von mir gemeldete Tauben kosten 2010 € 16,86.

Volker2
09.08.2010, 09:34
Ralf,

auch das habe ich in Hessen bis ins zuständige Ministerium vorgebracht und muss trotzdem bezahlen.

Daktari
09.08.2010, 09:45
Ralf,

auch das habe ich in Hessen bis ins zuständige Ministerium vorgebracht und muss trotzdem bezahlen.

Hallo Volker,

die Behörden sitzen natürlich am längeren Hebel und das für einen Laien, eine Taube nicht anders ist als eine andere ist auch klar!

Hast Du mal deswegen beim Verband angefragt?

Gruß
Ralf

Volker2
09.08.2010, 10:35
.......ja, auch das habe ich mit Herrn Menzel besprochen.

Da dies letztendlich Ländersache ist -ob Geld erhoben wird oder nicht-
kann man nichts machen.

linus
09.08.2010, 13:40
Hallo Frank;

Auch bei uns flatterte im vorigen Jahr ein Erhebungsbogen, den ich für alle RV-Mitglieder kopieren sollte, ins Haus. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Amt durfte ich den Bogen vernichten.
Begründung: Keine Einzahlung in die Tierseuchenkasse und daher auch keine Ansprüche an dieselbe bei Erkrankungen.

Viele Grüße Linus