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View Full Version : Tierarzneimittel-Neuordnungsgesetzes


Schlagbetreuer
03.12.2001, 18:13
Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn hat heute die Unterstützung des Gesetzesantrages zur Verhinderung des Tierarzneimittelmissbrauchs durch den Bundesrat begrüßt. Das bedeutet unter anderem, dass keine Medikamente per Post bestellt werden können, ohne dass ein Tierarzt eine Diagnose gestellt hat. Näheres unter

http://www.murl.nrw.de/sites/presse/pressemitteilungen/ue011203.htm

MfG Ihr Schlagbetreuer
Erich Obster

Dennis
04.12.2001, 16:43
Habe gerade den Text auf der angegebenen Seite gelesen. Leider geht daraus nicht hervor, ob nur das Verschicken von Medikamenten verboten wird, oder ob die Brieftaube immernoch, wie anfänglich geplant, aus dem §60 des AMG gestrichen und stattdessen als "lebensmittellieferndes Tier" eingestuft werden soll.

Weiß jemand dazu schon näheres?

schalie77
04.01.2002, 12:36
Hallo Sportfreunde!
Könnte mir jemand Nachhilfe erteilen und mir bitte den aktuellen Stand zum Tierarzneimittel-Neuordnungsgesetz mitteilen?
Änderungen beschlossen? Gesetz? Konsequenzen für uns Brieftaubenliebhaber?
MFG
Schalie

Tiberius Mohr, Tierarzt
09.01.2002, 20:59
Antwort folgt in Kürze

Tiberius Mohr

Tiberius Mohr, Tierarzt
09.01.2002, 23:28
Zum aktuellen Stand der Dinge hier ein Zitat aus der Fachzeitschrift für Tierärzte „Der Praktische Tierarzt“ (offizielles Organ des Bundesverbandes Praktischer Tierärzte, BPT). Der Artikel ist in der Ausgabe Nr. 1, im Januar 2002 erschienen – der Artikel gibt also den wirklich neusten Stand wieder.


„Der von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt eingebrachte Gesetzesantrag zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften, dem auch die Länder Sachsen und Schleswig-Holstein beigetreten sind, stand am 30. 11. 01 als Punkt 31 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Schon am 03. und 05. Dezember haben die Beratungen im Gesundheits- und Agrarausschuß des Bundesrates begonnen. Da dem Bundesrat eine stattliche Zahl von Änderungsanträgen aus den Ländern vorliegt, wurde die Einsetzung eines Unterausschusses beschlossen.

Der weitere zeitliche Verlauf hängt entscheidend von den anderen Bundesländern ab, inwieweit sie bereit sind, den geplanten Neuregelungen zu folgen. Nicht alle Bundesländer sehen den Gesetzentwurf in allen Punkten uneingeschränkt positiv.

Die Initiative des BPT nach Einbringung des Gesetzesantrages in den Bundesrat: Der Bundesverband hat beim Bundesratspräsidenten eine Verbandsanhörung vor den Ausschüssen wegen der gravieren- den Änderungen, die das geplante Gesetzeswerk vorsieht, angeregt, obwohl es Verbandsanhörungen im Bundesratsverfahren üblicherweise nicht gibt.

Der Bundesverband hat alle Mitglieder des Gesundheits- sowie des Agrar- und Umweltausschusses wie auch des eingesetzten Unterausschusses einzeln angeschrieben und die Notwendigkeit zur Änderung verschiedenster geplanter Regelungen dargestellt.

Der Bundesverband hat in verschiedenen Bundesländern die aus Sicht der Praktikerschaft nicht vertretbaren geplanten Rechtsregelungen in die Ressortministerien eingebracht und die- se dort beraten.

Welcher Erfolg dem BPT beschieden sein wird, ist noch nicht absehbar.“

Übersetzung: „nichts genaues weiß man nicht“!


Ich halte Sie auf dem Laufenden.


Tiberius Mohr

schalie77
10.01.2002, 06:17
Sehr geehrter Herr Mohr!
Vielen Dank für ihre Auskunft, so weiss man wenigstens, dass man nichts weiss?! :)
Grüsse
Schalie77

Schlagbetreuer
16.01.2002, 16:17
Der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. hat in seiner aktuellen Broschüre „Tiergesundheit im Blickpunkt“ einen kleinen Beitrag mit dem Titel „Taubenzüchter aufgeschreckt“ veröffentlicht.

http://www.bft-online.de/Download/pdf/bp0038.pdf (PDF-Datei)

Dort geht es um das Tierarzneimittel-Neuordnungsgesetzes. Aber leider auch ohne neue Erkenntnisse.

MfG Ihr Schlagbetreuer
Erich Obster