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View Full Version : AKTUELL, Geflügelpest


TM
26.05.2003, 15:00
Geflügelpest; Der Stand der Dinge

Offizielle Mitteilungen der Tierärztekammer werden künftig - soweit nicht ausschließlich für den internen tierärztlichen Gebrauch bestimmt- sofort ins Medizinforum gestellt.



Die nachfolgende Meldung der Informationsstelle der LTK-Hessen (Landestierärztekammer Hessen) ist gerade bei mir eingetroffen:

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Die Landestierärztekammer Hessen informiert:
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Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt,
ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 23.05.2003

Geflügelpest: Entspannung der Seuchensituation -
Reiseveranstaltungen mit Tauben dürfen wieder stattfinden -
Ausnahmegenehmigungen weiterhin erforderlich

"Nachdem sich die beiden letzten Geflügelpest-Verdachtsfälle
in Nordrhein-Westfalen nach den Laboruntersuchungen nicht
bestätigt haben, haben sich Bund und Länder dahingehend
verständigt, dass ab heute, 23. Mai, 00.00 Uhr in Deutschland
wieder Veranstaltungen mit Tauben genehmigt werden können",
gab heute Hessens Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel
bekannt.

Gemäß der Geflügelpest-Eilverordnung, die am 12. April erlassen
wurde und auch noch weiterhin gültig ist, seien aber - so der
Minister - "Ausnahmegenehmigungen für diese Veranstaltungen mit
Tauben vorgeschrieben". Diese können bei den Staatlichen Ämtern
für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
eingeholt werden.

Die Auflassorte, von denen aus die Tauben starten, müssen dabei
weiterhin 40 Kilometer östlich des Rheins in Nordrhein-Westfalen
und 40 Kilometer von der Niederländischen Grenze entfernt sein.
Gleiches gilt für die Flugrouten.

Pressestelle:
Manuela Scharfenberg, Mainzerstr. 80, D-65189 Wiesbaden
Tel.: (0611) 8 15 10 20/10 24, Fax: (0611) 8 15 19 43
Email: presse@hmulv.hessen.de

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Info-Service der Landestierärztekammer Hessen
E-Mail: ltk-hessen@t-online.de
Internet: www.ltk-hessen.de



TM

Federfuss
27.05.2003, 13:35
Hallo zusammen,

inzwischen habe ich die behördlichen Bestimmungen richtig lieb gewonnen!

Die Landestierärztekammer Hessen informiert: (Beitrag T.M. s.o.)

>>>>>Die Auflassorte, von denen aus die Tauben starten, müssen dabei
weiterhin 40 Kilometer östlich des Rheins in Nordrhein-Westfalen
und 40 Kilometer von der Niederländischen Grenze entfernt sein.
Gleiches gilt für die Flugrouten.<<<<<

Dies ist einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz entnommen.

40km östlich des Rheins? Liegt hier vieleicht eine Rechts - Links - Schwäche vor? Müssen wir uns in Deutschland mit 100 verschiedenen Verordnungen zur gleichen Sache abfinden oder ist das mal wieder eine "Ente" die Geflügelpest hat?

Wenn diese Meldung stimmt, müssen wir aus Heinsberg oder Aachen demnächst in Pilsen auflassen. Mal ne ganz neue Erfahrung!

Viele Grüsse
Horst