H. Hillen
23.05.2001, 07:43
Liebe Sportfreunde,
nachdem ich im letzten Jahr umziehen musste, und vorher meine Dame davon überzeugen konnte, ohne meine Tauben niemals umzuziehen, ging ich zu Bauamt meines neuen Heimatörtchens, um mich nach den Vorschriften zu erkundigen, die es mir ermöglichen, im Rahmen des geltenden Rechts einen Taubenschlag zu bauen. Nach reichlichem Herumblättern in der LBO wurden die Herren auch fündig: 7,5 m² dürfen es werden. Nun gut, nicht gerade viel, aber es soll reichen. Also frisch ans Werk, Taubenschlag gebastelt, dann der Brief vom Kreis, demzufolge ich als "Täter" widerrechtlich einen genehmigungspflichtigen Kleintierstall errichtet habe, von dem Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen, da er die Belichtung der angrenzenden Garagen (ohne Fenster) beeinträchtigt und die Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt. Kurz: Abriss bis zum 30.09.01, sonst Geldstrafe, ersatzweise Haft. Auf mein Argument, dass der Bau durch das örtliche Bauamt genehmigt wurde, wird nicht eingegangen. Was kann man in so einem Fall eigendlich machen? Die Kameraden totschlagen? Sicherlich nicht, ich habe nunmehr mit dem Verband Kontakt aufgenommen, die werden sich mit dem Kreis in Verbindung setzen, ob´s hilft, wissen sie natürlich auch nicht. Der größte Schwachsinn bei der Sache ist, dass die Kiste stehenbleiben darf, wenn ich die Tauben rausnehme, denn dann ist es ja kein Kleintierstall mehr, sondern ein Gartenhaus, das natürlich genehmigungsfrei errichtet werden darf, denn von einem Gartenhaus gehen keine Wirkungen, wie von einem Gebäude aus. Hat von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht, und konnte dem Problem erfolgreich abgeholfen werden?
P.s.: die Nachbarn interessieren meine Tauben nicht weiter, weil die sie eh nicht oft zu Gesicht bekommen und sie auch nicht auf deren Dächern herumlungern.
Für Anregungen bedanke ich mich bereits jetzt schon!
nachdem ich im letzten Jahr umziehen musste, und vorher meine Dame davon überzeugen konnte, ohne meine Tauben niemals umzuziehen, ging ich zu Bauamt meines neuen Heimatörtchens, um mich nach den Vorschriften zu erkundigen, die es mir ermöglichen, im Rahmen des geltenden Rechts einen Taubenschlag zu bauen. Nach reichlichem Herumblättern in der LBO wurden die Herren auch fündig: 7,5 m² dürfen es werden. Nun gut, nicht gerade viel, aber es soll reichen. Also frisch ans Werk, Taubenschlag gebastelt, dann der Brief vom Kreis, demzufolge ich als "Täter" widerrechtlich einen genehmigungspflichtigen Kleintierstall errichtet habe, von dem Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen, da er die Belichtung der angrenzenden Garagen (ohne Fenster) beeinträchtigt und die Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt. Kurz: Abriss bis zum 30.09.01, sonst Geldstrafe, ersatzweise Haft. Auf mein Argument, dass der Bau durch das örtliche Bauamt genehmigt wurde, wird nicht eingegangen. Was kann man in so einem Fall eigendlich machen? Die Kameraden totschlagen? Sicherlich nicht, ich habe nunmehr mit dem Verband Kontakt aufgenommen, die werden sich mit dem Kreis in Verbindung setzen, ob´s hilft, wissen sie natürlich auch nicht. Der größte Schwachsinn bei der Sache ist, dass die Kiste stehenbleiben darf, wenn ich die Tauben rausnehme, denn dann ist es ja kein Kleintierstall mehr, sondern ein Gartenhaus, das natürlich genehmigungsfrei errichtet werden darf, denn von einem Gartenhaus gehen keine Wirkungen, wie von einem Gebäude aus. Hat von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht, und konnte dem Problem erfolgreich abgeholfen werden?
P.s.: die Nachbarn interessieren meine Tauben nicht weiter, weil die sie eh nicht oft zu Gesicht bekommen und sie auch nicht auf deren Dächern herumlungern.
Für Anregungen bedanke ich mich bereits jetzt schon!