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-   -   Frage an Juristen in Bezug auf Tötung von Greifvögeln (https://forum.internet-taubenschlag.de//showthread.php?t=31890)

fehlfarben 11.01.2015 20:30

Frage an Juristen in Bezug auf Tötung von Greifvögeln
 
Hallo ,

meine Frage an die Juristen unter euch ist folgende : ist es gerichtlich möglich , dass Vermutungen in Berichten über Greifvogeltötungen in Funk , Fernsehen und Zeitungsberichten Taubenzüchter oder Hühnerhalter als " mögliche " Täter zu unterlassen sind ?

So wie hier in diesem Ausschnitt von der Seite : http://nrw.nabu.de/tiereundpflanzen/...e/gefaehrdung/

Das Bonner Komitee gegen den Vogelmord vermutet deshalb, dass die Täter als Köder eine lebende Brieftaube verwendeten, deren Gefieder mit Gift präpariert war. Ähnliche Fälle seien bereits aus Baden-Württemberg und Hessen bekannt geworden. "Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem Täter um einen Tauben- oder Hühnerhalter handelt, der in den Falken Geflügelschädlinge sieht und sie deshalb loswerden möchte", so Komiteesprecher Axel Hirschfeld.

Mich stört es kolossal , dass da einfach der Begriff Taubenzüchter oder Hühnerhalter erwähnt wird , obwohl in dem Fall noch gar kein Täter gefunden wurde , nur weil früher einmal jemand aus diesem Umfeld dieser Tat überführt wurde . Mit dieser Vermutungsäußerung wird doch wieder nur gegen diese Personengruppe eine Hetzkampagne gestartet .

Ich könnte mir sogar sehr gut vorstellen , dass Nabu-Mitglieder selbst Greifvögel vom Himmel holen , damit uns wieder ans Bein pinkeln möchten und hinten rum auf die bösen , bösen Tauben - und Hühnerzüchter draufhauen .

Fehlfarben

Brillant04 13.01.2015 14:03

Zitat:

Zitat von fehlfarben (Beitrag 167861)
Hallo ,

meine Frage an die Juristen unter euch ist folgende : ist es gerichtlich möglich , dass Vermutungen in Berichten über Greifvogeltötungen in Funk , Fernsehen und Zeitungsberichten Taubenzüchter oder Hühnerhalter als " mögliche " Täter zu unterlassen sind ?

So wie hier in diesem Ausschnitt von der Seite : http://nrw.nabu.de/tiereundpflanzen/...e/gefaehrdung/

Das Bonner Komitee gegen den Vogelmord vermutet deshalb, dass die Täter als Köder eine lebende Brieftaube verwendeten, deren Gefieder mit Gift präpariert war. Ähnliche Fälle seien bereits aus Baden-Württemberg und Hessen bekannt geworden. "Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem Täter um einen Tauben- oder Hühnerhalter handelt, der in den Falken Geflügelschädlinge sieht und sie deshalb loswerden möchte", so Komiteesprecher Axel Hirschfeld.

Mich stört es kolossal , dass da einfach der Begriff Taubenzüchter oder Hühnerhalter erwähnt wird , obwohl in dem Fall noch gar kein Täter gefunden wurde , nur weil früher einmal jemand aus diesem Umfeld dieser Tat überführt wurde . Mit dieser Vermutungsäußerung wird doch wieder nur gegen diese Personengruppe eine Hetzkampagne gestartet .

Ich könnte mir sogar sehr gut vorstellen , dass Nabu-Mitglieder selbst Greifvögel vom Himmel holen , damit uns wieder ans Bein pinkeln möchten und hinten rum auf die bösen , bösen Tauben - und Hühnerzüchter draufhauen .

Fehlfarben

Hallo Fehlfarben ,
diese Frage ist nicht leicht zu beantworten ,trotzdem will ich es versuchen. Es kaeme hier eigentlich nur der Paragraph 186 StGB in Betracht. Die Tatbestandsmerkmale muessten jedoch vorliegen!
Der Verfasser muesste bekannt sein, er muesste eine Tatsache verbreiten , die den anderen veraechtlich macht, die behauptete Tatsache duerfte auch nicht nachgewiesen wahr sein. ..
Auch wenn hier nur die Formulierung gebraucht wurde, dass der Taeter vermutlich ein Taubenzuechter ist, stellt dies meiner Ansicht nach schon eine Behauptung dar.Das Verbreiten dieser durch Schriften erhoet das Straf mass!
Ich waere aber trotzdem vorsichtig!
Der Verfasser koennte gegen Dich paragraph 164 StGB geltend machen.
Ich wuerde mir das nicht antun...

Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
Entschuldige die Schreibweise, bin mobil unterwegs


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