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Baffie 10.12.2016 12:24

Zuflieger NL
 
Hallo
Wo kann ich den Ausweis anfordern , bei einen Zuflieger aus NL
oder den Besitzer erfahren ???
Mit freundlichen Grüssen Baffie
P.S.
NL-16-1182578 wurde beim D - Verband gemeldet

joza 10.12.2016 23:29

Zitat:

Zitat von Baffie (Beitrag 178729)
Hallo
Wo kann ich den Ausweis anfordern , bei einen Zuflieger aus NL
oder den Besitzer erfahren ???
Mit freundlichen Grüssen Baffie
P.S.
NL-16-1182578 wurde beim D - Verband gemeldet

Guckst du hier:https://www.npoveenendaal.nl/
Gruß Joza

Standard 11.12.2016 08:28

Zitat:

Zitat von joza (Beitrag 178738)
Guckst du hier:https://www.npoveenendaal.nl/
Gruß Joza

Hallo

Wobei das natürlich auch der richtige Weg ist, und nicht der Deutsche Verband. So hat der NL Züchter zumindestens eine Gelegenheit sich zu melden. Der Nl Züchter wird wohl nicht " Die Brieftaube " beziehen.
Viel Glück

hekel 11.12.2016 12:13

Zitat:

Zitat von Standard (Beitrag 178742)
Hallo

Wobei das natürlich auch der richtige Weg ist, und nicht der Deutsche Verband. So hat der NL Züchter zumindestens eine Gelegenheit sich zu melden. Der Nl Züchter wird wohl nicht " Die Brieftaube " beziehen.
Viel Glück

Hallo Hermann,
der Deutsche Verband meldet meines Wissens ausländische Tauben,
an die jeweiligen Verbände weiter.Etwas anderes ergäbe keinen Sinn.

Sportgruß - Willi

PS: schönen 3.Advent

Standard 11.12.2016 14:12

Hallo

Hast recht, hier ein Auszug vom Verband. Auch das mit dem Eigentumausweis ist hier beschrieben.

3. Meldung an die Geschäft sstelle des deutschen Verbandes
Hier wird nach schrift licher Meldung die umgehende Veröff entlichung
in unserer Zeitschrift „Die Brieft aube“ sowie die Benachrichtigung
des jeweiligen ausländischen Verbandes veranlasst.
Nach einer Frist von 4 Wochen – gerechnet vom Tage der Veröff entlichung
an – kann der Melder über die gemeldete Taube frei verfügen,
jedoch nicht damit reisen.
Nach Ablauf der obigen Frist kann der Melder beim jeweiligen ausländischen
Verband die Original- bzw. Duplikatringkarte anfordern; nur
mit dieser Karte kann mit der Taube gereist werden!
Wird die ausländische Taube von ihrem Eigentümer zurückgefordert,
so ist diese unverzüglich an die Geschäft sstelle des deutschen Verbandes
zu senden. Hier wird in Sammeltransporten die Rückführung in
vorstehende Länder vorgenommen.
Es wird vorsorglich noch darauf hingewiesen, dass der deutsche Verband
nicht befugt ist, Ersatz-Eigentumsausweise für ihm gemeldete
ausländische Tauben auszustellen.
4. Hinweise im Einzelnen:
Dänemark: In Dänemark kennt man keine Ringkarten (Eigentumsausweise)!
Mit dänischen Tauben kann nach Ablauf
einer Frist von 5 Wochen – unter Vorlage der Meldebestätigung – gereist
werden.
Niederlande: Der Niederländische Verband stellt Ersatzeigentums-
Ausweise gegen Voreinsendung von 5 € aus. Überweisung
an: Nederlandse Postduivenhouders Organisatie, Landjuweel
38, 3905 PH Veenendaal, Niederlande, Bankverbindung: PSTB NL 21,
IBAN: NL42 INGB0687212 642, BIC: INGBNL2A

Meuleman 14.12.2016 21:33

Hallo Baffi, hier hast Du die Telefonnummer des Niederl. Eigentümers, Tel. 0031.546.622401, ich hoffe das hilft Dir weiter.


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