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Wiener 03.03.2011 22:57

Brieftauben sind Haustiere
 
In der Presse habe ich einen interessanten Artikel gefunden
Wiener

Brieftauben können auch im Freiflug Haustiere sein
27.02.2011 | 18:03 | (Die Presse)
Verwaltungsgerichtshof ermöglicht Ersatz für Brieftauben, die in einem Jagdgebiet von anderen Vögeln getötet wurden.

Wien/Aich. Der Halter der Brieftauben hat von der Entscheidung leider nichts mehr. Der Kärntner ist verstorben, bevor der Instanzenzug erschöpft war. Seine Erbin aber hat sich bereiterklärt, im Sinn des Verstorbenen den Kampf für seine Brieftauben bis zum Ende weiterzuführen.
Mehrere dieser Tauben hatte der Mann bei Freiflügen verloren. Andere Tiere – Greifvögel, Habichte, Wanderfalken – waren die Übeltäter. Dies hatte der Mann teils beobachtet, teils rekonstruiert. Nun sieht das Kärntner Jagdgesetz vor, dass man Schadenersatz erhält, wenn man in einem Jagdgebiet sein Haustier durch einen „Wildschaden“ verliert. Die Behörde sah keine Schadenersatzpflicht und verwies auf ein Sachverständigengutachten. Demnach könne eine Brieftaube zwar ein Haustier sein. Das sei sie aber dann nicht mehr, wenn sie sich auf Freiflug befinde.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob den Kärntner Bescheid wegen Rechtswidrigkeit auf. Man könne den „Verlust der Haustierqualität von Brieftauben nicht darauf stützen, dass diese den Schlag verlassen haben. Der VwGH verwies unter anderem auf das Lexikon „Brockhaus“, nach dem Haustiere „die vom Menschen zur Nutzung ihrer Produkte oder Arbeitsleistung oder aus Liebhaberei gezüchteten oder gehaltenen Tiere“ sind. Unter diesen Begriff falle grundsätzlich auch die Brieftaube, meinen die Höchstrichter. Zu klären sei von der Behörde nur noch, ob einzelne Brieftauben schon „verwildert“ sind. Wenn es sich aber um Brieftauben handle, die nach einem Trainingsflug mit aller Wahrscheinlichkeit zum Taubenschlag zurückkehren, dann seien diese immer Haustiere, entschied der VwGH (2007/03/0043).
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2011)

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/637786/index.do

OOO 04.03.2011 08:43

Könnten wir uns ein paar eurer Richter aus Österreich ausleihen:)?? Wenn das bei uns ebenso gehandhabt würde, wäre das ja schonmal etwas.

Grüße
Meinolf

wulfgeng 04.03.2011 13:23

Interessantes Thema, über dass ich auch schon nachgedacht habe. Als Wölfe in Sachsen Schafe auf der Weide geschlagen haben, bekamen die Besitzer auch eine Wiedergutmachung. Oder, es wird kaum jemand zulassen, dass der Fuchs jede Nacht eine Gans holen kann. Bei Tauben soll man sich dies gefallen lassen. Hatte schon mal eine Anfrage beim Landkreis hinsichtlich dessen gestellt. Es gab zwei Antworten, eine verwies auf das Naturschutzgesetz, die andere war nicht öffentlich. Der Vogel durfte gefangen werden, allerdings muss jemand vom Naturschutz vor Ort sein, damit dieser keinen Schaden erleidet. Natürlich macht die Person das nicht umsonst und es wäre auch eine Entlohnung notwendig gewesen.


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