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Alt 21.01.2018, 08:51
Ramirez
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Hallo Roger !

Man geht als Versteigerer darauf ein, wenn man Hinweise auf ein fehlerhaftes Gebot bekommt.

Man ist kein Roboter, der links und rechts nichts hört und sieht, sondern nur seine Liste abarbeitet.

Aber Du trägst, wenn überhaupt, natürlich nicht allein die Verantwortung.

Die Saalversteigerung ist jetzt 16 Tage her.

Bis heute hat niemand ein Wort mit mir über diese Angelenheit gewechselt.

Ihr habt doch eine Abrechnung gemacht.

Da kann es doch nicht sein, daß bis jetzt niemandem diese Fehler aufgefallen sind, wo doch an Ort und Stelle schon aus dem Publikum darauf hingewiesen wurde. Zudem hat der Spender der Taube doch auch angeblich schriftlich an Achim durchgegeben, daß das so nicht stimmt und daß 175 Euro bereits im Internet geboten waren. Man hätte das sofort klären sollen. Es einfach unter den Tisch zu kehren war wohl die schlechteste aller Lösungen. Ich komme mir da auch ehrlich gesagt verarscht vor, als ob es nach 16 Tagen niemand bemerkt hätte, daß man mich unrechtmäßig übergangen hat. ( Vertragsbruch ) Stelle Dir mal vor, das hätte man mit einem der berühmten Weitstreckenikonen einfach so gemacht. ( ohne eine Silbe an ihn zu richten, einfach unter den Tisch fallen lassen ) Dann hätte aber mit Sicherheit der Baum gebrannt. Nichts für ungut.

MfG
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