Hallo ,
meine Frage an die Juristen unter euch ist folgende : ist es gerichtlich möglich , dass Vermutungen in Berichten über Greifvogeltötungen in Funk , Fernsehen und Zeitungsberichten Taubenzüchter oder Hühnerhalter als " mögliche " Täter zu unterlassen sind ?
So wie hier in diesem Ausschnitt von der Seite :
http://nrw.nabu.de/tiereundpflanzen/...e/gefaehrdung/
Das Bonner Komitee gegen den Vogelmord vermutet deshalb, dass die Täter als Köder eine lebende Brieftaube verwendeten, deren Gefieder mit Gift präpariert war. Ähnliche Fälle seien bereits aus Baden-Württemberg und Hessen bekannt geworden. "Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem Täter um einen Tauben- oder Hühnerhalter handelt, der in den Falken Geflügelschädlinge sieht und sie deshalb loswerden möchte", so Komiteesprecher Axel Hirschfeld.
Mich stört es kolossal , dass da einfach der Begriff Taubenzüchter oder Hühnerhalter erwähnt wird , obwohl in dem Fall noch gar kein Täter gefunden wurde , nur weil früher einmal jemand aus diesem Umfeld dieser Tat überführt wurde . Mit dieser Vermutungsäußerung wird doch wieder nur gegen diese Personengruppe eine Hetzkampagne gestartet .
Ich könnte mir sogar sehr gut vorstellen , dass Nabu-Mitglieder selbst Greifvögel vom Himmel holen , damit uns wieder ans Bein pinkeln möchten und hinten rum auf die bösen , bösen Tauben - und Hühnerzüchter draufhauen .
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