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Alt 13.01.2009, 19:10
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rudi1 rudi1 ist offline
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Guten Abend,

kann es sein, das Greifvögel noch immer dem Jagdrecht unterstehen? Danach wäre das Einfangen von Greifvögeln Wilderei.

Und wenn, wie ich glaube, der § 2 BJG noch so gilt, wie vor 15 Jahren, unterstehen Greifvögel noch immer dem Jagdrecht. Danach wäre es Aufgabe des Revierinhabers, diesen Greifvögeln in Notzeiten zu helfen.

In der BWildSchV darf man diese Tiere nicht in Besitz nehmen, erwerben, die tatsächliche Gewalt über sie ausüben usw. usw. – Ausnahmen hierzu gelten nur für den Jagdausübungsberechtigten.

Gruß Rudi
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