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Alt 26.07.2014, 09:32
WernerW WernerW ist offline
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Zitat von argail Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

habe heute die BT bei meinem Vater gelesen und das Vorwort lässt mir schon wieder die Ader schwellen. Der Verband als oberstes Regularium kann also nicht anordnen, dass bei zu erwartender Hitze Flüge nicht durchgeführt werden dürfen? Weil sie es nicht beurteilen können,weil es zu komplex in Deutschland ist und weil man "den Fachleuten vor Ort" vertraut?

Ja was ist das denn für ein feiger Bullshit?

Brauchen wir tatsächlich einen Dachverband ,der bei wirklich wichtigen Grundsatzentscheidungen,die nachweislich großen Unfrieden in der Züchterschaft bewirken und ganz offensichtlich von den RVen NICHT zufriedenstellend bewältigt werden können, den Schwanz einkneift?

Oder wird hier wieder ein Kotau vor den Wenigen gemacht,die ums Verrecken die Verbandsmeisterschaftsvorgaben erfüllen müssen/wollen und dann auch mal bei 35 Grad durchziehen?Der Verband kann dann ja sagen: ach ja,da haben die sonst so Guten mal eine Fehler gemacht. Tja,passiert.

Mit einer ganz klaren Ansage "keine Flüge über 400KM bei zu erwartenden Tageshöchsttemperaturen über 30 Grad" könnte der Verband mit einem Federstrich eine sehr große Last von den Schultern von Flugausrichtern,Flugleitern ud Züchtern nehmen und sehr viele Diskussionen und Unfrieden im Vorfeld von Flügen vermeiden,aber nein, das trauen sich die Herren in Essen nicht zu!

Wofür brauchen wir die denn noch????

erzürnte Grüße,

Michael

P.S.: auf einen Abschlußbericht der Betrugsvorwürfe bei der DBA wartet man ja auch noch vergebens. Da wird auch nichts mehr kommen.......was für ein inkonsequenter,feiger S..ha..en. Und dafür bezahle ich Verbandsbeiträge.........?
Hallo Michael

du schreibst es ja schon in der Überschrift über die "weggeschobene Verantwortung" in Sachen Taubenauflass!!
Zunächst ist es für mich verständlich wenn sich der Verband aus bestimmten Gründen aus der Verantwortung zum Taubenauflass ***zurückzieht den er hat ja in seinen Bestimmungen festgelegt das man sich an das Tierschutz Gesetz halten muss !!

Hier z.B: ein Grund:
ich zitiere .... ***unseren Flugleitern wird in einem Prozess vor dem Landgericht vorgeworfen, am 13.06.2010 die Tauben um 07.55 in Pichl bei Wels bei katastrophalen Zuständen aufgelassen zu haben......

Das bedeutet "Taubenwettflüge widersprechen dem Tierschutzgesetz: Nach §3 ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen. Zudem legt das Gesetz fest, dass Tiere im Training oder bei Wettkämpfen keinen Maßnahmen ausgesetzt werden dürfen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder körperlichen Schäden verbunden sind."

Für die FL bedeutet dies grundsächlich ... bei zu erwarteten ... Sturm sowie Regen... Temperaturen über 30° C das generell Flüge nicht stattfinden sollten ...bzw. zu verkürzen sind....!
Verantwortlich hierfür ist alleine der FL steht ja in der Satzung !!!

Wurde jetzt z.B. vom FL ein 600 km Flug auf 400 km verkürzt wegen schlechter Witterung auf den ersten 200 km und der Verband erkennt deshalb die Meisterschaft nicht an , so sollten die Herren vom Regionalverband und die Züchter mal gegen den Verband Gerichtlich auf Schadenersatz verklagen, denn es kann nicht sein das auf der einen Seite das Tierschutz Gesetz eingehalten wird auf der anderen Seite aber die Züchter damit bestraft werden, das der verkürzte Flug nicht für die Meisterschaften anerkannt wird.
Ich bin überzeugt dass dies die Gerichte auch so sehen.
Denn es kann nicht sein, dass auf der einen Seite die FL zu 5stelligen Eurosummen auf Schadenersatz verurteilt wenn sie die Tauben in den Dreck werfen, und hohe Tauben Verluste einbringen, diejenigen aber die sich an das Gesetz halten, zwar ihre Tauben zuhause haben, aber aus der Meisterschaft gestrichen werden !!!


Nur so könnte man in der heutigen Zeit bei den Verband was ändern.
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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