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Alt 13.01.2008, 18:52
The Reds
Gast
 
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Hallo Sportfreunde,

bewahrt bitte ruhig Blut und bewertet die Fakten. Ich selbst bin auch Vorsitzender eines RegV und habe erst jetzt die vollständigen Informationen über den Sachverhalt. Es ist so wie Dirk schreibt, die Zulassung der verwendeten Verwaltungssoftware war und ist nicht aufgehoben, sie war lediglich in der Nr. 11 nicht mehr veröffentlicht, was bei den meisten, auch bei mir, zu der falschen Ansicht führte, dass diese Version nicht mehr zugelassen sei. Sicher ist es ein Manko, wenn Information, speziell in der Nr. 11, nicht vollständig ist. Das darf nicht sein. Aber dennoch, ein Verstoß gegen die Reiseordnung lag und liegt nicht vor.

Gruß Hans
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