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Alt 27.01.2014, 18:04
argail
Gast
 
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Standard 2. Teil

  1. § 8 Meisterschaften und AS-Tauben
  1. Jede Einsatzstelle fliegt eine Meisterschaft für das von ihr angebotene Programm aus.
  2. Für Kurzstrecke gelten die 5 besten Flüge des jeweiligen Züchters.Die gesamten erflogenen AS-Punkte werden addiert. Die höchste Gesamtpunktzahl gewinnt.
  3. Für Mittelstrecke gelten die 3 besten Flüge des jeweiligen Züchters.
  4. Für Weitstrecke gelten die besten 2 Flüge des jeweiligen Züchters. Für Flüge über 700 KM gibt es für jede Preistaube 10 Extra-Punkte.
  5. Für die As-Taubenwertung kommen für Kurzstrecke die 5 besten Flüge einer Taube, für Mittelstrecke die 3 besten Flüge einer Taube und für Weitstrecke die 2 besten Flüge einer Taube in die Wertung. Die höchste As-Punktzahl gewinnt.
  6. Die Einsatzstellenmeister bekommen bei Kurzstrecke ein Preisgeld von 1000€,bei Mittelstrecke 1500€ und bei Weitstrecke 2000€. Die Plätze 2-5 werden mit Pokalen ausgezeichnet.Gleiches gilt für die jeweiligen AS-Tauben.
  7. Für Jungtauben wird keine gesonderte Meisterschaft ausgeflogen. Ergebnisse der Jungtaubenliste können aber für die oben angegebenen Meisterschaften bei Kurz- und Mittelstrecke gewertet werden. Ferner können auch Jungtauben AS-Taube werden.
    § 9 zugelassene Tauben und Konstatiermethoden
  1. Zugelassen sind Brieftauben und andere Flugtaubenrassen wie Kopenhagener Elstern, Hamburger Kalotten und Andere.
  2. Zugelassen sind Tauben mit einem geschlossenen Fußring. Dies können Verbandsringe der einzelnen Länder aber auch Ringe des Bundes deutscher Rassegeflügelzüchter sein.Sollte ein Mitglied des DSB keinem anderen Verband zugehörig sein,bekommt es Ringe des DSB zum Selbstkostenpreis gestellt.Die Ringbestellungen sind bis zum 31.10.d.J. durch den Einsatzstellenleiter an den DSB zu senden.
  3. Zugelassen sind nur Tauben ,die über einen zusätzlichen Kennzeichnungsring oder Ringaufkleber mit der Telefonnummer des Züchters versehen sind.
  4. Zugelassen sind nur Tauben in einem einwandfreien körperlichen und äußerlich erkennbaren guten Gesundheitszustand. Die Überprüfung obliegt dem Einsatzstellenleiter.
  5. Tauben,welche die obigen Bedingungen nicht erfüllen,sind vom Einsatz auszuschließen. Hierüber ist ein Vermerk anzufertigen und dem DSB zu übersenden.Bei mehrmaligem Verstoß kann ein Züchter vom DSB von der Teilnahme an Wettflügen ausgeschlossen werden.
  6. Zugelassen sind alle derzeit auf dem Markt befindlichen elektronischen Konstatiersysteme. Aus Vereinfachungsgründen sind die Einsatzstellen gehalten,sich intern auf ein System zu einigen.Ein Konstatieren mit Gummiringen ist nicht zulässig.
    §10 Wetteinsätze
  1. Das Wettspiel auf den Trainings- und Wertungsflügen ist seitens des DSB eindeutig zugelassen.
  2. Die Einsatzstellen entscheiden in eigener Zuständigkeit über Art und Umfang des Wettspiels innerhalb der Einsatzstelle.
  3. Wettgewinne sowie Erlöse aus Preisgeldern sind einkommenssteuerpflichtig und somit dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
    § 11 Pflichten der Mitglieder
  1. jedes Mitglied ist verpflichtet, nach außen für den Taubensport zu werben und sich so zu verhalten,dass es als Vorbild für den Taubensport gesehen werden kann.Dies gilt insbesondere für die Förderung von Neumitgliedern und alleinreisenden Jugendlichen.
  2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich um die Rückführung gemeldeter Tauben eigenständig zu kümmern. Fehlverhalten kann bei Bekanntwerden mit Ausschluß bestraft werden.
  3. Jedes Mitglied ist zu kameradschaftlichen Verhalten gegenüber den anderen Mitgliedern verpflichtet.
  4. Jeder Meister einer Einsatzstelle ist verpflichtet,dem Letztplatzierten der Einsatzstelle auf Wunsch im Folgejahr als Mentor zu Verfügung zu stehen und ihn zu fördern.
  5. Jede Einsatzstelle ist verpflichtet, eine Abordnung von 5 Mitgliedern zu jährlichen Hauptversammlung am ersten Novemberwochende zu stellen.Fahrkosten werden nicht erstattet.
  6. Jede Einsatzstelle ist verpflichtet, sich öffentlich darzustellen und Werbung für den Taubensport zu betreiben. Nachweise hierzu sind am Ende des Jahres schriftlich an den DSB zu übermitteln.
    §12 Hauptversammlung und Ausstellung
  1. Die jährliche Hauptversammlung findet am ersten Novemberwochenende d.J. als Wanderversammlung statt.Die Einladung erfolgt schriftlich.
  2. Im Rahmen der Hauptversammlung wird eine Ausstellung durchgeführt. Die jeweiligen Meister der Einsatzstellen müssen hierzu jeweils 5 Tauben stellen. As-Tauben müssen bis zum 5.Platz ausgestellt werden. Darüber hinaus kann jedes Mitglied beliebig viele Tauben ausstellen.Eventuell anfallende Transportkosten für Tauben aus §12 Nr. 2 Sätze 2 und 3 werden erstattet.
  3. Die Siegertauben der Ausstellung werden mit Pokalen oder Urkunden geehrt.
  4. Im Rahmen der Hauptversammlung wird eine Auktion von Gutscheinen / Spendentauben durchgeführt. Der Erlös geht zu einhundert Prozent an eine caritative Einrichtung.
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