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Alt 28.01.2014, 09:53
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Krake Krake ist offline
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Hallo argail,
Deinen Fleiß in allen Ehren.Sicher kann auch jede Personengruppe sich
eine ,wie auch immmer formulierte Satzung geben,solange sie nicht gegen geltentes Recht verstößt.
Für einen von Dir ,mit dieser Satzung angedachtem ,Brieftaubenzüchterclub
scheint diese Satzung ,aber wenig zielführend.
Er müßte sicher Rechtsgeschäfte tätigen können und eine Gemeinnützigkeit
wäre,gerade weil Du,auf einen Typ ,wie Hopp hoffst,unumgänglich.
Registergericht und Finanzamt würden bei dieser Satzung abwinken.
Es werden Grundsätze einer halbwegs sinnigen Satzung,wie Vorstand ,Wahlen,Finanzen,Satzungsänderung,Beschlußfähig keit,Auflösungsfall und einiges mehr garnicht erwähnt.
Dagegen verzettelt sich dieser Text zu sehr im opperativen Tagesgeschäft.
Sowas wird sinnvollerweise per Beschluß benannter Gremien geregelt.
Ich habe schon einige Satzungen verfasst ,die beschlossen wurden.
Die letzte ,2009 für unseren "Wittenbergerbrieftaubenclub von 2009".
Finanzamt hat sie wohlwollend durchgewinkt.Will nur aller 3Jahre eine Steuererklärung und einen Tätigkeitsbericht.Die Registrierung als e.V.
war bisher noch nicht notwendig,ist bei Bedarf jederzeit ohne Probleme
möglich.Wir verstehen uns nicht ,als Alternative zum Verband,sondern wollen unseren Sponsoren ermöglichen ,ihre netten Zuwendungen geltend zumachen.Unsere Satzung wäre aber auch für einen ,von Dir angedachten Verband nutzbar.
Wenn Du mal eine Vorlage brauchst ,kann ich sie Dir mailen.

gruß
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