Hallo Edmund,
was Du schreibst ist völlig richtig.
Dennoch gilt: Nicht jeder RV-Vorsitzende muss auch EDV (Datenverarbeitung) Experte sein.
Dafür muss jede RV einen sogenannten EDV-Beauftragten benennen. Dieser untersteht dem Vorstand der RV und wäre eigentlich der Verantwortliche für den EDV-Bereich einer RV.
Den Kopf hinhalten muss aber trotzdem der RV-Vorsitzende, weil der EDV-Beauftragte in seiner Funktion vom Vorstand nur benannt wurde und dem Vorstand untersteht.
Gruß Klaus
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