Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 19.03.2017, 21:50
Benutzerbild von Pfaelzer
Pfaelzer Pfaelzer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.04.2001
Ort: Landau-Land
Beiträge: 5.269
Standard

Zitat:
Zitat von Toskana1000 Beitrag anzeigen
Also in unserer RV (Karlsruhe u. Umg.) haben viele so eine Bescheinigung. Vorallem unsere Einsatzstelle.
Ich beantrage jedes Jahr für unseren Ortsverein immer alle Bescheinigungen (5 Stk.) beim Verband.
Ich fülle für jeden Züchter das PDF-Formular aus und schicke es zum Verband. Nach ca. 2 Wochen kommen die Bescheinigungen dann per Post mit Signatur vom Französischen Verbandspräsident.

Mit dieser Bescheinigung darfst du bis 20km von der Grenze nach Frankreich fahren und die Tauben auflassen. Auflassen darfst du überall (außer in der Nähe von Flughäfen).

Ich weiß nicht wie das mit dem Wohnort ist, aber ich bin mir fast sicher, dass es egal ist wo man wohnt. Die 20km-Grenze gilt ja nur innerhalb Frankreichs.

Die Bescheinigung gilt für max. 50 Tauben. Ich fahre allerdings immer mit unserem Kabi-Anhänger nach Frankreich mit ca. 300-500 Tauben aus unserer Einsatzstelle. Ich habe immer alle Bescheinigungen dabei (also von jedem Züchter).
Wir wurden bisher 1 Mal von der Gendamerie kontrolliert, die haben die Bescheinigungen angeschaut, einen Blick in die Boxen geworfen und gesagt, das alles OK sei.

Ich würde an deiner Stelle einfach die Bescheinigung beim Verband ausgefüllt einreichen und abwarten. Denke aber die schicken dir die Bescheinigung unterschrieben zurück.


Gruß Tim
Hallo Tim,
diese Regelung war aber ursprünglich nur für die gedacht die in Grenznähe wohnen und nicht in Flugrichtung trainieren können. So wie Teile von KA noch in Grenznähe zu sein scheinen.
Barca wohnt aber weit von dieser Grenze weg.

Nach deinen Worten kann auch ein Züchter der in Stuttgart wohnt das beantragen, im Prinzip jeder und wenn Sammeltransporte erlaubt sind wie du sie machst, dann kann eigentlich jeder Auflassen wo er will. Auch ganze RVen, wenn sie die Bescheinigungen der Züchter die Tauben im Anhänger oder Kabi haben.

So habe ich das jetzt verstanden.

Da stellt sich bei mir die Frage: Warum machen die das nur, wenn jeder so eine Genehmigung bekommt?

Gilt diese Art von Genehmigung auch in Zeiten von Ansteckungsgefahr wie Vogelgrippe oder Hühnerpest usw.?
Damals war es Maul- und Klauenseuche.

Wenn dem so ist, wie du schreibst, dann baucht sich ja keine RV Sorgen machen, dass die Flüge 2017 NICHT stattfinden.

Da ja die RVen nicht mehr groß sind, braucht man nur mehrere Hänger mit Tauben bestücken (immer voraus gesetzt das alle eine Genehmigung haben) und der Flug kann dann stattfinden.

Ich habe mal in Essen angerufen als ich GF meiner RV war und bekam zur Antwort, dass gemessen von meinem Wohnort ich bis 20 KM Luftlinie nach Frankreich rein darf. Bei mir ist das bis Surbourg oder Betschdorf. Weiter rein darf ich nicht.

Aber interessant wäre es schon was denn nun wahr und richtig ist.

Noch was: Wenn die Franzosen einen Stempel sehen, hört oft das Denken auf. Ich glaube du hattest Glück das da die richtigen Polizisten standen, die sich auf den Stempel verlassen haben.
__________________
Gut Flug
Pfälzer

Lebenserfahrung ist die Summe zumeist schmerzlicher Lernprozesse.
Mit Zitat antworten