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Alt 06.04.2018, 15:22
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Luecke Luecke ist offline
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Standard Änderung Gesetzestext für Trainingsanhänger

Hallo zusammen,

im vergangen Jahr haben wir uns einen Geraldy-Trainingsanhänger zugelegt. Diesen wollte ich, wie der Vorbesitzer und viele von euch auch, mit grünen Kennzeichen versehen lassen.

Der Vorbesitzer hatte durch den TÜV bereits einen Eintrag "geschlossener Anhänger" eintragen lassen, um ihn in seinem Kreisgebiet entsprechend zulassen zu können.
Uns wurde vom Straßenverkehrsamt gesagt, es müsse dazu zusätzlich der Vermerk "nur für Sportzwecke" eingetragen werden.
Das haben wir aus Zeitgründen dann nicht gemacht und ihn erst "normal" angemeldet.

Jetzt war der TÜV fällig und wir wollten das in dem Zuge nachholen, aber Ätsch.....neues Gesetz....für Tauben gilt das so nicht mehr. TÜV und Straßenverkehrsamt waren sich sogar ausnahmsweise in der Aussage mal einig......

Es soll sogar soweit gehen das alle die jetzt noch eine grüne Nummer haben angeschrieben wurden/werden und ihre Fahrzeuge ummelden müssen.

Fragen in die Runde:

- Stimmt es das es für Tauben nicht mehr gilt, bzw. kennt jemand einen aktuellen Weg/Argumentation doch noch an eine "grüne Nummer" zu kommen oder kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

- Ist schon jemand diesbezüglich angeschrieben worden?

und wie bekomme ich den Eintrag "geschlossen" wieder raus um den Anhänger bei Bedarf auch ohne Aufbau nutzen zu können und welche Nebenwirkungen hat das ggfls......


Gruß
Andreas
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