Hallo Franz,
die "juritische Scharlatanerei", wie Du sie nennst, besteht darin, daß die Zulassung der Vorgängerversion nicht widerrufen wurde. Das ist der Knackpunkt, aufgrund dessen ein Formfehler juristisch nicht vorlag.
Ich gebe Allen Recht, die behaupten, daß man das als Nicht-Jurist nicht unbedingt verstehen kann bzw. muss.
Ich hoffe, daß das Präsidium daraus gelernt hat und demnächst klare, für jeden verständliche Formulierungen gewählt werden.
Gruß
Dirk
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