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Zitat von argail
Guten Abend,
folgender Lösungsansatz:
wenn Tauben im Tierheim oder bei einem Stadttaubenprojekt aufgenommen werden und der Züchter sie nicht rückführen will,muss er einen Beitrag von 20€ per anno für Kost und Logis entrichten. Die Tauben sollten nach Möglichkeit natürlich im Freiflug gehalten werden,damit sie die Chance bekommen, doch noch nach Hause zu fliegen/finden.
Das Verfahren wäre recht einfach: das Tierheim/das Stadttaubenprojekt meldet die Taube dem Besitzer. Bei Aussage, dass die Tauben nicht abgeholt wird/kein Wert drauf gelegt wird, wird die Verbandsgeschäftsstelle eingeschaltet, die einen "Bußgeldbescheid" an den Züchter verschickt. Kommt der Züchter seiner monetären Verpflichtung nicht nach,wird er vom Verband sanktioniert.
So kommen auch Tierheim u.Ä. zu einem Versorgungsasugleich und der Verband kann mit vollen Recht in der Außenwirkung darstellen,dass er sich um die Zugeflogenenproblematik kümmert.
Für einen betroffenen Züchter,der wirklich keinen Wert auf eine ausgebliebene Taube legt, sind 20€ Versorgungsgeld noch günstiger als im Härtefall die Taube per Logistik zurückzuführen (wozu er durchaus verpflichtet wäre),was ja um die 40€ kostet. Und von 20€ kann eine Taube durchaus 1 Jahr mit Futter und Wasser versorgt werden.
So: pure Spinnerei oder umsetzbares Konzept? Was meint ihr?
Gruß,
Michael
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hallo michael
der ansatz ist gut,meiner meinung nach sollte es aber
nicht viel billiger sein wie ein transport zurück.um die 33-35 € kostet eine taube bei den günstigen glaube ich.30 € sollte er schon zahlen müssen,vielleicht nimmt er sie dann doch zurück,
wie es seine verdammte pflicht wäre....