RE: L-Carnitin, Info
Die Anwendungsbeschränkungen beziehen sich ausschließlich auf L-Carnitin als FUTTERMITTEL bzw. FUTTERMITTELZUSATZSTOFF. Aus dieser Sicht haben Sie sicherlich Recht.
Als Tierarzt ist man aber berechtigt, L-Carnitin als ARZNEIMITTEL abzugeben oder zu verschreiben — und hier gelten das Arzneimittelrecht und die Arzneimittelpreisverordnung, nicht das Futtermittelrecht.
Wie es aussieht, haben wir beide Recht...
Tiberius Mohr
|