Thema: L-Carnitin
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Alt 08.08.2001, 23:22
Tiberius Mohr, Tierarzt
Gast
 
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Standard RE: L-Carnitin, Info

Die Anwendungsbeschränkungen beziehen sich ausschließlich auf L-Carnitin als FUTTERMITTEL bzw. FUTTERMITTELZUSATZSTOFF. Aus dieser Sicht haben Sie sicherlich Recht.
Als Tierarzt ist man aber berechtigt, L-Carnitin als ARZNEIMITTEL abzugeben oder zu verschreiben — und hier gelten das Arzneimittelrecht und die Arzneimittelpreisverordnung, nicht das Futtermittelrecht.
Wie es aussieht, haben wir beide Recht...

Tiberius Mohr
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