Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 16.11.2008, 11:06
WernerW WernerW ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2001
Ort: Aidenbach
Beiträge: 4.379
Standard

Zitat:
Zitat von Landhandel Schmidt Beitrag anzeigen
Hallo Sportfreunde,
ich suche diejenigen unter euch die in den RV Vörständen mitwirken.
Habt Ihr in eurer RV den Kabi steuerfrei zugelassen bzw. ein grünes Kennzeichen am selbigen??? Falls ja schreibt mir bitte...unsere Zulassungsstelle weigert sich hartneckig, aber ich hab schon Kabis mit grüner Nr. gesehen. Wie kann das sein, rein gesetzlich erfüllen wir doch die Voraussetzungen (Gemeinützigkeit und LKW mit zweckgebundenem Sonderaufbau der nur für den Taubensport genutzt werden kann).
Schreibt mir eure Erfahrungen.

Gruß Stefan
Hallo Stefan
das mit den grünen Kennzeichen für Kabys wurde schon lange abgeschaft
Aber vielleicht kann ich dir hier damit weiterhelfen!!
Zitat:

„Grüne Kennzeichen“ sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem normalen Kennzeichen. Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben sowie außerdem für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck, (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde).
Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (nicht bei PKW oder Krad) kann ein Lastanhänger steuerfrei gestellt werden. Allerdings darf ein solcher Anhänger nur von Fahrzeugen gezogen werden, für die eine erhöhte Kfz-Steuer gezahlt wird. Ausgenommen sind Anhänger für den Containertransport, die im kombinierten Verkehr verwendet werden. Der Anhänger ist ebenfalls steuerbefreit, unabhängig vom steuerlichen Status des Zugfahrzeugs.[10] Ausgegeben werden die grünen Kennzeichen von der Zulassungsstelle nur, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt vorliegt. Die Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.(Quelle wikipedia)
Klick einfach die farbigen Wörter an, dann bekommst du die gesuchten Infomationen.
__________________

ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
Mit Zitat antworten