Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 17.03.2008, 17:23
WernerW WernerW ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2001
Ort: Aidenbach
Beiträge: 4.379
Standard Namensnennung im Forum

Hallo Sportsfreund
aus gegeben Anlass stelle ich mal hier ein Urteil in Sachen "Namensnennung im Forum " hier rein.

Landgericht Berlin Urteil v. 25.10.2007 - Az.: 27 O 602/07 - Anonymität in Internet-Foren
Leitsatz:

1. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet grundsätzlich über rein private Umstände einer Person identifizierend (z.B. Nennung des Namens) in einem Internet-Forum zu berichten.

2. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die genannte Person von sich aus ihre Anonymität aufgegeben hat und zahlreiche Postings in einem Internet-Forum vornimmt. In einem solchen Fall tritt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück.

Das heißt, wenn ich hier im Forum Jungtauben zum Beispiel bei Pfälzer bestelle diese nicht bezahle (weil sie mir zu billig sind) oder nicht mehr will so kann er meine Adresse hier im Forum veröffentlichen ohne das ich was machen kann.
Wer das Urteil lesen will muss es nur anklicken.

__________________

ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
Mit Zitat antworten