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Alt 17.03.2008, 20:22
Strasser_84 Strasser_84 ist offline
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Zitat von Biffi40 Beitrag anzeigen
Hallo Werner,Hallo Strasser
Was meint Ihr?
Würde eine Bestellung über Internet mit Ausdruck ausreichen,damit mir keiner an die Karre fährt,wenn der Name bekannt wird??
Gruß
H.L.
Hallo Hermann,

will mich hier nicht unbedingt vordrängen. Bin kein Jurist. Fürchte aber das Dir auf vorstehende Frage niemand präzise antworten kann, weil die Fragestellung nicht deutlich genug ist.

Eine Bestellung per E-Mail und nachfolgender Bestätigung durch den Verkäufer ist nach m.E. genau so rechtsverbindlich wie der gleiche Geschäftsvorgang per Fax.
Wobei es da aber auch noch Unterschiede in der Handhabung, zwischen Privatpersonen und Voll-Kaufleuten gibt.

Was das an die "Karre fahren" bei Namensnennung nach irgend wie schiefgelaufenen Geschäften anbelangt, ist Zurückhaltung angesagt. Es bringt nichts nur um dem Ärger Luft zu machen den Gegner an den Pranger zu stellen.

Wie schon unter dem Titel "Taubenkauf Ehrensache" in der Mehrzahl der Beiträge ausgeführt, gibt es bessere Möglichkeiten zu seinem Recht zu kommen.
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MfG
Strasser 84

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