Thema: Vogelgrippe
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Alt 15.12.2016, 20:43
Baumann Baumann ist offline
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Tierseuchenverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest Land Nordrhein Westfalen:
§§ 35 Satz 2, 36, 41 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Sätze 3 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein
Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November
(GV. NRW. 1999 S. 602) in der zurzeit gültigen Fassung
wird folgende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung bekannt gemacht: Auf dem Gebiet der Stadt Hagen wurde am 18.11.2016 der Verdacht auf Geflügelpest bei einem verendeten wildlebenden Vogel (Fundort: Hengsteysee im Bereich Seestr. 4, Hagen-Hengstey)festgestellt. Der Drei-Kilometer-Radius um den Fundort liegt zum Teil auf Dortmunder Stadtgebiet.

https://www.dortmund.de/media/p/oedn...verfuegung.pdf

Restriktionsgebiet Veranstaltungen und Aufstallungspflicht
Es wird angeordnet:
1. Es wird ein Beobachtungsgebiet gebildet. Zum Beobachtungsgebiet wird erklärt: Das Gebiet im Drei-Kilometer-Radius um den Fundort
Hengsteysee im Bereich Seestr. 4, Hagen-Hengstey . Dieser Bezirk
Liegt z.T. auf Dortmunder Stadtgebiet und entspricht dem
äußeren Kreis der auf Seite 2 abgebildeten Karte. 2.Es werden alle Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art im Stadtgebiet Dortmund untersagt!
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