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Alt 15.02.2017, 11:48
WernerW WernerW ist offline
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Zitat:
Zitat von Kapaon Beitrag anzeigen
Hallo Alfred genau so isses wie du geschrieben hast. Bei uns heist es immer "wer lang fragt, der geht lang irr" Nicht immer alles genau hinterfragen, einfach machen und fertig. In diesem Winter gab es RVen, die haben sich um eine Genehmigung für eine Ausstellung bemüht, und diese verweigert bekommen, andere RVen haben einfach eine Ausstellung gemacht und fertig. Und ihnen ist auch nichts negatives wiederfahren, sie waren einfach kleverrer als andere.
Es gibt bei diesem Problem sowieso keine einheitliche Regelung, jeder kleine "wichtige" Beamte entscheidet nach seinem eigenen Ermessen.
Der Verband veranstaltet ohne Probleme seine DBA, und macht jetzt schon tüchtig Werbung für seinen Frühjahrsmarkt in Essen auf dem Verbands Gelände. Bei uns hier in Thüringen wurden alle Tauben- und Geflügelmärkte abgesagt. Auch in Lier findet kein Markt statt, aber in Houten gibt es keine Probleme, das findet statt. So etwas finde ich sehr seltsam, zeigt mir aber auch das es noch lange nicht das selbe ist wenn zwei das gleiche tun.
Gruß Steffen
Hallo Steffen
das liegt an den dafür zuständigen Ämtern ob Stallplicht für alle angeordnet wird !!
Also schön daran halten nicht öffentlich provozieren sondern an die Verordnung halten.

NS.Laut Geflügelpestverordnung müssten jedoch 45 Kanarienvögel, 39 Enten, 28 Hühner, 21 Tauben, 20 Wachteln sowie Fasane, Gänse, Pfauen, Störche und verschiedene Finkenarten vorsichtshalber getötet werden.

Meldung vor ca. 10 Tagen:

AKTUELLE INFORMATIONEN

06.02.2017: Nach wie vor keine Entwarnung bei Vogelgrippe
Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist darauf hin, dass sich in Bayern die Lage hinsichtlich der Geflügelpest („Vogelgrippe“) keineswegs entspannt hat.

Nun sind auch in Bayern schon einige Nutzgeflügelhaltungen betroffen. Ursache war freilaufendes Geflügel, das durch Wildvögel angesteckt wurde. Neben der Tötung des Tierbestandes wurden gegen die Geflügelhalter Bußgeldverfahren eingeleitet. Um die betroffenen Geflügelhaltungen mussten Sperrbezirke angelegt werden. Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden bisher keine Fälle nachgewiesen. Um sicherzustellen, dass dies so bleibt, muss die behördlich angeordnete Stallpflicht für Geflügel weiterhin beachtet werden. Diese gilt für landwirtschaftliche und auch für private Geflügelhaltungen.

Auch Geflügelmärkte und Ausstellungen bleiben verboten.

Somit kann eine von vielen Geflügelhaltern erhoffte Entwarnung und Milderung der Maßnahmen derzeit nicht erfolgen. Sobald dies der Fall ist, wird eine Information über die Presse erfolgen.

Zitat.....Dies gilt auch für Tauben. Tauben erkranken zwar nicht an der Geflügelpest („Vogelgrippe“), können aber das Virus übertragen.
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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