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Alt 29.03.2008, 21:45
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Standard Österreich

Zitat:
Zitat von Strasser_84 Beitrag anzeigen
3. Abschnitt
Biosicherheitsmaßnahmen
Meldepflicht für Veranstaltungen
mit Geflügel oder anderen Vögeln
§ 7. (1) Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstiger
Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere Vögel (alle Arten) ausgestellt, getauscht, gehandelt oder
vorgeführt werden, sowie von Vogelflugwettbewerben unterliegt der amtstierärztlichen Überwachung.
Derartige Veranstaltungen sind bei der Behörde mindestens eine Woche vor ihrer Abhaltung unter
Angabe von Zeit und Ort der Veranstaltung sowie Zahl und Art der verwendeten Vögel anzuzeigen.
(2) Die Behörde kann in den in Anlage 1 (Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko) genannten
Gebieten unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation Veranstaltungen gemäß Abs. 1 durch
Bescheid untersagen oder nur unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen.
(3) Brieftaubenwettbewerbe dürfen dabei außerhalb der in Anlage 1 genannten Gebiete auch
grenzüberschreitend innerhalb des Gemeinschaftsgebietes der Europäischen Union gestattet werden,
wenn gesichert ist, dass derartige Wettbewerbe nur außerhalb von Hochrisikogebieten gestartet und
beendet werden und die Tiere auch keine solchen Gebiete sowie in Anlage 1 genannte Gebiete
überqueren.


Hallo FranzJosef,

ist der rot angelegte Absatz der Beweis dafür das Österreich das Regionalisierungsprinzip eingeführt hat?

Die Anlage 1 des von Dir eingestellten Gesetzes gibt ja so gut wie keine Auskunft über die Beschaffenheit der verschiedenen Zonen.

Wer kann denn sicherstellen das die Tauben eine gedachte Fluglinie gradlinig beibehalten und nicht doch ein gefährdetes Gebiet streifen?

Das ist wieder eine typischer Gummiparagaph mit dem man Alles blockieren kann.

Hallo Rainer,

alles richtig erkannt. Eben solche Gummiparagraphen können das Zünglein an der Waage sein.

Wenn die Tauben jenseits von bzw. ab Wien aufgelassen werden haben sie nur eine Möglichkeit die Heimat zu erreichen und Diese ist durch das Donautal.

Wenn nun im Donautal Sperrgebiet ist und ein schlauer "Paragraphenreiter"
nachschaut dann kann es mit der Herrlichleit SO und Österreich schon vorbei sein.
Beileibe hofft das niemand.

Ich habe lediglich das aktuelle Bundesgesetz zum nachlesen eingstellt.
Dies ist "status quo" kann aber jederzeit durch einen Erlass verschärft werden.

Ich wollte nur zum Ausdruck bringen dass z.Z. egal wo man hinschaut man ins Ungewisse sieht.

Hoffentlich und ich wünsche es Allen geht 2008 glatt, egal welche Richtung. Bei Reiseverboten, egal in welchem Land ist der Brieftaubensport auf Schärste gefährdet. Dies ist meine persönliche Meinung.

Also, denken wir Alle positiv und hoffen auf eine gute Saison !!!

Gut Flug

FranzJosef
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