Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 11.02.2012, 10:17
argail
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Morgen,

für welchen RegV gilt die Sperre? Wohl für den 257. Im 256 haben die Mitglieder gekündigt. Würde der 256 sie wieder aufnehmen? Eine nachträgliche Meldung ist auf jeden Fall möglich. Oder wurde die Schlaganlage gesperrt? Dann würde man wohl weder im 256 bei eventueller "Gnaden"wiederaufnahme noch im 257 reisen dürfen.

Falls du das Urteil da hast kannst du die Passagen ja mal wörtlich einstellen,das wäre sicherlich hilfreich.

Und zum Moralischen: wer seine Frauen,Kinder,Kumpels irgendwo anders anmeldet,aus welchen Gründen auch immer ,ohne das diese "Neuen" überhaupt irgendwas mit Tauben zu tun haben,sollte sich mal ganz ernsthaft fragen ob nicht er dem Hobby einen Bärendienst erweist.

Gruß,

Michael

P.S.: Mein Sohn ist auch allein angemeldet,aber er führt diesen Schlag auch eigenverantwortlich.
Mit Zitat antworten