Hallo Timo
Ich denke das du da etwas falsch verstehst.
Sagen wir mal du bietest im Internet als Höchstgebot auf so eine Taube z.B. 50,00€. Auf diese Taube geht dann bei der späteren Versteigerung vor Ort kein weiteres Gebot mehr ein, dann bekommst du diese Taube für 50,00€. Das hat nichts mit dem hinterlegten Höchstgebot zu tun, sondern ist nur dazu das du im Internet keinen Zuschlag bekommst.
Es ist eben nur so, das diese Taube nicht endgültig im Internet Versteigert wird, sondern bei der späteren vor Ort Versteigerung nochmals mit dem Höchstgebot aus dem Internet angeboten wird.
__________________
Gruß Hermann
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten !
„Eine gute Rede hat einen guten Anfang und ein gutes Ende – und beide sollten möglichst dicht beieinander liegen.“ ( Mark Twain)
|