Thema: Warum nur?
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Alt 22.08.2018, 08:53
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Krolock Krolock ist offline
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Nicht nur Tauben ( Jungtauben ) im Kabi müssen einen Telefonring tragen, alle frei fliegenden Brieftauben eines Verbandsmitgliedes !!!
Leider werden aber bei Trainingsflügen schon keine Telefonringe aufgezogen, um evtl. gemeldete Tauben holen zu müssen.......

Verbandsmitteilung
(Do, 29 Jul 2010)


Kennzeichnungspflicht für Brieftauben Die Mitgliederversammlung des Verbandes hatte bereits am 15.01.2009 in Dortmund beschlossen, eine generelle Kennzeichnungspflicht für Brieftauben einzuführen. Hierzu ist § 3 der Verbandssatzung um die Ziffer 6 ergänzt worden. Die Vorschrift lautet: „Brieftauben müssen mindestens mit der Telefon-Nummer des Eigentümers gekennzeichnet sein.“ Damit besteht eine Kennzeichnungspflicht nicht mehr nur für Tauben, die zu einem Flug gesetzt werden, sondern für sämtliche ausfliegenden Tauben eines Verbandsmitgliedes. Im Übrigen gilt weiter die Bestimmung des § 5 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) der Reiseordnung, wonach zu einem Flug nur Tauben gesetzt werden dürfen, die mindestens mit der Telefonnummer des Eigentümers gekennzeichnet sind. In Anbetracht der bevorstehenden Jungtierreise wollen wir es nicht versäumen, auf diese Bestimmungen nochmals ausdrücklich hinzuweisen. Unsere Hinweise richten sich also insbesondere auch an die Flugveranstalter, die die Einhaltung der genannten Bestimmungen zu kontrollieren haben. –Organisation und Recht –
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