Wenn mir solch ein Fehler unterlaufen wäre und der Benachteiligte hätte aus freien Stücken auf jegliche Besitzansprüche verzichtet, dann hätte ich das als Verkäufer mit einer " KOSTENLOSEN " Ersatztaube honoriert, statt für eine Ersatztaube noch 55 Euro mehr zu verlangen als auf der Saalversteigerung für die Täubin Nr. 170 bezahlt wurde.
Das ist schändlich.
Aber 100 %ig, lieber Argail.
Und das hättest Du hier auch nicht kommentarlos geschluckt.
Dafür kenne ich Dich.
Du machst immer den Mund auf, wenn Dir etwas quersitzt.