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Alt 23.01.2018, 06:32
Ramirez
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Wenn mir solch ein Fehler unterlaufen wäre und der Benachteiligte hätte aus freien Stücken auf jegliche Besitzansprüche verzichtet, dann hätte ich das als Verkäufer mit einer " KOSTENLOSEN " Ersatztaube honoriert, statt für eine Ersatztaube noch 55 Euro mehr zu verlangen als auf der Saalversteigerung für die Täubin Nr. 170 bezahlt wurde.

Das ist schändlich.

Aber 100 %ig, lieber Argail.

Und das hättest Du hier auch nicht kommentarlos geschluckt.

Dafür kenne ich Dich.

Du machst immer den Mund auf, wenn Dir etwas quersitzt.

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