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  #1  
Alt 29.10.2013, 12:17
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Standard Klausurtagung des Vebandes

Hallo Sportsfreunde

Ich weis das hier im Forum schon ausführlich drüber gesprochen wurde, aber nun stehen ja in der letzten Brieftaube einige Punkte drin, wo drüber in Lüdenscheid gesprochen wurde und wo rüber auf der nächsten Mitgliederversammlung abgestimmt werden soll.

Jetzt steht da im Protokoll-Reiseordnung Punkt 4.
Transporte: Auf Vorschlag der ROK wird das Präsidium auch den folgenden Antrag an die nächste Mitgliederversammlung stellen: Die Veranstalter der Preisflüge bestimmen den Einsatz der Transportfahrzeuge.

Verstehe ich das jetzt richtig!?? Wenn ein Regionalflug ansteht, dann ist ja der Regionalverband der Veranstalter und der Regionalverband (Vorstand) kann über RV eigene Fahrzeuge bestimmen, ob oder wie diese eingesetzt werden???

Kann mich da jemand aufklären, ob das so von unserm Präsidium gedacht ist??

Gruß
Markus
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  #2  
Alt 29.10.2013, 13:23
Taube2346 Taube2346 ist offline
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Hallo Markus,

Veranstalter sämtlicher Vor- und Preisflüge ist gemäß Reiseordnung der Regionalverband. Es gibt also keine sogenannte Regionalflüge.

Das ist der Vorschlag des Präsidiums. Dadurch soll u.a. verhindert werden, dass kleine RVen unkonntrolliert ihre Tauben zum Auflassplatz bringen.

Mit Sportsgruß
Friedhelm
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  #3  
Alt 29.10.2013, 16:23
Bischofh
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Ich kann dies auch nicht glauben .Bin Transportgemeinschaftsvorsitzender und Eigentümer des Kabis.Dass ein anderer über mein Eigentum verfügen soll, werde ich nicht zulassen.
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  #4  
Alt 29.10.2013, 16:39
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Hallo Friedhelm

Ist das so in Planung das der Regionalverband der Veranstalter sämtlicher Vor.-und Preisflüge wird oder ist das aktuell?? Denn für mich geht aus der aktuellen Reiseordnung nicht klar hervor wer überhaupt der Veranstalter von Flügen ist. Meiner Meinung muss da klar stehen Veranstalter ist:........... und nicht so ein Beamtendeutsch was kein Mensch richtig versteht. Und wenn ich dann noch lese dürfen beauftragen. So ein Wisch Wasch!!!


Gruß
Markus

Auszug aus der Reiseordnung Stand Januar 2013

§2
Veranstalter der Preisflüge

1. Preisflüge werden nur gewertet, wenn sie vom Verband oder Regionalverband beschlossen worden sind.

2.Die Regionalverbände dürfen eine teilnehmende Organisation mit der Durchführung ihrer Preisflüge beauftragen.
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  #5  
Alt 30.10.2013, 07:18
Taube2346 Taube2346 ist offline
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Zitat:
Zitat von FC Köln Beitrag anzeigen
Hallo Friedhelm

Ist das so in Planung das der Regionalverband der Veranstalter sämtlicher Vor.-und Preisflüge wird oder ist das aktuell?? Denn für mich geht aus der aktuellen Reiseordnung nicht klar hervor wer überhaupt der Veranstalter von Flügen ist. Meiner Meinung muss da klar stehen Veranstalter ist:........... und nicht so ein Beamtendeutsch was kein Mensch richtig versteht. Und wenn ich dann noch lese dürfen beauftragen. So ein Wisch Wasch!!!


Gruß
Markus

Auszug aus der Reiseordnung Stand Januar 2013

§2
Veranstalter der Preisflüge

1. Preisflüge werden nur gewertet, wenn sie vom Verband oder Regionalverband beschlossen worden sind.

2.Die Regionalverbände dürfen eine teilnehmende Organisation mit der Durchführung ihrer Preisflüge beauftragen.
Hallo Markus,

ich stimme Dir zu, dass die in § 2 der RO gewählte Formulierung nicht die Deutlichste ist.
Was erwartest die von Juristen. Vermutlich wird "klare Formulierung" erst im 2. Staatsexamen geprüft.

Der 2. Satz in § 2 der RO sagt allerdings, dass der RegV teilnehmende Organisationen (RVen) mit der Durchführung (Veranstaltung) der Preisflüge beauftragen kann.
Dieses Recht setzt voraus, dass der RegV selbst normalerweise Veranstalter ist.
Gruß
Friedhelm
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  #6  
Alt 30.10.2013, 08:17
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guten morgen Friedhelm,

so steht es in der Reiseordnung, das ist korrekt.
Betrachtet man den Begriff "Veranstalter" mit all seinen Rechten und Pflichten,
gibt es hier wohl noch sehr viel Nachholbedarf.

Ich kenne keinen RegVerband, der in der Lage wäre, das was in der Reiseordnung steht zu erfüllen.

Gruß
Helmut
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  #7  
Alt 02.11.2013, 16:43
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Zitat:
Zitat von Bischofh Beitrag anzeigen
Ich kann dies auch nicht glauben .Bin Transportgemeinschaftsvorsitzender und Eigentümer des Kabis.Dass ein anderer über mein Eigentum verfügen soll, werde ich nicht zulassen.
Hallo Heinz
Dann schau mal in die Brieftaube Nr.43 Seite 7 unter Reiseordnung Punkt Nr.4 Da steht es Schwarz auf Blau und wenn dann der Regionalverband der Veranstalter ist dann soll er auch Bestimmen dürfen, so verstehe ich das auf jeden fall. Ich im übrigen sehe das genauso wie du!!

Ich habe mich auch mal bei unserm FG Vorsitzenden schlau gemacht im punkto ob sich mal einer vom Regionalvorstand bei ihm wegen eines Preisfluges der kein Regionalflug war oder eines Vorfluges bei ihm gemeldet hat, er sagte mir Nein.
Nur wenn das stimmt was Friedhelm sagt, das der Veranstalter sämtlicher Vor- und Preisflüge gemäß Reiseordnung der Regionalverband ist. Dann denke ich das sich mal einer von den Verantwortlichen bei unserm FG Vorsitzenden melden hätte müssen!! Da hat dann aber unser Veranstalter nicht vieles im Jahr 2013 richtig gemacht

Gruß
Markus
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  #8  
Alt 03.11.2013, 04:11
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Frage Moin zusammen,

ist es nicht so, dass alles Reisepläne der RVen durch die RegV-Versammlungen beschlossen werden müssen? Werden auf diesen Versammlungen nicht auch die, dann aus zu richtenden Regionalflüge ausgesucht und beschlossen?
Nach meiner Lesart wird durch dieses Procedere doch bereits akzeptiert, dass der RegV auch Ausrichter ist.
Als übergeordnete Organisation muss er doch auch die Fäden bei der Ausrichtung in der Hand haben. Wie sollen denn RVen als Ausrichter von Regionalflügen agieren können? Für mich nicht vorstellbar.

Was den Einsatz von Fahrzeugen angeht, wird doch wohl (hoffentlich...) die Vernunft in Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und optimale Auslastung der Fz obsiegen.

BG

Heinrich
__________________
für die, die ich liebe, gehe ich durch die Hölle. Den anderen zeige ich den Weg dort hin...
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  #9  
Alt 03.11.2013, 11:30
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Hallo Heinrich

So wie du es beschreibst so kenne ich das auch und so wurde es auch im letztem Jahr bei uns durchgeführt. Dann gibt es noch die Regionalauflassleiter die den Auflass durchführen und dann war es das aber auch schon.

Was das Fahrzeug und die Besetzung der Boxen angeht das haben meines Wissens nach, die RVen oder Fluggemeinschaften untereinander geregelt. Da hat der Regionalverband nichts mit zu tun gehabt. Aber das wird sich dann wohl ändern wenn das auf der Wanderversammlung so beschlossen wird, wie es in der 43 drin steht.

Hier bei uns zb. ist der Endflug in diesem Jahr auf Grund des Wetters von Samstag auf Montag verschoben worden. Da wir bei uns in der RV der Meinung sind das es für die Tauben besser ist so kurz wie möglich im Wagen zu sitzen haben wir hier dann kurzfristig endschlossen erst am Sonntagmorgen ein zu setzten, andere RVen haben aber so wie es hier bei denn 500 und 600 Flügen üblich ist schon am Samstagabend eingesetzt. Dieses währe dann nämlich nicht mehr machbar!! Das schöne auf diesem Flug war dann zu sehen das wir mit unserer Meinung gar nicht so falsch liegen

Nicht nur das wir viel Geld eingespart haben, nein von den ersten 50 Tauben die bei uns in der Gruppe Nord gefallen sind, kamen 46 Tiere aus unserm Wagen und nur 4 Tiere aus dem Wagen die schon am Samstagabend eingesetzt haben und los gefahren sind.

Nur leider fliegen wir bei uns die 500+600 immer auf einen Samstag und deshalb müssen wir an einem Donnerstag Abend einsetzen was ich für sehr schade halte denn wie schon oben erwähnt liegen wir mit unserer Meinung wohl nicht so verkehrt und von den Kosten her gesehen kann man eine ganze Menge an Geld einsparen.

Gruß
Markus
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  #10  
Alt 25.01.2014, 19:02
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Hallo
Nur um mein Thema was ich hier ins Forum reingestellt habe vernünftig zu ende zu bringen!!

Laut Protokoll der Mitgliederversammlung bestimmt jetzt der Veranstalter der Preisflüge den Einsatz der Transportfahrzeuge.

In meinen Augen ein Unding!!! Jetzt kann der Regionalverband über unser eigenes RV Auto bestimmen. Ob er es macht steht auf einem anderen Blatt aber er kann!!

Gruß
Markus
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