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  #1  
Alt 10.08.2010, 18:17
argail
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Beiträge: n/a
Daumen runter Beweislastumkehr

Hallo Sportfreunde.
Hier mal eine fachlich-rechtliches Problem,auf das ich gerne von Leuten in der Thematik Antworten hätte,z.B. Meinolf oder Dirk Steinhoff(Bochumer).

Der RegV 150 hat meinen Einspruch gegen die Aberkennung des ersten Konkurses nicht zugelassen. Begründung war,das die Beweislast für einen korrekt verlaufenen Flug bei uns liegt,da wir ja einen Anspruch auf den Preis geltend machen.

Wie soll ein Züchter beweisen,dass der Flug korrekt gelaufen ist?????

Was wir vorlegen können ist Folgendes:

- Einsatzprotokoll( vorhanden und vom REGV Vorsitzenden geprüft)
-Auswertungsprotokoll(ebenso)
- einen unabhängigen Zeugen für die Ankunft der Taube( Nachbarzüchter)

Darüber hinaus können wir doch nichts beweisen.Wie denn???...und dann kann der RegV einfach mal so aus dem Bauch raus ohne jegliche Beweise sagen: nö.......

Meiner Rechtsauffassung nach ,auch wenn ich mir die deutsche Rechtsprechung ansehe,ist ein jeder so lange unschuldig,bis seine Schuld bewiesen ist.Also muss die Partei,welche eine Sanktion festsetzt,diese Entscheidung beweisen können.

Als Anhang schickte der RegV einen Artikel von Menzel in der BT von 1999 mit ,der die Rechtsauffassung des RegV bestätigt,angeblich gibt es laut diesem Artikel auch Urteile ziviler Gerichte,die so verfahren haben.

Ist jetzt jede aussergewöhnliche Einzelleistung vollkommen ohne rechtliche Begründung und Beweise aberkennbar? Na dann gute Nacht,Taubenzüchterdeutschland.

Entfernt.

Die angesprochenen Urteile sind übrigens von Anfang der 90er Jahre ,also auch nicht mehr so wirklich aktuell.

Momentan schwanke ich noch,ob ich weitere Schritte einleite(Verband,zivilrechtlich).

Vielleicht kann mir ja jemand Erfahrungen oder Ratschläge geben,wie ich nun verfahren soll.

Wenn ich diese Entscheidung hinnehme,sieht es dann nicht so aus,als ob ich ein Fehlverhalten eingestehe?

Es brodelt gewaltig in mir.

Beste Grüße,

Michael
  #2  
Alt 10.08.2010, 19:21
werner88713 werner88713 ist offline
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Hallo Michael,

Da macht es sich der Reg. V. einfach. Sie haben keine Beweise, also wird das mal einfach umgekehrt damit der Züchter Ruhe gibt.

Ein solches Vorgehen sollte man sich nicht gefallen lassen.

An Deiner Stelle würde ich mal den Anwalt unseres Verbandes kontaktieren. (Den gibt es doch, oder ?) Wenn der nicht helfen kann oder will würde ich zivile Schritte einleiten. Du hast doch eine Rechtsschutzversicherung ?

Gruß
Werner
  #3  
Alt 10.08.2010, 19:30
Austria Austria ist offline
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Wende dich an den Verband und erhebe dort Einspruch.

Die Begründung deines Reg.Verbandes ist nicht nachvollziehbar, oder
steht dieses in der Reiseordnung, dass eine Taube mit zuviel an Vorsprung nicht gewertet werden darf.

Wenn ja, dann müssen sie sich darauf auch berufen.
Wenn ja, dann hat dieses für alle Züchter zu gelten und Dapa ist seinen Flug los und viele andere mit viel Vorsprung auch!

Als weiteren Zeugen würde ich euren Uhrenobmann anführen, dass die Taube korrekt in das Verrechnungsprogramm eingelesen worden ist und auch dort die Software keine Manipulation erkannt hatte.

MfG
Heinz
  #4  
Alt 11.08.2010, 06:15
Benutzerbild von fliegendemakler
fliegendemakler fliegendemakler ist offline
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Beiträge: 121
Daumen runter

Moin Michael,

da hast Du aber ein paar "dolle Vögel" in den Reihen Eurer Entscheidungsträger - einfach unglaublich. Aber tröste Dich, ich muß auch so manches Mal versuchen, die RO zu erklären - oft kann oder will man sie nämlich nicht verstehen, natürlich zum eigenen Vorteil . Frage mal Detert Feddinga, den Vors. der RO, der kann ein Lied davon singen.

Rufe mich mal nach 20.00 Uhr an 02565/402180 oder 0163/3599511,
dann bequatschen wir das ganze mal aus Funktionärssicht und unter
Einhaltung der Reiseordnung !!!

Kopf hoch - Neid muss man sich hart erarbeiten - Mitleid gibts geschenkt.

Sportsgruß vom fliegendenmakler
Ralf
__________________
Wer kämpft, kann verlieren-
wer nicht kämpft, hat schon verloren.
  #5  
Alt 11.08.2010, 08:31
OOO OOO ist offline
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Ort: Herdecke
Beiträge: 1.787
Standard Nach Paragraphen vorgehen!

Hallo Michael,
weise die Leute vom RegV darauf hin, dass der Verband ihnen (so weit mir gesagt wurde) anhand des Verbandskalenders sämtliche aktuell geltenden und anzuwendenden Bestimmungen zur Verfügung stellt (Verbandssatzung, Reiseordnung, Ehrengerichtsordnung).

Und wenn sie antworten, sollen sie bitte auf die von ihnen in Anwendung gebrachten Paragraphen verweisen. Ein "freier Text" ist eine Meinung, bzw. Geschreibsel und auch als solches zu betrachten.


Sollte es keine Fortschritte geben, kann es wohl nur zwei Logiken geben:

1. Alle Tauben eurer RV können nicht gewertet werden, da die Flugvorbereitung (Unbewachter Aufenthalt in der Halle mit möglichem Zugriff durch Fremde) auch für alle anderen Tauben gilt, und wer sagt denn, dass nicht auch der 345. Konkurs aus dem Kabi entwendet wurde? Das kann man ebenso frei in den Raum stellen! Wurde er natürlich ebenso wenig, ist aber rein logisch gleichzubehandeln. Denn ein ausschließlicher konkreter Vorwurf der Manipulation gegen deinen Vater kann ja nicht im geringsten bewiesen werden (da er ja nicht stattfand), und so ist bestenfalls der gesamte Flug in Zweifel zu ziehen.

Einen Paragraphen der RO kenne ich jedoch nicht, auf den basierend hier überhaupt etwas zu machen wäre, wodurch man dem 1. Konkurs die Anerkennung versagt bzw. dem ganzen Flug. Das Einsatzgeschäft ist mit den Unterschriften der Obleute beendet. Für den Transport und die Aufbewahrung kenne ich keine Vorschriften in der Reiseordnung in Bezug auf Zugriffssicherheit (aber ev. weiss Dirk Steinhoff da mehr).


2.) Du wertest das Verhalten der euch Anklagenden als unsportliches Verhalten (da ohne jeden Beleg Preise willkürlich aberkannt werden und eurer Leumund/sportlicher Ruf dadurch beschädigt) und ggf. auch das Verhalten der jenigen, die deine Reklamationen nicht entsprechend §23 der Reisordnung bearbeitet haben (den solltest du jedoch deinerseit, insbesondere was Fristen betrifft eingehalten haben!). Und auf Basis dieser beiden Verstöße (unsportlichkeit und §23 RO) strebst du deinerseits jeweils Ehrengerichtsverfahren gegen all diese Leute an und zwar VOR Ablauf einer Drei-Monatsfrist, nachdem die jeweilige Sache stattfand (Fleissarbeit!).

Letzterer Weg ist aber sehr hart, gibt sicher keinen Frieden, am Ende euch nur recht. Denn mit Einsicht bzw. logischem Denken ist auf der Gegenseite, so wie es sich anhört wohl kaum zu rechnen.

Also wie früher schon mal gesagt: Besorge dir die Verbandssatzung, die RO und die Ehrengerichtsordnung und arbeite sie durch! Streiche dir die Stellen an, die für deine Sache relevant sein können. Dies sind deine Waffen, nichts anderes hast du in der Hand.

Und da man auf RegV-Ebene meist ebenfalls hiermit überforderte Person antrifft, wirst du wohl auch erst in zweiter Instanz, beim Verbandsehrengericht "recht" bekommen. Das wird nicht vor Frühjahr 2011 sein. Stelle dich schonmal darauf ein.


Grüße
Meinolf
  #6  
Alt 11.08.2010, 09:43
Bochumer Bochumer ist offline
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Ort: Bochum
Beiträge: 349
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Hallo Michael,

bitte lege gegen die Entscheidung des RegV-Vorstandes Widerspruch ein, dann muss sich die ROK damit befassen.

Ich kenne keine Regelung in der RO, nach der ein Züchter nachweisen muss, dass der Preis zu Recht errungen wurde. Ich bin jedoch auch juristischer Laie und werde von unseren Juristen immer wieder überrascht.

Viele Grüße
Dirk
  #7  
Alt 06.11.2010, 18:18
argail
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Standard Alea iacta est!

So,liebe Sportfreunde,

habe heute das endgültige Urteil der ROK des Verbandes bekommen. Der erste Konkurs meines Vaters bleibt aberkannt.

Begründung: eine Taube kann keinen Vorsprung von 90m/min fliegen.


Tja,das hat dann schon gesessen.

Wir werden gegen das Urteil nicht gerichtlich vorgehen,dass ist uns das dann auch nimmer wert. Also haben die Neider,die uns angeschwärzt haben,allen Grund zu jubeln. Wasser auf die Mühlen derer,die jede herausragende Einzelleistung madig machen wollen.

Bleibt bei mir natürlich die Frage: was ist denn nun mit dem Flug im Frühjahr geworden,wo der Drapa 30 Stück 30 Minuten früher bekommen hat?

Ach ich vergaß..: der hat ja ganz dicke Kumpels ganz weit oben. Pech auch,wir haben die nicht.

Mittlerweile haben mir aber schon so viele Leute gesagt,dass die Taube vielleicht früher abgehauen ist(aus dem Kabi),dass ich es schon fast selber glaube. Nur wie soll das gehen ohne das der Fahrer das merkt bei der Kabi-Technik?

Naja,seis drum,wir halten für die Zukunft fest:

wenn ihr mal jemanden nicht leiden könnt,und er eine wirklich aussergewöhnliche Leistung erbringt,legt Einspruch ein. Ihr werdet Recht bekommen und euch freuen dürfen.

Danke nochmal an alle,die mir hier den Rücken gestärkt haben.

Ich habe fertig,


Michael
  #8  
Alt 06.11.2010, 19:35
Volker2 Volker2 ist offline
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 812
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Hallo,

nach meiner Meinung kann man schon nicht die Beweislastgrundsätze, die vor Zivilgerichten gelten, heranziehen, da im Gegensatz dazu vorliegend kein Gleichordnungsverhältnis, sondern zwischen RegVerband und Züchter ein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht.
Es gilt daher m.E. der sogenannte Offizial- oder Amtsermittlungsgrundsatz, wonach der RegVerband sämtliche dem Züchter günstige oder ungünstige Umstände zu ermitteln hat.
In Anbetracht der Tatsache, daß niemand beweisen muss, was er schlicht nicht beweisen kann, dürfte es daher Aufgabe des RegVerbandes sein, entweder Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb glaubhaft darzulegen oder mit Sicherheit nachzuweisen, dass die Geschwindigkeit, die die Taube hier geflogen ist, nicht möglich ist. Dies ist nicht geschehen, zwar ist die fragliche Taube objektiv äußerst schnell gewesen, es ist jedoch technisch-biologisch m.E. nicht auszuschließen, dass eine Brieftaube bei günstigen Umständen eine solche Geschwindigkeit erreichen kann.

Gruß Volker
  #9  
Alt 07.11.2010, 07:56
Feuerauge
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Daumen hoch

Moin Michael,

.... und jetzt erst recht.

Wenn wir soweit kommen, daß solche Urteile Bestand haben sollen, dann gute Nacht Brieftaubensport, ab sofort wäre alles möglich.

Ich kann hier nur auf unseren Bezirksflug von 2000 über 630 km verweisen.
Ein Weibchen meines Freundes belegt im alten 8. Bezirk Platz 1 und der
legendäre 802 den Platz 2, eine weitere Taube mit in etwa gleichen Fluggeschwindigkeit Platz 3. Diese drei Tauben hatten sich einfach abgesetzt.
In unserer RV bei damals rund 900 Tauben hatte das Weibchen aber sagenhafte 29 Minuten Vorsprung. Will man solchen Klasse-Tauben jetzt auf Grund irgend welcher neidischen Behauptungen die Preise nehmen - ich mag nicht es glauben.

..... und jetzt kämpf - aber richtig.

Sportsgruß
Ralf
  #10  
Alt 07.11.2010, 08:22
Benutzerbild von Fuchsi
Fuchsi Fuchsi ist offline
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Ort: Selb
Beiträge: 436
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Zitat:
Zitat von argail Beitrag anzeigen
Hallo Sportfreunde.
Hier mal eine fachlich-rechtliches Problem,auf das ich gerne von Leuten in der Thematik Antworten hätte,z.B. Meinolf oder Dirk Steinhoff(Bochumer).

Der RegV 150 hat meinen Einspruch gegen die Aberkennung des ersten Konkurses nicht zugelassen. Begründung war,das die Beweislast für einen korrekt verlaufenen Flug bei uns liegt,da wir ja einen Anspruch auf den Preis geltend machen.

Wie soll ein Züchter beweisen,dass der Flug korrekt gelaufen ist?????

Was wir vorlegen können ist Folgendes:

- Einsatzprotokoll( vorhanden und vom REGV Vorsitzenden geprüft)
-Auswertungsprotokoll(ebenso)
- einen unabhängigen Zeugen für die Ankunft der Taube( Nachbarzüchter)

Darüber hinaus können wir doch nichts beweisen.Wie denn???...und dann kann der RegV einfach mal so aus dem Bauch raus ohne jegliche Beweise sagen: nö.......

Meiner Rechtsauffassung nach ,auch wenn ich mir die deutsche Rechtsprechung ansehe,ist ein jeder so lange unschuldig,bis seine Schuld bewiesen ist.Also muss die Partei,welche eine Sanktion festsetzt,diese Entscheidung beweisen können.

Als Anhang schickte der RegV einen Artikel von Menzel in der BT von 1999 mit ,der die Rechtsauffassung des RegV bestätigt,angeblich gibt es laut diesem Artikel auch Urteile ziviler Gerichte,die so verfahren haben.

Ist jetzt jede aussergewöhnliche Einzelleistung vollkommen ohne rechtliche Begründung und Beweise aberkennbar? Na dann gute Nacht,Taubenzüchterdeutschland.

entfernt

Die angesprochenen Urteile sind übrigens von Anfang der 90er Jahre ,also auch nicht mehr so wirklich aktuell.

Momentan schwanke ich noch,ob ich weitere Schritte einleite(Verband,zivilrechtlich).

Vielleicht kann mir ja jemand Erfahrungen oder Ratschläge geben,wie ich nun verfahren soll.

Wenn ich diese Entscheidung hinnehme,sieht es dann nicht so aus,als ob ich ein Fehlverhalten eingestehe?

Es brodelt gewaltig in mir.

Beste Grüße,

Michael
Hallo Michael !
Hole Dir einen Rechtsanwalt!
Gehe mit Ihm die Sache durch( Verbandssatzung), dann klage gegen die Verantwortlichen . Wenn in der Satzung keine Begründung steht.
Verklage sie auf Üble Nachrede.
Gruß
Thomas
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