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Alt 01.01.2011, 09:47
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Standard Verletzte Ehre eines Taubenvaters

Verletzte Ehre eines Taubenvaters
Dortmund, 30.12.2010, Kathrin Melliwa

Dortmund. Erbitterter Vaterschaftsstreit vor dem Amtsgericht. Es geht um Ehre. Um Ansehen. Und um einen Artikel in der Fachzeitschrift „Taubenmarkt“. In dem wurde zur Empörung eines Züchters verschwiegen, dass sein Täuberich angeblich der Vater zweier preisgekrönter Federtiere ist.
Die Forderung des aufgebrachten Taubenvaters: Für jeden Artikel, den die Besitzer der erfolgreichen Täubchen in in die Zeitung brachten, ohne seinen Täuberich explizit zu benennen, sollten sie 10 000 Euro Konventionalstrafe zahlen. Eine Klage, die Amtsrichter Ulf Börstinghaus in Bausch und Bogen abwies. Der Anregung des erbosten Züchters, zur Klärung der Vaterschaftsfrage ein spezielles DNA-Tauben-Gutachten in Auftrag zu geben, ging er auch nicht nach.
Keine Erwähnung im Stammbaum
„Abstammung Vandenabeele/Jansen/De Klak“, darin erschöpfte sich der Stammbaum der erfolgreichen Täubchen aus dem Schlag der Konkurrenz. Dass sein Täuberich, den er den anderen Züchtern angeblich geschenkt haben will, nicht ausdrücklich aufgeführt werde, sei geeignet, den Wert seiner Tauben herabzusetzen. meinte der Züchter. Er selbst sei in seiner Ehre zu verletzt worden.
Die beklagten Züchter indes bestritten zum einen, dass der Artikel im „Taubenmarkt“ auf ihre Veranlassung erschienen ist, vielmehr sei die Redaktion auf sie zugekommen. Zum anderen sei bei der Nennung der Abstammungslinien eine zusätzliche ausdrückliche Erwähnung nicht üblich.
Taubenzüchter zieht jetzt vor das Landgericht
Amtsrichter Ulf Börstinghaus musste sich nicht allzutief in die Seele eines Taubenvaters hineinversetzen, um zu entscheiden, dass hier keinesfalls eine Verletzung der Ehre vorliege. Ein fehlender Verweis sei nicht geeignet, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzusetzen, erklärte der Richter in seinem Urteil. Ob die beiden Supertauben nun überhaupt von dem Täuberich abstammen, darauf komme es hier nicht an.
Der Züchter indes will weiter um die Anerkennung der Vaterschaft seines Schützlings kämpfen – er zieht nun vor das Landgericht.
http://www.derwesten.de/staedte/dort...id4115700.html
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