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Das Töten von Tauben.
Man sollte zwischen unseren gepflegten Brieftauben/Reisetauben und den zumeist kranken Stadttauben unterscheiden. Bei unseren gepflegten Beständen schleichen sich immer wieder diverse Krankheiten ein. Werden meistens auch von uns entsprechend bekämpft. Dagegen sind die Stadttauben meistens ernsthaft krank. Behandelt werden diese Tauben fast nie. Sollten unsere Reisetauben -aus welchen Gründen auch immer- mit diesen Tauben in Kontakt kommen, ist eine Ansteckung sehr leicht möglich. Es gibt unzählige Gründe die Plage Stadttauben auszumerzen. Was spricht eigentlich dagegen, diese meist kranken Tauben auszumerzen. Wir Tauben-züchter/liebhaber werden doch auch fast täglich damit konfrontiert, die eine oder andere Taube auszusortieren - zu töten. Täglich werden zig-millionen Nutztiere (Kühe, Schweine, Hühner u.a.) ge- tötet. Das empfinden die Allermeisten als normal. Wenn aber meist kranke Stadttauben getötet werden sollen, regen sich so-genannte "Taubenfreunde" m.E. zu Unrecht auf. Mein Fazit: Stadttauben so human wie wöglich töten. Hoffentlich habe ich nicht in ein "Wespennest" getreten. Mit freundl. Gruss - gut Flug lecellier |
#32
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Hallo ich glaube es gibt mehr Kranke Reisebrieftauben als Stadttauben die können nämlich nicht zum TA. um sich mit Diversen Arzeneimitteln zu Versorgen.MfG Haluter
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https://www.youtube.com/channel/UC5f...f1GdSH2DCHOuiA http://zuchtschlagfigoreynaertbosua.jimdo.com Zum Reichtum führen viele Wege. Und die meisten sind Schmutzig" Marcus Tullius Cicero ( 106-43 v. Chr). " Die Strafe zähmt den Menschen, macht ihn aber nicht besser" Friedrich Wilhelm Nietzsche (1844-1900), deutscher Philosoph. Journal Impact Factor (JIF Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß. |
#33
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Moin Lecellier,
erstmal willkommen im Forum,schön,mal wieder ein neues Gesicht zu sehen. Zum Thema: deine Argumentation ist insoweit fehlerhaft als das du die Stadttauben als meistens krank beschreibst. Eher das Gegenteil ist der Fall. Eine kranke Stadttaube überlebt nicht lange und kann ihre Gene nicht weitergeben. Das führt zu einer sehr hohen Immunität diversen Taubenkrankheiten gegenüber.Die Stadttauben sehen zwar nicht so gut aus wie ein schillernder Briefer,robuster sind sie allemal. Setze dich doch mal mit Menschen in Verbindung,die ehrenamtlich Stadttauben betreuen,z.B. ulibov hier, die werden dir das bestätigen. Ob Stadttauben zu einer Plage werden ,liegt sicherlich auch im Handeln der Stadtverwaltung. Striktes Fütterungsverbot für Privatpersonen, Taubenhäuser,in denen die Vermehrung mittels Gipseier kontrolliert werden kann,feste Futterplätze ausserhalb der Zentren,all dies sind Möglichkeiten,weniger Stadttauben in der Citty zu haben. Töten muss man die dafür nicht zwangsläufig. Wenn allerdings große Taubenpopulationen z.B. in der Nähe von Flughäfen zu finden sind,dann bin auch ich dafür,diese Bestände zu reduzieren,um Gefahren vorzubeugen(Vogelschlag). Aber das Stadttauben eben nicht die "Ratten der Lüfte" sind,wie sie gern mal von der Regenbogenpresse dargestellt werden,dafür gibt es mittlerweile genug fundierte Untersuchungen. Sportsgruß, Michael |
#34
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Glauben
Hallo eins möchte ich dir sagen glauben heist nichts zu Wissen, Brieftauben bekommen eigendlich zu viel Mittelchen jeder Brieftaubenzüchter ist behmüht seine Tauben Gesund zu halten soviel zu deinem Wissen
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Zitat:
Ich denke mal wenn man die Beiträge hier list wissen viele nicht um was es eigentlich hier geht!! Folgendes der Falkner (Jäger) kann sich einen Taubenschlag zulegen Tauben (oder Tauben kaufen) züchten und diese schlachten und seinen Tieren verfüttern so viel wie er will!!! Da kann keiner was daran ändern . Zu den Fall, der Falkner wollte erreichen, dass er im Auftrag - etwa von Firmen oder Kommunen - Tauben fangen, töten und an die Tiere seiner Greifvogelstation verfüttern darf . Das ist alles!!! Da aber sein Vorhaben nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes als Schädlingsbekämpfung eingestuft ist, bräuchte er eine generelle Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Also ist Tötung nur bei gesundheits- oder Gebäudeschädigender Taubenplage zulässig § 11 Tierschutzgesetz (Abs. 1 Nr.3e und Abs. 2 Nr. 4) (1) Wer [...] 3. gewerbsmäßig [...] e) Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben: 1. die Art der betroffenen Tiere, 2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person, 3. in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bis 3 Buchstabe a bis d die Räume und Einrichtungen und im Falle des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe e die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind. Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen. Dem nach darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn die Tauben als gesundheits- oder Gebäudeschädigende „Taubenplage“ gegeben ist!! NS. es ist übrigens in Deutschland nichts bekannt das Menschen jemals durch "Kranke Tauben" angesteckt wurden !!
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT! mit freundlichen Grüßen Werner |
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