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Alt 27.01.2014, 18:03
argail
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard eine mögliche Alternative zum DV

Vorab: ja,ich weiß,dass diese Alternative ohne einen oder mehrere große "Gönner" wie Abramowitsch oder Hopp utopisch ist. Es sind einfach nur Gedanken,wie man den Taubensport flexibler,familienfreundlicher und mit weniger "Taubenmaterial" gestalten könnte.

Vielleicht kann man die Preisgelder auch irgendwie minimieren oder weglassen. Wobei ich glaube,dass es gerade Preisgelder wären,die Anreize setzen würden. Menschen sind nun mal so.

Hoffe,es lässt sich öffnen. Eure wertneutrale Meinung hier zu lesen,wäre mir wichtig.

Gruß,

Michael
Deutscher Sporttaubenbund
Satzung und Reiseordnung


§1 Name und Sitz
  1. der deutsche Sporttaubenbund trägt die Bezeichnung „deutscher Sporttaubenbund“, im Folgenden abgekürzt mit DSB.
  2. Sein Sitz ist in xxxxxxxxx.
    §2 Zugehörigkeit und Zweck
  1. Der DSB ist eine privat geführte Interessengemeinschaft für die Züchter von Brieftauben und anderen Sporttaubenarten und nicht zugehörig zum Verband deutscher Brieftaubenzüchter oder dem Bund deutscher Rassegeflügelzüchter.
  2. Sein Zweck ist die Organisation, Durchführung und Auswertung von Preisflügen außerhalb des Flugprogramms des Verbandes deutscher Brieftaubenzüchter für die dem DSB zugehörigen Mitglieder in den vom DSB zugelassenen Einsatzstellen.
  3. Der DSB schreibt festgelegte Preisgelder für die in seinem Reiseprogramm ausgewiesenen Flüge aus.
  4. Der DSB handelt ohne Gewinnerzielungsabsicht.Jegliche Form von Beiträgen wird zur Finanzierung der Preisgelder und Sachpreise genutzt.
§ 3 Mitglieder
  1. Die Mitgliedschaft im DSB ist freiwillig und berührt nicht die Mitgliedschaft in anderen Vereinigungen.
  2. Für die Mitgliedschaft im DSB muss die Organisation in Einsatzstellen erfolgen.
  3. Mitgliedschaften können bis zum 31.10. d.J. Mit Frist zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.
  4. Jedes Mitglied hat das Recht auf Teilnahme an den von den Einsatzstellen des DSB angebotenen Preisflügen und somit auch auf Erringung der ausgelobten Preisgelder.
  5. Mitglieder sind nicht an eine Einsatzstelle gebunden.Sie können auch in anderen vom DSB zugelassenen Einsatzstellen an Preisflügen teilnehmen.Die Einsatzstellen können eine Teilnahme nur dann verwehren,wenn die Mehrheit der in der Einsatzstelle gemeldeten Mitglieder dies beschließt. Hierfür muss eine triftige Begründung dem DSB in Schriftform vorgelegt werden( Bsp.: extreme Abweichung der mittleren Entfernung).Das abgelehnte Mitglied kann schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung beim DSB einlegen. Der DSB trifft dann binnen einer Woche nach Eingang des Widerspruchs eine Einzelfallentscheidung.
§ 4 Einsatzstellen
  1. Zur Gründung einer Einsatzstelle sind mindestens 30 reisende Schläge notwendig.
  2. Zur Gründung einer Einsatzstelle ist ein geeigneter Einsatzort und das Vorhandensein eines geeigneten Transportfahrzeugs notwendig.
  3. Die Mitglieder einer Einsatzstelle wählen jährlich einen Einsatzstellenleiter und einen Vertreter,die gegenüber dem Vorstand des DSB Ansprechpartner sind. Die Einsatzstellenleiter sind verantwortlich für den korrekten Ablauf des Einsatzgeschäftes,den Auflass,das Uhrenauswerten,die Erstellung einer Preisliste und die Übermittlung der Gewinner der Einzelflüge an den DSB. Sie erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von 600€ p.A.
  4. Die Einsatzstellenleiter sind des Weiteren verantwortlich für die Einsatzplanung der Fahrer und Fahrzeuge.
  5. Die Einsatzstellen verpflichten sich zur Übernahme und Durchführung des Musterreiseplans des DSB und legen die Einsatzzeiten an den jeweiligen Einsatztagen selbstständig fest.
  6. Die Einsatzstellen legen anhand des Musterreiseplans aus § 5 geeignete Auflassorte mit einfacher Mehrheit selbstständig fest. Dies müssen keine zertifizierten Auflassplätze des Verbandes deutscher Brieftaubenzüchter sein.
  7. Die Einsatzstellen entscheiden mit der einfachen Mehrheit Ihrer Mitglieder,ob sie Kurzstrecke, Mittelstrecke oder Weitstrecke anbieten wollen.Nur diese Flüge sind dann preisgeldberechtigt. Andere von der Einsatzstelle durchgeführte Flüge sind Trainingsflüge. Ist mehr als 1 Transportfahrzeug vorhanden,können auch mehrere Reisearten angeboten werden.Die Reiseart kann jährlich gewechselt werden.
  8. Fällt die Zahl der pro Einsatzstelle gemeldeten Züchter durch Austritte, Tod oder Ähnliches auf unter 30, so gilt diese Einsatzstelle im Folgejahr als aufgelöst.
    § 5 Musterreiseplan
  1. Der Reiseplan des DSB erstreckt sich auf den Zeitraum des 1. Maiwochenendes d.J bis zum letzten Augustwochenende d.J.
  2. Der Reiseplan des DSB gliedert sich in Kurzstrecke, Mittelstrecke und Weitstrecke.
  3. Die Reiserichtung für Kurzstreckenflüge ist zum Ausgleich von Lagevorteilen die Windrose,beginnend im Norden.Jede Woche wird eine andere Richtung beschickt.Die Reiserichtung für Mittelstrecke und Weitstrecke legen die Einsatzstellen selbst mit einfacher Mehrheit fest.
  4. Kurzstreckenflüge müssen eine Mindestentfernung von 100 KM und dürfen nur eine Maximalentfernung von 200 KM haben.
  5. Mittelstreckenflüge müssen eine Mindestentfernung von 300 Km und dürfen nur eine Maximalentfernung von 450 KM haben.
  6. Weitstreckenflüge müssen eine Mindestentfernung von 600 Km und dürfen eine Maximalentfernung von 900 KM haben.
  7. Bei der Ermittlung der Entfernung ist die mittlere Entfernung aller gemeldeten Schläge der jeweiligen Einsatzstelle heranzuziehen.
  8. Im Monat Mai wird Samstags oder Sonntags ein Kurzstreckenflug angeboten . Einsatztag ist immer der vorhergehende Wochentag.
  9. Im Monat Juni und Juli wird am Samstag ein Kurzstreckenflug und am Sonntag ein Mittelstreckenflug angeboten. Einsatztag ist der vorhergehende Wochentag.
  10. Im Monat August wird am Samstag ein Kurzstreckenflug und am Sonntag ein Weitstreckenflug angeboten. Einsatztag ist Freitag für den Kurzstreckenflug und Donnerstag für den Weitstreckenflug.
  11. Ab dem 01.Juni d.J. Können auch Jungtauben des jeweiligen Jahrgangs preisberechtigt an allen Flügen der Kurz-und Mittelstrecke teilnehmen. Diese konkurrieren in einer eigenen Liste.
    § 6 Preisflüge, Preislisten und Preisgelder
  1. die Einsatzstellen erstellen für jeden Flug eine eigene Liste. Preisberechtigt sind 25 % der eingesetzten Tauben. Die Liste ist als vom Einsatzstellenleiter und Stellvertreter beglaubigte Kopie an den DSB zu senden.
  2. Ein Preisflug findet dann statt, wenn sich mindestens 25 Züchter mit mindestens 200 Tauben beteiligen. Dies gilt auch für eine gesonderte Jungtaubenliste.
  3. Das Preisgeld bei Kurzstreckenflügen beträgt: 1. Preistaube 500€, 2.Preistaube 300€,3. Preistaube 100€, schnellste 4er Serie 200€.
  4. Das Preisgeld bei Mittelstreckenflügen beträgt: 1.Preistaube 1000€, 2.Preistaube 600€,3.Preistaube 400€,4.Preistaube 300€, 5.Preistaube 100€,schnellste 2er Serie 300€,schnellste 3er Serie 500€.
  5. Das Preisgeld bei Weitstreckenflügen beträgt bei Flügen bis 700 Km 1. Preistaube 1500€,2.Preistaube 1000€, 3. Preistaube 800€, 4 . Preistaube 600€, 5. Preistaube 400€, 6. Preistaube 300€, 7. Preistaube 200€,schnellste 2er Serie 800€,schnellste 3er Serie 1000€. Bei Flügen über 700 KM beträgt das Preisgeld 1.Preistaube 2000€, 2.Preistaube 1500€, 3.Preistaube 1000€, 4.Preistaube 800€, 5.Preistaube 600€, 6.Preistaube 500€, 7.Preistaube 400€, 8. Preistaube 300€, 9. Preistaube 200€, schnellste 2er Serie 1200€, schnellste 3er Serie 1500€.
§ 7 Beiträge
  1. Alle Mitglieder zahlen bei Aufnahme in den DSB einmalig eine Aufnahmegebühr von 300€
  2. Alle Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag an den DSB von 100€.
  3. Die anfallenden Kosten für Fahrer, Kraftstoff, Versicherungen , Reparaturen und sonstige mit dem Reisegeschehen in Verbindung stehende Kosten sind von den Einsatzstellen in Absprache mit deren Mitgliedern eigenständig zu bezahlen. Hier muss kein Beitrag an den DSB abgeführt werden. Wie abgerechnet wird,ist den Einsatzstellen überlassen.
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