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  #1  
Alt 11.09.2018, 12:38
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haluter haluter ist offline
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Standard Falkner gesucht!

Hallo Sportfreunde,
eine Tragödie am Brieftaubenschlag, bei einem Taubenzüchter hat der Habicht 24 Brieftauben im Schlag getötet, aber seht selbst:https://www.youtube.com/watch?v=CY8yd2qyoRc&t=1s


M.t.G. Haluter
__________________


https://www.youtube.com/channel/UC5f...f1GdSH2DCHOuiA

http://zuchtschlagfigoreynaertbosua.jimdo.com

Zum Reichtum führen viele Wege. Und die meisten sind Schmutzig" Marcus Tullius Cicero ( 106-43 v. Chr).
" Die Strafe zähmt den Menschen, macht ihn aber nicht besser" Friedrich Wilhelm Nietzsche
(1844-1900), deutscher Philosoph.

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  #2  
Alt 11.09.2018, 15:07
Kurpfälzer
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Standard Kennzeichnungspflicht

es sollte auch für Jagdfalken und Jagdhabichte eine zwingende Kennzeichnungspflicht geben.

Der Jäger sollte doch hoffentlich schadensersatzpflichtig sein, denn ein Jagdhabicht ist schließlich eine private Waffe und kein geschützter Wildvogel
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  #3  
Alt 11.09.2018, 20:43
hornhecht
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Der Betroffene Sportfreund soll mal eine schriftliche Anzeige bei der Unteren Jagdbehörde mit einer entsprechenden Schadenersatzforderung machen.
Geld wird er wahrscheinlich nicht erstattet bekommen, aber vielleicht ist der Falkner dann ja zumindest seinen Jagdschein los.
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  #4  
Alt 12.09.2018, 14:06
WernerW WernerW ist offline
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Zitat:
Zitat von haluter Beitrag anzeigen
Hallo Sportfreunde,
eine Tragödie am Brieftaubenschlag, bei einem Taubenzüchter hat der Habicht 24 Brieftauben im Schlag getötet, aber seht selbst:https://www.youtube.com/watch?v=CY8yd2qyoRc&t=1s


M.t.G. Haluter
Hallo Achim

schöner Film ... der aber bringt den Züchter seine Tauben nicht wieder...
normal zeigt man einen solchen Fall sofort bei der Polizei an , der Täter ist ja bekannt und es wäre ein leichtes gewesen den Besitzer zu ermitteln hätte man den Ermittlungsbehörden (Polizei) sofort die Beweisführung überlassen, diese wäre dann in jeden Fall Rechtfähig gewesen.
__________________

ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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  #5  
Alt 12.09.2018, 14:38
WernerW WernerW ist offline
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Zitat:
Zitat von WernerW Beitrag anzeigen
Hallo Achim

schöner Film ... der aber bringt den Züchter seine Tauben nicht wieder...
normal zeigt man einen solchen Fall sofort bei der Polizei an , der Täter ist ja bekannt und es wäre ein leichtes gewesen den Besitzer zu ermitteln hätte man den Ermittlungsbehörden (Polizei) sofort die Beweisführung überlassen, diese wäre dann in jeden Fall Rechtfähig gewesen.
Nachtrag:Quelle
www.rp-darmstadt.hessen.de

Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV)
Nach § 3 BWildSchV dürfen Greifvögel, die in der Anlage 4 der BWildSchV gelistet sind, ohne gültigen Falkner Jagdschein nicht gehalten werden: Das Halten von Habicht , Steinadler und Wanderfalke wird auf je 2 Exemplaren dieser Arten beschränkt. Kennzeichnungspflicht, Meldepflicht und Buchführungspflicht sind mit den Bestimmungen der Bundesartenschutzverordnung für diese Tiere identisch. Die Nachweispflicht über die legale Herkunft und den legalen Erwerb ist ebenfalls mit EG-Bescheinigung zu führen, da alle in der Anlage 4 der BWildSchV aufgeführten Greifvögel in Anhang A der EG-VO 338/97 gelistet sind.
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Werner
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  #6  
Alt 14.09.2018, 23:49
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haluter haluter ist offline
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Hallo Sportfreunde,
hier mal was von einem Insider der Falken-freunde aus einem anderem Forum.

Servus Achim,
da ich im hier im Forum nicht täglich unterwegs bin, antworte ich etwas verspätet.
Ein Beizvogel ist immer mit einem Zuchtring ausgestattet, den der Vogel auf dem Bild auch trägt. Habichte sind die einzigen Greife, die in Deutschland für Beizzwecke ausgehorstet werden dürfen. Daher kann dieser Junghabicht einem Naturhost entstammen und dann großgezogen worden sein oder er entstammt einer eingetragenen Zucht.
Zusätzlich zu dem gemäß der Bundesartenschutzverordnung vorgeschriebenen Zuchtring müsste der Habicht noch eine Adresstafel am Geschüh hängen haben. Auf dieser ist heute i.d.R. eine immer erreichbare Handynummer hinterlegt. Früher war dort die Adresse eingestanzt. Wenn der Habicht die Adresstafel verloren hat, müsste man über die Zuchtringnummer eindeutig den Besitzer ausfindig machen können. Das ist wie ein Nummernschild beim Auto. Da nützt es dem Halter nicht, wenn er mit irgendwelchen Ausreden daher kommt. Leider weiß ich nicht, welche nach Landesrecht zuständige Stelle die Beizvogelerfassung in NRW regelt. Dies müsste der geschädigte Züchter in Erfahrung bringen, ob es sich um eine Naturschutzbehörde oder die Obere/Untere Jagdbehörde in NRW handelt. Dies weiß aber jeder Falkner aus eurem Bundesland.
Jetzt kommt leider die enttäuschende Nachricht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Züchter nämlich auf seinem Schaden sitzen bleiben. Zunächst ist der Falkner natürlich der Besitzer seines Greifvogels. Er kann von einem Dritten die Herausgabe (§985 BGB) und eventuell Schadensersatz (§ 823 BGB) verlangen. Er haftet aber auch für Schäden, die der Vogel anrichtet (§833 BGB). Aus diesem Grund muss der Falkner eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen, die seine Vögel mit abdeckt. So weit so gut. Jetzt kommt aber der Knackpunkt auf den jeder Anwalt sofort aufspringen wird. Der Greifvogel ist weggeflogen, der Falkner sagt, er hat sich verstoßen. Damit ist er herrenlos geworden und der Falkner hat daran sein Eigentum verloren. Die juristische Finesse in der Vergangenheit war, ab welchem Zeitpunkt ein Beizvogel als herrenlos gilt. Teilweise wurde die Auffassung vertreten, dass der Beizvogel herrenlos wird, sobald er bestimmt Gewohnheiten ablegt, wie die Rückkehr zur Faust oder das Federspiel und durch den Falkner nicht mehr kontrollierbar ist. Einer andere Auffassung besagt, dass der Beizvogel herrenlos ist, wenn der Falkner die Verfolgung aufgibt. Damit ist nicht nur die Nachsuche sondern auch Suchanzeigen etc. gemeint. Damit wird der verstoßene Beizvogel rein juristisch wieder "Wild" im Sinne des §1 Bundesjagdgesetzes, auch wenn er noch das Geschüh trägt.

Beste Grüße in den Ruhrpott

M.f.G. Haluter

Ps. Ich frage mich nur warum das bei unseren Tauben nicht auch so ist, das wenn die einen Schaden anrichten, wenn sie sich verflogen haben und dann sozusagen Herrenlos sind? Da sieht man mal wieder, Lobbyisten sind alles.
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  #7  
Alt 15.09.2018, 13:45
WernerW WernerW ist offline
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Zitat:
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Hallo Sportfreunde,
hier mal was von einem Insider der Falken-freunde aus einem anderem Forum.

Servus Achim,
da ich im hier im Forum nicht täglich unterwegs bin, antworte ich etwas verspätet.
Ein Beizvogel ist immer mit einem Zuchtring ausgestattet, den der Vogel auf dem Bild auch trägt. Habichte sind die einzigen Greife, die in Deutschland für Beizzwecke ausgehorstet werden dürfen. Daher kann dieser Junghabicht einem Naturhost entstammen und dann großgezogen worden sein oder er entstammt einer eingetragenen Zucht.
Zusätzlich zu dem gemäß der Bundesartenschutzverordnung vorgeschriebenen Zuchtring müsste der Habicht noch eine Adresstafel am Geschüh hängen haben. Auf dieser ist heute i.d.R. eine immer erreichbare Handynummer hinterlegt. Früher war dort die Adresse eingestanzt. Wenn der Habicht die Adresstafel verloren hat, müsste man über die Zuchtringnummer eindeutig den Besitzer ausfindig machen können. Das ist wie ein Nummernschild beim Auto. Da nützt es dem Halter nicht, wenn er mit irgendwelchen Ausreden daher kommt. Leider weiß ich nicht, welche nach Landesrecht zuständige Stelle die Beizvogelerfassung in NRW regelt. Dies müsste der geschädigte Züchter in Erfahrung bringen, ob es sich um eine Naturschutzbehörde oder die Obere/Untere Jagdbehörde in NRW handelt. Dies weiß aber jeder Falkner aus eurem Bundesland.
Jetzt kommt leider die enttäuschende Nachricht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Züchter nämlich auf seinem Schaden sitzen bleiben. Zunächst ist der Falkner natürlich der Besitzer seines Greifvogels. Er kann von einem Dritten die Herausgabe (§985 BGB) und eventuell Schadensersatz (§ 823 BGB) verlangen. Er haftet aber auch für Schäden, die der Vogel anrichtet (§833 BGB). Aus diesem Grund muss der Falkner eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen, die seine Vögel mit abdeckt. So weit so gut. Jetzt kommt aber der Knackpunkt auf den jeder Anwalt sofort aufspringen wird. Der Greifvogel ist weggeflogen, der Falkner sagt, er hat sich verstoßen. Damit ist er herrenlos geworden und der Falkner hat daran sein Eigentum verloren. Die juristische Finesse in der Vergangenheit war, ab welchem Zeitpunkt ein Beizvogel als herrenlos gilt. Teilweise wurde die Auffassung vertreten, dass der Beizvogel herrenlos wird, sobald er bestimmt Gewohnheiten ablegt, wie die Rückkehr zur Faust oder das Federspiel und durch den Falkner nicht mehr kontrollierbar ist. Einer andere Auffassung besagt, dass der Beizvogel herrenlos ist, wenn der Falkner die Verfolgung aufgibt. Damit ist nicht nur die Nachsuche sondern auch Suchanzeigen etc. gemeint. Damit wird der verstoßene Beizvogel rein juristisch wieder "Wild" im Sinne des §1 Bundesjagdgesetzes, auch wenn er noch das Geschüh trägt.

Beste Grüße in den Ruhrpott

M.f.G. Haluter

Ps. Ich frage mich nur warum das bei unseren Tauben nicht auch so ist, das wenn die einen Schaden anrichten, wenn sie sich verflogen haben und dann sozusagen Herrenlos sind? Da sieht man mal wieder, Lobbyisten sind alles.


Nun Sportsfreund Achim

recht interessanter Beitrag von den Greifvogel - Freund... ob hier in den Fall ein "Schadenersatz " möglich ist entscheidet nicht das " Bundesjagdgesetzes" sondern immer noch das zuständige "Verwaltungsgericht" nach Deutscher Rechtsprechung !!!!

Nun wenn der Vogel in der Luft ist er also "Herrenlos" trotzdem ist der Falkner immer nach meiner Auffassung Eigentümer des Tieres.

Übrigens sind die Brieftauben auch nicht Herrenlos wenn sie Unterwegs sind sondern Haften für den Schaden den sie anrichten !!!!


Sachverhalt:

Eine Cessna war beim Landeanflug auf den Flughafen Paderborn in einen Schwarm Brieftauben geflogen. Die Taube eines Brieftaubenhalters aus Thüringen geriet in den Lufteinlass einer Turbine des Flugzeuges. Der Lufteinlass wurde hierdurch zerstört. Das Ersatzteil kostete 10.500 Euro.
Entscheidungsgründe:

Das Oberlandesgericht war der Ansicht, dass der Taubenhalter für den verursachten Schaden zu 50 % aufkommen muss. Das OLG stützte sich insoweit auf den Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung gem. § 833 BGB

https://www.ra-kotz.de/taube.htm/
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mit freundlichen Grüßen
Werner
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