#1
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Namensnennung im Forum
Hallo Sportsfreund
aus gegeben Anlass stelle ich mal hier ein Urteil in Sachen "Namensnennung im Forum " hier rein. Landgericht Berlin Urteil v. 25.10.2007 - Az.: 27 O 602/07 - Anonymität in Internet-Foren Leitsatz: 1. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet grundsätzlich über rein private Umstände einer Person identifizierend (z.B. Nennung des Namens) in einem Internet-Forum zu berichten. 2. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die genannte Person von sich aus ihre Anonymität aufgegeben hat und zahlreiche Postings in einem Internet-Forum vornimmt. In einem solchen Fall tritt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück. Das heißt, wenn ich hier im Forum Jungtauben zum Beispiel bei Pfälzer bestelle diese nicht bezahle (weil sie mir zu billig sind) oder nicht mehr will so kann er meine Adresse hier im Forum veröffentlichen ohne das ich was machen kann. Wer das Urteil lesen will muss es nur anklicken.
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT! mit freundlichen Grüßen Werner |
#2
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Hallo Sportsfreunde,
ich habe mich zurückgehalten, doch ich befürworte das Urteil und auch das veröffentlichen der Namen. Ich kann micha1075 da gut verstehen. Irgendwie hat der Ein oder Andere bestimmt schon ähnliche Fälle erlebt und ich würde auch soetwas wie eine "schwarze Liste" gut finden. So kann man schon vor dem Kauf bzw. Verkauf sehen worauf man sich einlässt. Die schwarzen Schafe überlegen sich ihr Handeln dann vielleicht einmal. Nichts für Ungut und Allen ein Gut Flug 2008 okram |
#3
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Moin Werner,...
Du hast natürlich recht!
Aber nur genau in diesem Fall, nämlich wenn der Beitragsschreiber seine Anonymität aufgeben hat, in dem er öffentlich mit seinem (nachvollziehbaren) Namen schreibt, erteilt er indirekt die Genehmigung, seinen "Nick" (bzw. nachvollziehbaren Realnamen) zu verwenden. Du dürftest mich hier nicht öffentlich anprangern, weil ich die von Dir gekauften Tauben nicht bezahlt habe, wenn ich nicht Mitglied in diesem Forum wäre, oder aber die Zustimmung zur Veröffentlichung (charmaterweise schriftlich...) für die Namensnennung in diesem Fall erteilt hätte. Was natürlich völliger Blödsinn wäre, weil selbst ich Dir die Genehmigung wahrscheinlich nicht erteilen würde. Beste Grüße Heinrich
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für die, die ich liebe, gehe ich durch die Hölle. Den anderen zeige ich den Weg dort hin... |
#4
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Hallo Werner,
da hast Du ja mal wieder ein interessantes Urteil gefunden. Ich bin mir nur nicht sicher , ob beim Thema "Taubenkauf=Ehrensache...?" das Urteil Anwendung findet, denn der betreffende Züchter hat, anscheinend, seine Identität hier im Forum nicht preisgegeben, denn ich konnte keinen Hinweis darauf finden, das ein Züchter auf das Jungtaubenangebot geantwortet hat. Gut Flug Christian |
#5
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Hallo , interessantes Urteil . Danke an WernerW !
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die genannte Person von sich aus ihre Anonymität aufgegeben hat - und das hat die angesprochene Person eben nicht , meiner Meinung nach . Er wurde hier veröffentlicht bzw entanonymisiert ! Wie es in Deutschland so üblich ist , man kann sich über alles streiten - wenn man will . Die Vorgehensweise - was bestellen und dann einfach auf diese Art und Weise davon "zurückzutreten" ist natürlich nicht ok . Vorschlag an die Taubenverkäufer nehmt doch einfach 20% Anzahlung , da geht Ihr dann sicher , das Ihr das Geld auch bekommt bzw. wenn nicht , habt Ihr wenigstens ´ne Entschädigung für den "Aufwand" . MfG diema |
#6
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Zitat:
das von Dir zitierte Urteil deckt aber nicht den ganzen Sachverhalt des hier im Forum heiß diskutierten Falles ab. Das nennen eines Namens ist das Eine, die Nennung eines Namens in Verbindung mit einer Anschuldigung (hier die Abnahmeverweigerung einer bestellten Ware) ist das Andere. Nach meinem Kenntnisstand ist der Begehrende(derjenige der von einem Anderen was will) der Beweispflichtige. d.h. Er muß die Kaufzusage beweisen können. Kann er das nicht, was ja wohl bei diesen Geschäften mehr die Regel ist, sollte er sich m.E. nach gut überlegen ob die Öffentlichmachung klug ist. Ich möchte eine wie auch immer enstandene Verleumdungsklage nicht am Hals haben. Deshalb meine Empfehlung in solch einem Fall: weg mit Schaden, nicht lange drüber Ärgern und zukünftig nur gegen Vorkasse oder angemessener Anzahlung.
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MfG Strasser 84 |
#7
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Hallo Werner,Hallo Strasser
Was meint Ihr? Würde eine Bestellung über Internet mit Ausdruck ausreichen,damit mir keiner an die Karre fährt,wenn der Name bekannt wird?? Gruß H.L. |
#8
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Zitat:
will mich hier nicht unbedingt vordrängen. Bin kein Jurist. Fürchte aber das Dir auf vorstehende Frage niemand präzise antworten kann, weil die Fragestellung nicht deutlich genug ist. Eine Bestellung per E-Mail und nachfolgender Bestätigung durch den Verkäufer ist nach m.E. genau so rechtsverbindlich wie der gleiche Geschäftsvorgang per Fax. Wobei es da aber auch noch Unterschiede in der Handhabung, zwischen Privatpersonen und Voll-Kaufleuten gibt. Was das an die "Karre fahren" bei Namensnennung nach irgend wie schiefgelaufenen Geschäften anbelangt, ist Zurückhaltung angesagt. Es bringt nichts nur um dem Ärger Luft zu machen den Gegner an den Pranger zu stellen. Wie schon unter dem Titel "Taubenkauf Ehrensache" in der Mehrzahl der Beiträge ausgeführt, gibt es bessere Möglichkeiten zu seinem Recht zu kommen.
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MfG Strasser 84 |
#9
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Liebe Sportfreunde,
ich möchte nicht beurteilen, ob eine Namensnennung das Richtige ist, oder nicht, oder ob es sinnvoll oder unrechtlich ist, sondern möchte nur einen Vorschlag machen. Das Forum ist doch für jeden Züchter in irgendeiner Form ein Hilfmittel, neues zu erfahren, über Tips oder Tricks zu schreiben, oder vielleicht aus diesem Neues zu lernen. Von daher sollten Verkäufe, egal welcher Art, hier gar nicht veröffentlich werden, denn dazu gibt es andere Plattformen, wie z.B. die Taubenauktionshäuser. Verkäufe jeglicher Art, sind eine rein private Angelegenheit, und gehören hier nicht her. Akzeptabel wäre selbstverständlich ein Hinweis auf diverse Verkäufe in den Auktionsplattformen, wo alles auch zu Festpreisen angeboten werden kann. Alternativ wäre es natürlich auch möglich, dass sich Interessenten hier privat abstimmen, über die Möglichkeit hier private Mitteilungen zu schreiben. Keinenfalls sollten hier öffentlich Verkäufe ausgehandelt werden, denn das ist wie schon gesagt, eine reine Privatsache. Dinge die kostenlos angeboten werden können, für z.B. Anfänger, sollten jedoch weiterhin ihren Platz hier haben. Denkt doch mal darüber nach, ob das nicht so viel sinnvoller wäre. Viel Spass weiterhin Ralf |
#10
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Hallo Strasser 84
Eigendlich gebe ich Dir und den Anderen in der ganzen Sache "Recht"! Ich würde mich,glaube ich,auch zurückhalten. Was mich und unseren Sportsfreund in Rage bringt ist doch,daß der Auftraggeber nicht soviel Rückgrat hat,sich frühzeitig zu melden,wenn es von Ihm aus nicht geht,warum auch immer! Wie würde es umgekehrt sein?? Wissen wir nicht!! Danke H.L. |
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