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  #1  
Alt 10.02.2012, 21:30
Loki
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Daumen runter Mitgliederwerbung nach Art des Verbandes

Man sollte meinen, das man heutzutage über jedes Mitglied, das noch an der Reise teilnimmt, froh sein sollte, aber weit gefehlt und das neue Präsidium steht hier dem alten Präsidium in dieser Richtung schon einmal nichts nach.
Es ist folgendes passiert, Mitglieder des Regionalverbandes 256 hatten versucht im Regionalverband 257 unter zu kommen. Der aufnehmende Regionalverband hätte dem aber wohl nicht zugestimmt, so entschloss man sich wohl die Schläge auf den Namen der Frauen anzumelden, also als Neuanfänger, weil da der aufnehmende RegV nicht zustimmen muß. Bis auf wenige Schläge lagen alle im Gebiet des Reg 257.
Der Reg 257 hat schön die Beiträge dieser Züchter kassiert, aber diese nicht anerkannt.
Da der 257er die Schläge auf keinen Fall haben wollte, strengte man ein Verbandsehrengerichtsverfahren an, mit dem Resultat, das die gemeldeten Mitglieder als Scheinschläge zwei Jahre gesperrt wurden und rückwirkend alle Meisterschaften aberkannt wurden. Etwas kurios ist das Ganze schon, denn einerseits kassiert der Reg 257 Mitgliedsbeiträge, andererseits erkennt man sie nicht an. Dann wiederum sperrt man Mitglieder, die ja scheinbar keine Mitglieder sind. Dann verteilt der Reg 257 Auszeichnungen, die er laut Urteil nicht vergeben darf. Der Verband hat bis heute die gesperrten Züchter nicht in der Brieftaube veröffentlicht und somit selber gegen die Verbandsehrengerichtsordnung verstoßen. Warum man es nicht veröffentlicht hat kann man sich wohl denken. Einerseits jammert man den Mitgliederschwund hinterher, andererseits kann man dann natürlich nicht veröffentlichen, dass man 16(?) Mitglieder gesperrt hat. Ich Frage mich allerdings wozu diese Sperre überhaupt gut sein soll. Der 257er hat seinen Willen bekommen und die betroffenen Züchter dürfen dort nicht reisen, was soll da überhaupt noch eine Sperre bewirken, außer das man die Züchter zur Aufgabe des Taubensports zu bewegt.
Ein Gnadengesuch der einzelnen Mitglieder wurde übrigens von Menzel ausgesessen und von Wöbse abgelehnt. Da weiß man dann gleich, was man von dem neuen Präsidium zu halten hat. Eure Meinung hierzu wäre mal Interessant. Vielleicht kann ja auch einmal ein direkt Betroffener sich hierzu äußern.
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  #2  
Alt 11.02.2012, 00:55
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Daumen runter So geht es auch nicht !

Zitat:
Zitat von Loki Beitrag anzeigen
Man sollte meinen, das man heutzutage über jedes Mitglied, das noch an der Reise teilnimmt, froh sein sollte, aber weit gefehlt und das neue Präsidium steht hier dem alten Präsidium in dieser Richtung schon einmal nichts nach.
Es ist folgendes passiert, Mitglieder des Regionalverbandes 256 hatten versucht im Regionalverband 257 unter zu kommen. Der aufnehmende Regionalverband hätte dem aber wohl nicht zugestimmt, so entschloss man sich wohl die Schläge auf den Namen der Frauen anzumelden, also als Neuanfänger, weil da der aufnehmende RegV nicht zustimmen muß. Bis auf wenige Schläge lagen alle im Gebiet des Reg 257.
Der Reg 257 hat schön die Beiträge dieser Züchter kassiert, aber diese nicht anerkannt.
Da der 257er die Schläge auf keinen Fall haben wollte, strengte man ein Verbandsehrengerichtsverfahren an, mit dem Resultat, das die gemeldeten Mitglieder als Scheinschläge zwei Jahre gesperrt wurden und rückwirkend alle Meisterschaften aberkannt wurden. Etwas kurios ist das Ganze schon, denn einerseits kassiert der Reg 257 Mitgliedsbeiträge, andererseits erkennt man sie nicht an. Dann wiederum sperrt man Mitglieder, die ja scheinbar keine Mitglieder sind. Dann verteilt der Reg 257 Auszeichnungen, die er laut Urteil nicht vergeben darf. Der Verband hat bis heute die gesperrten Züchter nicht in der Brieftaube veröffentlicht und somit selber gegen die Verbandsehrengerichtsordnung verstoßen. Warum man es nicht veröffentlicht hat kann man sich wohl denken. Einerseits jammert man den Mitgliederschwund hinterher, andererseits kann man dann natürlich nicht veröffentlichen, dass man 16(?) Mitglieder gesperrt hat. Ich Frage mich allerdings wozu diese Sperre überhaupt gut sein soll. Der 257er hat seinen Willen bekommen und die betroffenen Züchter dürfen dort nicht reisen, was soll da überhaupt noch eine Sperre bewirken, außer das man die Züchter zur Aufgabe des Taubensports zu bewegt.
Ein Gnadengesuch der einzelnen Mitglieder wurde übrigens von Menzel ausgesessen und von Wöbse abgelehnt. Da weiß man dann gleich, was man von dem neuen Präsidium zu halten hat. Eure Meinung hierzu wäre mal Interessant. Vielleicht kann ja auch einmal ein direkt Betroffener sich hierzu äußern.

Hallo Loki,

ich denke der neue Präsident kann schlecht gegen die amtierende Verbandssatzung verstossen!!

Der §10 wurde erst für Kündigungen in 2012 geändert. Aber selbst da wäre er nicht zum Tragen gekommen da der aufnehmende RegV nicht zugestlmmt hätte.

Die Mitglieder haben ganz klar gegen den §10 verstossen!!

Siehe hier §10, IV

IV. Jede Schlaganlage, von der ein Verbandsmitglied in seiner Reisevereinigung gereist hat, ist für eine andere Reisevereinigung gesperrt

Also wollten doch die aktiven Mitglieder den neuen RegV verarsch... und meldeten ihre Frauen als "Scheinanfänger" an. Das diese dann auf den Schlaganlagen der Ehemänner nicht berechtigt sind Meisterschaften zu erringen ist durch die "uralte" aktuelle Verbandssatzung geregelt.

Ich denke nicht dass man hier dem neuen Präsidium irgendwelche Schuldzuweisungen entgegenbringen kann und darf.

Nur um alles klarzustellen, wir sind nun da wo ich kürzlich erst einen Beitrag unter dem Thread RegV - Wechsel geschrieben habe. Jedes Mitglied sollte frei wählen dürfen wio es reisen will. Da diese Mitglieder wohl Meisterschaften errungen haben sind sie nicht willkommen und werden abgelehnt. Traurig, leider möglich!

Aber mal Hand aufs Herz Sportfreund. Du schreibst von Mitgliederwerbung und Neumitgliedern, diese wären niemals eingetreten hätte man nicht versucht durch diesen altbekannten Bauerntrick den §10 zu umgehen. Also, was soll das? Das der 257er Mitgliederbeiträge kassiert hat ist doch klar. Sie waren ja Mitglied im 257er, eben nur nicht satzungstechnisch in der Lage zu reisen da sie von Schlaganlagen ihre Tauben spielten die nicht freigegeben waren. So denke ich hätte der Verband nicht einen reisenden Schlag dazugewonnen oder haben die betreffenden Schläge dann ich zwei RegVen gereist. - Wohl nicht -

Deshalb sollte der §10 insofern überarbeitet werden dass so etwas nicht mehr passiert.

Gruß und schönes Wochenende

FranzJosef
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  #3  
Alt 11.02.2012, 05:19
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Guten Morgen!

Ich finde es schon ganz erstaunlich, was sich im Brieftaubensport so tut. Man stelle sich vor, dass im Fußball eine Mannschaft, die der Bezirksliga X regional zugeordnet ist, plötzlich sagt: "Bätsch, wir spielen ab nächstes Jahr aber in Bezirksliga Y 30 KM weiter westlich." So Entwicklungen gibt es im Fußball verständlicherweise nicht. Die Vereine werden regional zugeordnet. In Grenzgebieten gibt es dann schonmal Überschneidungen und Härtefälle, aber so ist das halt.

Ebenso sollte doch im Brieftaubensport vorgegangen werden: befindet sich ein Schlag auf dem Gebiet des Regionalverbandes X, dann hat er dort zu reisen. Liegt er in einem Grenzgebiet, dann sollte er, möglichst nach seinen Wünschen (so wird das im Fußball auch nach Möglichkeit gehandhabt) im entsprechenden Regio reisen und damit ist dann der Fall erledigt.

In diesem speziellen Fall hat Franz-Josef nun sehr gut erklärt, dass das alte bzw. das neue Präsidium vernünftig gehandelt hat. Die Argumentation mit der Mitgliederkeule kann ich bald nicht mehr ertragen. Die betreffenden Mitglieder hätten weiter die Möglichkeit gehabt in ihrem alten Regio zu reisen. Wenn ihnen das nicht gut genug ist, dann mögen sie "zum Teufel gehen". Man kann nicht mit Rücksicht auf sinkende Mitgliederzahlen ein heilloses Bäumchen-Wechsel-Dich-Spiel innerhalb des Verbandes zulassen.

Gruß Sascha
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  #4  
Alt 11.02.2012, 06:46
Loki
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Zitat:
Zitat von FranzJosef Beitrag anzeigen
Nur um alles klarzustellen, wir sind nun da wo ich kürzlich erst einen Beitrag unter dem Thread RegV - Wechsel geschrieben habe. Jedes Mitglied sollte frei wählen dürfen wio es reisen will. Da diese Mitglieder wohl Meisterschaften errungen haben sind sie nicht willkommen und werden abgelehnt. Traurig, leider möglich!
Die Ablehnung ist ja als solches legitim und der Reg 257 hat seinen Willen bekommen, aber was soll dann die Sperre. Dürfte man nach zwei Jahren nun doch im 257er reisen ? Denke eher nicht. Welchen Sinn macht hier also die Sperre. Sie verhindert nur, das man auch im ehemaligen Reg 256 nicht mehr am Reisen teilnehmen kann und genau das ist doch der Punkt. Wer hält denn zwei Jahre seine Tauben so am Schlag und reist danach wieder? Da hören die Meisten lieber auf. Man gewinnt hier keine Mitglieder, aber man verliert ganz sicher welche und Mitgliederwerbung bedeutet schließlich auch Mitglieder zu halten und hier hat der Verband meiner Meinung nach ganz klar versagt.
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  #5  
Alt 11.02.2012, 07:16
Loki
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Zitat:
Zitat von FranzJosef Beitrag anzeigen
Aber mal Hand aufs Herz Sportfreund. Du schreibst von Mitgliederwerbung und Neumitgliedern, diese wären niemals eingetreten hätte man nicht versucht durch diesen altbekannten Bauerntrick den §10 zu umgehen.
Dieses wäre niemals eingetreten, wenn der Justitiar beim Verband den betreffenden Mitgliedern nicht dazu geraten hätte doch die Frauen anzumelden !!!
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  #6  
Alt 11.02.2012, 09:29
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Hallo
Ihr seid natürlich nicht in eurem alten Reg.V gesperrt, die Sperre bezieht sich nur auf den wechsel in den neuen Reg.V.
Was ich überhaupt nicht verstehe das ihr euch nicht vorher beim neuen Reg.V erkundigt habt, ob er überhaupt willig ist euch aufzunehmen. Somit hättet ihr euch die Kündigung spaaren können.
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Gruß Hermann

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten !

„Eine gute Rede hat einen guten Anfang und ein gutes Ende – und beide sollten möglichst dicht beieinander liegen.“ (Mark Twain)
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  #7  
Alt 11.02.2012, 10:17
argail
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Guten Morgen,

für welchen RegV gilt die Sperre? Wohl für den 257. Im 256 haben die Mitglieder gekündigt. Würde der 256 sie wieder aufnehmen? Eine nachträgliche Meldung ist auf jeden Fall möglich. Oder wurde die Schlaganlage gesperrt? Dann würde man wohl weder im 256 bei eventueller "Gnaden"wiederaufnahme noch im 257 reisen dürfen.

Falls du das Urteil da hast kannst du die Passagen ja mal wörtlich einstellen,das wäre sicherlich hilfreich.

Und zum Moralischen: wer seine Frauen,Kinder,Kumpels irgendwo anders anmeldet,aus welchen Gründen auch immer ,ohne das diese "Neuen" überhaupt irgendwas mit Tauben zu tun haben,sollte sich mal ganz ernsthaft fragen ob nicht er dem Hobby einen Bärendienst erweist.

Gruß,

Michael

P.S.: Mein Sohn ist auch allein angemeldet,aber er führt diesen Schlag auch eigenverantwortlich.
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  #8  
Alt 11.02.2012, 10:50
Loki
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Im Urteil sind die gesperrten "Mitglieder", also die Frauen namentlich erwähnt.
Da hierdurch die Schlaganlage gesperrt wird, können sie demnach auch im alten Reg 256 nicht am Reisen teilnehmen, auch nicht außer Konkurrenz.
@ Argail
Wird im Taubensport nicht schon überall bis zum geht nicht mehr getrixt.
Da könnte man gleich bei gemeldeten Jugendlichen anfangen, die noch nie eine Taube in der Hand gehalten haben usw.
Überall, wo Schlupflöcher gibt, werden diese auch ausgenutzt und so lange diese Schlupflöcher existieren, darf man es meiner Meinung nach auch niemanden zum Vorwurf machen wenn man sie nutzt.
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  #9  
Alt 11.02.2012, 10:59
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Zitat:
Zitat von Loki Beitrag anzeigen
Dieses wäre niemals eingetreten, wenn der Justitiar beim Verband den betreffenden Mitgliedern nicht dazu geraten hätte doch die Frauen anzumelden !!!

Hallo Loki,

ich kann es mir schwerlich vorstellen dass R.a.d. Straße diese Empfehlung ausgesprochen hat. Habt Ihr das schriftlich??

Gruß

FranzJosef
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  #10  
Alt 11.02.2012, 11:12
Loki
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Zitat:
Zitat von FranzJosef Beitrag anzeigen
Hallo Loki,

ich kann es mir schwerlich vorstellen dass R.a.d. Straße diese Empfehlung ausgesprochen hat. Habt Ihr das schriftlich??

Gruß

FranzJosef
Natürlich nicht, denn diese Empfehlung war meines Wissens telefonisch und ob er sich an dieses Gespräch noch erinnert ???
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