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  #1  
Alt 04.03.2011, 17:45
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Standard bauen eines Taubenschlages

Hallo brauche eure Hilfe
Kann ein Bauamt,trotz Zustimmung der Nachbarn (Grenzbebauung)
eines Taubenschlages ablehnen ??
Würde mich freuen,um rege Diskusion,vielleicht auch einige § zu bekommen.
Ausserdem wollen Sie die Taubenzahl auf 20 Tauben begrenzen
Gruß
Martin
www.MartinLudewig-Tauben.de.tl
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  #2  
Alt 04.03.2011, 18:04
Strasser_84 Strasser_84 ist offline
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Zitat:
Zitat von MaLu617@web.de Beitrag anzeigen
Hallo brauche eure Hilfe
Kann ein Bauamt,trotz Zustimmung der Nachbarn (Grenzbebauung)
eines Taubenschlages ablehnen ??
Würde mich freuen,um rege Diskusion,vielleicht auch einige § zu bekommen.
Ausserdem wollen Sie die Taubenzahl auf 20 Tauben begrenzen
Gruß
Martin
www.MartinLudewig-Tauben.de.tl
Hallo Martin,

es gibt reichlich Gründe, die den Bau eines Taubenschlages verhindern können. Einer davon ist die "Grenzbebauung" wie von Dir gewünscht.
Wenn Dein Nachbar dieser zustimmen und auch bereit wäre diese Zustimmung per Eintrag ins Grundbuch dinglich zu sichern, kann die Baugenehmigungsbehörde trotzdem die Genehmigung versagen.
Da Du den Schlag wahrscheinlich nicht unmittelbar ans Haus bauen willst, liegst Du mit der Planung evtl. außerhalb der durch Baugrenzen ausgewiesenen "überbaubaren Fläche".
Eine Grenzbebauung ist in der Regel den sogenannten priviligierten Bauwerken vorbehalten. Z.B. Garagen, Carports.

Schau doch mal in den Bebauungsplan und schreibe mal, was da so für Zeichen aus der Planzeichenverordnung drinstehen.
__________________
MfG
Strasser 84

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  #3  
Alt 04.03.2011, 18:10
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Hallo Strasser 84
Die Häuser stehen schon mehr als 40 Jahre.
Und ich wollte den Schlag auf der Grenze setzen,damit die anfliegenden Tauben ein wenig mehr Platz zum landen haben.Ansonnsten steht der Schlag mitten im Garten.
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  #4  
Alt 04.03.2011, 18:30
argail
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Hallo Martin,

solltest du bereits einen entsprechenden Bescheid der Behörde bekommen haben,scanne ihn ein und schicke ihn mir,ich werde mich dann mal an die Begründung der Versagung ransetzen und dir ein entsprechendes Rechtsgutachten erstellen.Hier zu schreiben,würde nur die Stammtisch-Besserwisser auf den Plan rufen,die dich mit ihrem gefährlichen Halbwissen nur verunsichern würden.

Gruß,

Michael
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  #5  
Alt 04.03.2011, 18:31
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Zitat:
Zitat von MaLu617@web.de Beitrag anzeigen
Hallo Strasser 84
Die Häuser stehen schon mehr als 40 Jahre.
Und ich wollte den Schlag auf der Grenze setzen,damit die anfliegenden Tauben ein wenig mehr Platz zum landen haben.Ansonnsten steht der Schlag mitten im Garten.
Ich rate dir mach keine Grenzbebauung,damit musst du deinem Nachbarn ewig dankbar sein.Halte 3m zur Grundstücksgrenze ein(Ist in den meisten Bundesländern sowieso so).Bei mir hat der Nachbar auch zuerst zugestimmt mit Eintragung und so.Ich habe Schlag so gebaut und als es soweit war das die Eintragung erfolgen sollte wollte mein Nachbar es auf einmal nicht mehr.Ich mußte dann meine gesamte Anlage 10m Taubenschlag plus 10m Volieren und Hundezwinger alles um 3m von der Nachbarsgrenze verrücken.Auch Taubenhaltung wollte er mir verbieten lassen.Mach dich nicht von jemanden abhängig.Was das Bauamt angeht hol dir die Landesbauordnung da steht alles drin.Das Bauamt schreibt bei den meisten Bauvorhaben erstmal eine Absage.Habe alles hinter mir.
Gruß Mario
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  #6  
Alt 04.03.2011, 18:39
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Noch ein Tipp wenn man Probleme hat mit Behörden wende dich an euren Bürgerbeauftragten die haben auch gute Kontakte.Als ich mein Haus 2007 bauen wollte habe ich auch schriftliche und dann persönliche Absage bekommen(Ich war im Bauamt vorstellig).Es führte kein Weg zu einer Baugenehmigung.Dann habe ich mich an den Bürgerbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern gewandt weil ich hier wohne und nächsten Tag habe ich einen Anruf vom Amt bekommen das ich Genehmigung habe.
Gruß Mario
PS:Auch Rainer von der Straße hat mir in vielen Sachen schon super geholfen.
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  #7  
Alt 04.03.2011, 18:40
Strasser_84 Strasser_84 ist offline
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Hallo Martin,
Bebauungspläne gibt es schon viel länger als 40 Jahre. Wenn Du aber außerhalb eines gültigen B.-Blan wohnst ist erst einmal die Art der vorhandenen Bebauung für Dich maßgeblich. Daraus kann man ableiten wie groß möglicherweise Dein Grundstück ( %- überbaubare Fläche) bebaut werden darf. Darüber hinaus mußt Du Dich damit abfinden das Mindetabstände einzuhalten sind. Diese Grenzabstände können nur unterschritten werden indem der Abstand auf das Nachbargrundstück verlegt wird. Das bedeutet dann für den Nachbarn, daß er im Falle einer eigenen Bebauung den normalen Grenzabstand zusätzlich zu dem Dir genehmigten einhalten muß.
Hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
__________________
MfG
Strasser 84

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  #8  
Alt 04.03.2011, 18:44
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Zitat:
Zitat von Strasser_84 Beitrag anzeigen
Hallo Martin,
Bebauungspläne gibt es schon viel länger als 40 Jahre. Wenn Du aber außerhalb eines gültigen B.-Blan wohnst ist erst einmal die Art der vorhandenen Bebauung für Dich maßgeblich. Daraus kann man ableiten wie groß möglicherweise Dein Grundstück ( %- überbaubare Fläche) bebaut werden darf. Darüber hinaus mußt Du Dich damit abfinden das Mindetabstände einzuhalten sind. Diese Grenzabstände können nur unterschritten werden indem der Abstand auf das Nachbargrundstück verlegt wird. Das bedeutet dann für den Nachbarn, daß er im Falle einer eigenen Bebauung den normalen Grenzabstand zusätzlich zu dem Dir genehmigten einhalten muß.
Hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
Stimmt nicht ganz Strasser wenn der Nachbar das selbe Gebäude bauen wollte da gibt es eine Regelung kann auch der ran an die Grenze.Das wäre nur der Fall wenn er ein Wohngebäude ranbauen wollte,das darf er dann nicht.
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  #9  
Alt 04.03.2011, 18:56
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Hallo Strasser
Also eine Baulast eintragen lassen !!!
Gruß
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  #10  
Alt 04.03.2011, 19:08
Strasser_84 Strasser_84 ist offline
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Zitat:
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Stimmt nicht ganz Strasser wenn der Nachbar das selbe Gebäude bauen wollte da gibt es eine Regelung kann auch der ran an die Grenze.Das wäre nur der Fall wenn er ein Wohngebäude ranbauen wollte,das darf er dann nicht.
Hallo Gorgo,

nach 8 Jahren Planungsausschuß werde ich mir nicht anmaßen ein Rechtsgutachten erstellen zu können, aber in der Landesbauordnung - NRW kenne ich mich doch ganz gut aus.

Fakt ist nun mal das die Bauordnung nicht zwischen Wohn, Industrie, oder Stallgebäuden unterscheidet. Deshalb ist ein Grenzabstand für jedes einzelne Gebäude erforderlich es sei denn, es handelt sich um ein Gebiet in dem geschlossene Bebauung vorgeschrieben ist. Dann muß zwingend an die Grenze gebaut werden.
__________________
MfG
Strasser 84

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