#1
|
|||
|
|||
Mit dem Führerschein ist's nicht getan
Ich lese gerade, das am 01.09.2014 "Neue" Prüfungen als Lkw Fahrer abgelegt werden müssen.
Betrifft das auch die Kabinenexpresse?? |
#2
|
||||
|
||||
Hallo Sportsfreund Ruebesamen
Nur wenn er über 7.49t zulässigem Gesamtgewicht hat. Gruss Taubenkorb |
#3
|
|||
|
|||
Hallo Sportsfreund,
das gilt nur, wenn der LKW für gewerbliche Zwecke genutzt wird!!! Wir haben uns bei der Polizei erkundigt.
__________________
Fünf einzelne Finger kann man brechen, eine ganze Faust nicht! Liebe Grüße Biggy |
#4
|
|||
|
|||
Hallo Biggy,
habt ihr das irgendwie schriftlich bekommen?? |
#5
|
|||
|
|||
Zitat:
der Taubenwagen aus NMS ist über 3,5 Tonnen und würde auch in den Bereich der Prüfung kommen. Siehe ein schreiben von "Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz festgelegten Bestimmungen" Betroffen davon sind alle Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen sowie mit mehr als acht Fahrgastplätzen im gewerblichen Werk-, Güter- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen. Ausnahmen gelten unter anderem für land- und forstwirtschaftliche Verkehre, Bundeswehr, Polizei, Rettungsdienste und Ähnliches. Wir würden dann wohl unter ähnliches kommen. Gruss Taubenkara |
#6
|
|||
|
|||
Hallo Kara,
im Güterkraftverkehrsgesetz heißt es; § 2 Ausnahmen!!!! Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf 1. die gelegentliche, nicht gewerbsmäßige Beförderung von Gütern durch Vereine für ihre Mitglieder oder für gemeinnützige Zwecke. Und genau dieses wurde uns auf der Polizeiwache bestätigt.
__________________
Fünf einzelne Finger kann man brechen, eine ganze Faust nicht! Liebe Grüße Biggy |
|
|