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  #71  
Alt 19.07.2010, 04:33
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Pfaelzer Pfaelzer ist offline
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Zitat:
Zitat von rudi1 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich möchte mich zum Thema noch mal äußern. Wenn zum Beispiel ab sofort kein Wein beim Winzer mehr zu kaufen ist, kann ich noch 1 bis 1 ½ Jahre Wein in meinem Geschäft verkaufen. So groß ist meine Lagerhaltung. Wenn ich jetzt zur Apotheke gehe und von einem bestimmten Medikament 2 Fläschchen brauche, können die meist nur eins liefern. Das andere muss erst bestellt werden. Das gleiche ist bei den meisten Tierärzten der Fall. Die haben auch keine Mengen auf Lager. Lagerhaltung ist teuer und vielleicht fehlt auch das Geld dafür. Bei meinem Tierarzt ist das anders. Der wusste im Vorhinein, dass der Impfstoff demnächst nicht mehr zu bekommen ist und hat sich entsprechend bevorratet. Das ist nun das Geheimnis. Und alle Tauben im weitem Umkreis, nicht nur in meiner RV sind gegen Pocken geimpft. Also kein Vorteil für mich.

Gruß Rudi
Hallo Rudi,
schön für dich.

Wenn ich so einen TA in der Nähe hätte, wäre mir auch Wohler.

Und nimms nicht persönlich.;-)
__________________
Gut Flug
Pfälzer

Lebenserfahrung ist die Summe zumeist schmerzlicher Lernprozesse.
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  #72  
Alt 19.07.2010, 05:39
WernerW WernerW ist offline
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Standard Und weiter geht es mit der Dampfblauderei

Zitat:
Zitat von Mime Beitrag anzeigen
Hallo Werner!

Wer hier der Dampfplauderer ist das frage ich mich aber gerade auch....den Tierarzt, der die Tauben gegen Pocken mit irgendeinem Mittel behandelt (ausser Jod, welches du aber nicht beim Tierarzt holen brauchst), musst du mir aber noch zeigen....

Ansonsten hat Jürgen mit dem was er hier schreibt soweit ich informiert bin sehr recht....

Gruß Sascha
Hallo Sascha
der Tierarzt ist etwas schlauer als mancher Dampfblauderer hier, dieser weiß welche "Wirkstoffe" bei Pocken - Befall helfen deshalb zum Tierarzt und fragen!
Das mit dem Jod ist richtig, aber es gibt ja noch andere Mittel mit denen man die Tauben sehr gut behandeln kann.
Außerdem kann sich nur der Tierarzt den Impfstoff in Ausland (EU) bei Bedarf besorgen.
Schönen Tag noch.
__________________

ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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  #73  
Alt 19.07.2010, 06:23
Benutzerbild von bering
bering bering ist offline
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Zitat:
Zitat von WernerW Beitrag anzeigen
Richtig lesen will gelernt sein!!!!
Das AMG in der gültigen Fassung:
§ 73 Verbringungsverbot
(1) Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung ... oder zur
Registrierung unterliegen, dürfen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes nur verbracht
werden, wenn sie zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen, ... registriert oder von der Zulassung oder der Registrierung freigestellt sind

§ 21 Zulassungspflicht
(1) Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1
sind, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur in den Verkehr gebracht werden,
wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind

§ 2 Arzneimittelbegriff
(1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen,
1. die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind
und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung
menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind
oder

2. die im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen
oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder
a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder
metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen
oder

b) eine medizinische Diagnose zu erstellen.


(2) Als Arzneimittel gelten
1. Gegenstände, die ein Arzneimittel nach Absatz 1 enthalten oder auf die ein
Arzneimittel nach Absatz 1 aufgebracht ist und die dazu bestimmt sind, dauernd
oder vorübergehend mit dem menschlichen oder tierischen Körper in Berührung
gebracht zu werden.
------------------------------------------------------------------------------

(Die Pünktchen beschäftigen sich mit Gewebezubereitungen.
Und die zuständige Bundesoberbehörde ist nicht irgendwo in Bayern, sondern ist das PEI (Paul-Ehrlich-Institut) in Frankfurt.)

So, und jetzt bin ich es leid. Wir haben uns, zum eventuellen Wohl unserer Tauben, nun wirklich bei allen zuständigen Stellen bemüht. Nicht bei bayerischen Taubenzüchtern, sondern bei Veterinäramtsärzten, der für sie zuständigen Landesbehörde und dem zuständigen NRW-Ministerium.
Ich werde so eine Recherche sicherlich nicht noch einmal hier im Internet-Taubenschlag veröffentlichen...

Ich habe gedacht, andere würden sich genauso darum bemühen, Pocken von ihren Tauben fern zu halten.
Gruß
der "Dampfplauderer" bering
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  #74  
Alt 19.07.2010, 07:15
Dennis Dennis ist offline
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Guten Morgen Sportfreunde,

Kollegen von mir beschäftigen sich mit dem Problem Taubenpocken und wären an Probenmaterial aus Taubenpocken-Ausbrüchen interessiert. Wenn von den leider betroffenen Züchtern / Tierärzten Interesse besteht, meldet euch bitte per Mail bei mir, dann stelle ich den Kontakt zu den Kollegen her.

Um jedoch keine falschen Illusionen aufkommen zu lassen: Das ganze wird den jeweiligen Züchtern vermutlich zunächst mal gar nichts bringen. Es ginge mehr darum, die Kollegen bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Aber vielleicht helfen uns die Untersuchungen ja irgendwann besser mit dem Problem Taubenpocken umgehen zu können.

Viele Grüße,
Dennis
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  #75  
Alt 19.07.2010, 08:34
WernerW WernerW ist offline
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Standard der "Dampfplauderer" bering

Nun Sportfreund Juergen
bei meinen Link handelt es sich um ein Merkblatt für Tierärzte des Bayerischen Landesamt für Gesundheitheit und Lebensmittelsicherheit für Tierärzte diese enthält einen Auszug des Deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG Stand Juni2009)

Soweit zum richtig lesen !!!

Eigenlich geht es mir um das in einigen Beiträgen angesprochene Impfen (das andere ist für mich in deinen Beiträgen Nebensache ) von NL oder B - Tierärzten.
Hier nochmal eine Antwort !!!


(5) Ärzte und Tierärzte dürfen bei der Ausübung ihres Berufes im kleinen Grenzverkehr nur Arzneimittel mitführen, die zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen oder registriert oder von der Zulassung oder Registrierung freigestellt sind. Abweichend von Satz 1 dürfen Tierärzte, die als Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Dienstleistung erbringen, am Ort ihrer Niederlassung zugelassene Arzneimittel in kleinen Mengen in einem für das Erbringen der Dienstleistung unerlässlichen Umfang in der Originalverpackung mit sich führen, wenn und soweit Arzneimittel gleicher Zusammensetzung und für gleiche Anwendungsgebiete auch im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen sind; der Tierarzt darf diese Arzneimittel nur selbst anwenden und hat den Tierhalter auf die für das entsprechende, im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassene Arzneimittel festgesetzte Wartezeit hinzuweisen.


Dieses oben zum Zitat von Juergen: wie man seine Tauben gegen Pocken schützen kann und gleichzeitig eine nicht gefuckelte Impfbescheinigung erhält.


Link kann nachgereicht werden ! (sobald ich in finde)

Zitat Bering:
Die Zulassungsstelle des Bundes ist das PEI - Paul Ehrlich Institut. Nachzulesen im Internet: Bei denen steht Columbac PMV/Pox sogar auf der Liste der zugelassenen Impfstoffe
"Paul Ehrlich Institut-Zulassungsliste
Colombovac PMV/Pox
Krankheit/Anwendung:
Newcastle Disease,
Taubenpocken
Zulassungsinhaber:
Fort Dodge Veterinär GmbH
Zulassungsnummer: 111a/95
Zulassungsdatum: 29.10.1997
Mittelart: Kombi
Tierart: Taube"
Wird mir auch telefonisch bestätigt. Alles andere dazu nur schriftlich möglich.
Unsere Taubenärztin ......beschäftigt sich seit fünf Wochen mit anderen Taubenexperten um die Zulassung,...

Ich denke er ist zugelassen !!!!
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mit freundlichen Grüßen
Werner
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  #76  
Alt 19.07.2010, 08:58
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bering bering ist offline
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Zitat:
Zitat von bering;#51
Ich muss noch hinzufügen:
In diesem langen Thread klang ja schon früher mal der interne Streit zwischen Firma und PEI an.
Unsere Taubenärztin schildert, dass es offenbar ein Problem der Chargen ist. Nach ihrer Aussage müssen laut PEI eingeführte Chargen noch eine Gültigkeit von sechs Monaten haben. Die Chargen in Holland und Belgien sind aber schon fünf Monate alt. Von daher also schon eine Ausnahmegenehmigung unmöglich.
Und die derzeitige Herstellerfirma Pfizer-USA, die die ursprüngliche Fort Dodge Veterinär GmbH aufgekauft hat, ist offenbar der Meinung, die Zulassung in Deutschland kostet uns mehr als wir an den deutschen Taubenzüchtern verdienen können...
Ich war ja schon immer der Meinung: Du bist böswillig...
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  #77  
Alt 19.07.2010, 13:35
WernerW WernerW ist offline
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Standard böswillig ??? na sowas...

Zitat:
Zitat von bering Beitrag anzeigen
Ich war ja schon immer der Meinung: Du bist böswillig...
Nun lieber Juergen
du nennst das böswillig wenn jemand hier schreibt wie oder was man machen kann, um seine Tauben gegen Pocken zu Impfen, oder bei einen Ausbruch zu behandeln, ich weis zwar wie ich meine Tauben behandeln kann, aber die nötigen Arzneimittel muss ich mir schon von Tierarzt holen.
Und wenn ich meine Tauben vorbeugend Impfen will dann gehe ich eben zum Tierarzt dieser weiß am besten wo und ob man den Impfstoff noch bekommen kann, es sei den man hält sich selber für schlauer !!!

So einfach ist das!!! Was interessiert mich das Zitat bering:

interne Streit zwischen Firma und PEI an....
Unsere Taubenärztin schildert, dass es offenbar ein Problem der Chargen ist. .....

...wenn ich meine Tauben gegen Pocken Impfen oder Behandeln will gehe ich halt zum Tierarzt und der wird oder muss mir weiterhelfen wenn er kann, dafür ist er da !!


Das war’s mit den gschwoin dahearreddn hoffentlich!!
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Werner
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  #78  
Alt 31.10.2010, 16:01
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bering bering ist offline
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Standard Da hilft nur noch Beten!

Auch wenn WernerW das ja alles besser weiß, will ich nochmal die aktuelle Pocken-Situation bei uns in NRW aufgreifen.
Wir hatten heute morgen in der RV-Versammlung wieder eine intensive Diskussion. Anlaß war die "Rechtfertigung" unseres weiblichen Mitglieds (gleichzeitig eine der in Deutschland anerkannten Tauben-Tierärzte) über den Abbruch unserer Alttauben-Reise. Weil die Pocken-Taube vorher mit im Kabi war, hätte die Behörde die ganze reisende RV als einen Bestand angesehen. Deshalb wäre eine zwanzigtägige Sperre ohne Neuausbruch der Krankheit unvermeidbar gewesen.
Jetzt sei die Staatsanaltschaft aktiv geworden, um jene Leute zu finden, die inzwischen verbotenerweise Impfstoffe aus Slowakei, Polen, Belgien oder Holland einführen. Der Verwendung dieses Impfstoffes, angeblich alles ehemalige deutsche, also längst abgelaufene Chargen (Lebend-Impfstoff), werden die letzten Neuausbrüche von Pocken zugeschrieben. Und es wurde in diesem Zusammenhang sogar eine Regresspflicht dieser Impfstoffbenutzer gegenüber anderen Züchtern bei Pocken-Ausbruch bejaht.
Im Raum Soest (Reg.Verband 250) sollen bereits mehrere Züchter von der Staatsanwaltschaft wegen vermuteter Verwendung unerlaubt eingeführter Mittel angeschrieben worden sein.
Die Zukunft sieht sehr düster aus. Pocken-Impfstoff wird es nicht mehr geben. Weil die wenigsten Pocken-Fälle gemeldet werden, stehen die Firmen auf dem Standpunkt, dass sich die Herstellung ja auch gar nicht lohne. Bei uns waren bereits Ausnahmegenehmigungen durch den zuständigen Minister zugesagt worden. Der Minister ist inzwischen nicht mehr im Amt. Eine Abordnung, die in die USA reiste, hat aber auch bei der Firma, die den ehemaligen Hersteller aufkaufte, eine Abfuhr erhalten: Den Amerikanern ist die Beantragung einer bei diesem Lebendimpfstoff nur für ein halbes Jahr gültigen Zulassung zu teuer und unwirtschaftlich.
Also wie gesagt: Es hilft nur noch beten, dass wir von den Pocken verschont bleiben. Wenn in Zukunft immer mehr RVen gezwungen sind, zwanzigtägige Pausen in der Saison zu machen, wird man schon aus diesem Grund mal die Vergabe-Bedingungen für die VM ändern müssen... Oder der Verband wird mal aktiv und finanziert vielleicht die Zulassung.
Gruß
bering
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  #79  
Alt 31.10.2010, 17:59
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FC Köln FC Köln ist offline
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Und wenn Impf Pflicht währe!! Was meinst du denn wie schnell es wieder einen Hersteller gäbe!!!!

In meinen Augen ist unser Verband in dieser Sache gefragt!! Aber da pasiert ja schon lange nichts. Und was das Impfen angeht!! Warum muß ich zum Tierarzt und kann nicht selber Impfen? Wie zum Beispiel die Geflügelzüchter.
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  #80  
Alt 01.11.2010, 14:45
WernerW WernerW ist offline
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Zitat:
Zitat von bering Beitrag anzeigen
Auch wenn WernerW das ja alles besser weiß, will ich nochmal die aktuelle Pocken-Situation bei uns in NRW aufgreifen.
Wir hatten heute morgen in der RV-Versammlung wieder eine intensive Diskussion. Anlaß war die "Rechtfertigung" unseres weiblichen Mitglieds (gleichzeitig eine der in Deutschland anerkannten Tauben-Tierärzte) über den Abbruch unserer Alttauben-Reise. Weil die Pocken-Taube vorher mit im Kabi war, hätte die Behörde die ganze reisende RV als einen Bestand angesehen. Deshalb wäre eine zwanzigtägige Sperre ohne Neuausbruch der Krankheit unvermeidbar gewesen.
Jetzt sei die Staatsanaltschaft aktiv geworden, um jene Leute zu finden, die **verbotenerweise Impfstoffe aus Slowakei, Polen, Belgien oder Holland einführen. Der Verwendung dieses Impfstoffes, angeblich alles ehemalige deutsche, also längst abgelaufene Chargen (Lebend-Impfstoff), werden die letzten Neuausbrüche von Pocken zugeschrieben. Und es wurde in diesem Zusammenhang sogar eine Regresspflicht dieser Impfstoffbenutzer gegenüber anderen Züchtern bei Pocken-Ausbruch bejaht.
Im Raum Soest (Reg.Verband 250) sollen bereits mehrere Züchter von der Staatsanwaltschaft wegen vermuteter Verwendung unerlaubt eingeführter Mittel angeschrieben worden sein.
bering
** "inzwischen" es muss nur "verbotenerweise" heisen.


Hallo Juergen
ich habe damals folgendes Geschrieben (siehe Unten) und das gilt auch heute noch.
Und wenn sich Leute den Impfstoff Illegal aus den von dir genannten Ländern besorgt haben, so ist die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft sicherlich richtig.
Zitat:
Zitat von WernerW Beitrag anzeigen
Nun Sportfreund Juergen
Zitat:
Zitat von WernerW Beitrag anzeigen
bei meinen Link handelt es sich um ein Merkblatt für Tierärzte des Bayerischen Landesamt für Gesundheitheit und Lebensmittelsicherheit für Tierärzte diese enthält einen Auszug des Deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG Stand Juni2009)

Soweit zum richtig lesen !!!

Eigenlich geht es mir um das in einigen Beiträgen angesprochene Impfen (das andere ist für mich in deinen Beiträgen Nebensache ) von NL oder B - Tierärzten.
Hier nochmal eine Antwort !!!


(5) Ärzte und Tierärzte dürfen bei der Ausübung ihres Berufes im kleinen Grenzverkehr nur Arzneimittel mitführen, die zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen oder registriert oder von der Zulassung oder Registrierung freigestellt sind. Abweichend von Satz 1 dürfen Tierärzte, die als Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Dienstleistung erbringen, am Ort ihrer Niederlassung zugelassene Arzneimittel in kleinen Mengen in einem für das Erbringen der Dienstleistung unerlässlichen Umfang in der Originalverpackung mit sich führen, wenn und soweit Arzneimittel gleicher Zusammensetzung und für gleiche Anwendungsgebiete auch im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen sind; der Tierarzt darf diese Arzneimittel nur selbst anwenden und hat den Tierhalter auf die für das entsprechende, im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassene Arzneimittel festgesetzte Wartezeit hinzuweisen.
Hier noch der Link dazu !!!
vielleicht weist du es nachher auch besser.
http://www.buzer.de/gesetz/7031/a140147.htm



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mit freundlichen Grüßen
Werner
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