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  #1  
Alt 02.04.2010, 10:52
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Daumen runter Zurück in die Steinzeit – §2a Flugleiter 2010

Ein Schildbürgerstreich schlechthin den die Delegierten der MGV in Dortmund beschlossen haben.Anscheinend wurde hier, wie allerdings zig Mal vorher schon geschehen, eine Änderung beschlossen ohne sich über die Folgen bewusst zu sein!!!

Der Flugleiter, das WICHTIGSTE Organ im Brieftaubensport, Angriffspunkt und Prügelknabe für Alle und Alles wurde innerhalb seiner Tätigkeit vom aktiven Akteur zum Statisten degradiert!!

Was mussten wir ( im Forum hier) uns Alle anhören wenn es sich um nicht ganz reibungslose Flugabläufe drehte, wie wird jeder schlechte Flug breitgetreten, wie präsentierte sich der Brieftaubensport gegenüber den Tierschützern und was sollten die Flugleiter nicht alles unternehmen um solche Vorgänge zu verhindern!!

Weitsicht, Wochenendübersicht, Protokolle bis zum Abwinken, Ausdrucke von Radarbildern, Webcams, Verbandswetterberichte, Auflassempfehlungen usw. usw., alles wird für das Flugleiterprotokoll seitens des Verbandes verlangt um nur nachweisen zu können dass der Heimflug unserer gefiederten Freunden ohne jegliches Hindernis von Statten gehen kann!!

Und was macht der Verband?????

Es wird der Reisenplan zur heiligen Kuh erklärt!!!!

Nur die Organisation bzw. das Gremium welches den Reiseplan verabschiedet kann den Reiseplan auch ändern! Lest mal die Satzung durch, ein Reiseplan wird immer durch die Mitgliederversammlung beschlossen!!! Leider wurde hier vergessen nachzudenken, oder war es so gewollt???

Während der Reise wird es kaum Mitgliederversammlungen geben können die am Reiseplan Änderungen vollziehen! Dies hatte bis zum Jahr 2009 immer der intelligente und wetterbeobachtende Flugleiter getan.
Aber dies ist und war anscheinend einigen Personen ein Dorn im Auge. RVen, FGen und RegVen in welchen der Flugleiter dies so machte wurden von Katastrophenflügen weitgehenst verschont.

Wo waren denn die schlechten Flüge??
Es waren doch zu Hauf die Endflüge die laut Plan und Meisterschaftsbedingungen mit Gedeih und Verderb durchgeführt wurden welche zum Fiasko mutierten!!!
Aber anscheinend ist dies das erklärte Ziel!!

Beispiel: Am Wochenende 10 herrscht eine Großwetterlage mit idealen Flugbedingungen, Rückenwindunterstützung, mittlere Temperaturen, einfach ideales Flugwetter. Auf dem Plan stehen, da Rückflug, 320km!! Die Tauben sind in ca. 200 Minuten zu Hause, Konkurszeit 10 Minuten, alles super!!!
Am Wochenende 11 steht auf dem Plan 550km. Die Großwetterlage bleibt stabil, da es Sommer ist gehen die Temperaturen an die 30 Grad – Marke und es herrscht ein leicht böiger Gegenwind. Die ersten Tauben erreichen die Heimat dann bei Höchsttemperaturen nach ca. 9 Stunden Flugzeit, Konkurszeit ca. zwei Stunden und am Abend fehlen noch Minimum 50%. Normal hätte der Flugleiter nun die Möglichkeit gehabt die Flüge zu tauschen, d.h. am Wochenende 10, 550 km mit Mitwind, Flugzeit ca. 6,5 Std. mit entsprechender Konkurszeit und dann am nächsten Wochenende die 320km bei Kopfwind und Hitze mit ca. 4,75 Std. Flugzeit und ebenso angepasster Konkurszeit.

WAS WÄRE BESSER GEWESEN?????

Der Flugleiter 2010 kann natürlich die Flugstrecke noch verkürzen, dies war aber nie das Problem!!!

Nur was passiert wenn ein Flugleiter dann die Tauben bei Hitze und Kopfwind bei 500/600km auflässt?
Ja, genau das!!! – Dann ist das Wehgeschrei groß –
Nimmt er sie auf 300/400km zurück, was passiert dann??
Ja, genau das!!!

Der Flugleiter 2010 kann nur noch verlieren, besonders bei extremen Wetterlagen ist er der Buhmann und Prügelknabe schlechthin!!

Wie lange wird es noch weitsichtige Flugleiter geben????

Aber im Zweifelsfalle kann ja dann der Verband, verantwortlich für diese Änderungen, den Organisationen Flugleiter zur Verfügung stellen.

Ich denke dass 2010 ein Jahr mit mehr Kaputten wird als 2009. – Ich hoffe ich täusche mich –

Gruß

FranzJosef
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  #2  
Alt 02.04.2010, 11:23
Benutzerbild von Krolock
Krolock Krolock ist offline
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Hallo FranzJosef,
im § 2a heißt es: Zur Änderung des Reiseplans ist er nicht befugt.
Bei dem von Dir aufgeführten Beispiel mit Wochenende 10 und idealen Bedingungen gehe ich davon aus, daß sich der Flugleiter z.B. am Mittwoch mit der Vorstandschaft in Verbindung setzt und dann " kein " Rückflug stattfindet.
Natürlich gibt es auch dann immer wieder Züchter, die völlig dagegen sind, denn diese hätten ja dann schon am Dienstag etwas anderes ins Wasser und am Mittwochmorgen etwas anderes über das Futter geben müssen......
Auch bei uns gibt es Züchter, die schon zum HB - Männchen werden, wenn der Flug nur um einen Tag verschoben wird. " Auf dem Reiseplan steht aber Samstag...!!" Dieser Samstag wurde aber z.B. im Januar bei Erstellung des Reiseplanes festgelegt, aber keiner weiß doch, wie am Samstag den 29.. Mai das Wetter ist..
Flexibilität ist in diesem Sport ein Fremdwort !!!!!!!!
Gruß
uwe
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  #3  
Alt 02.04.2010, 11:39
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Böse Das ist die Krux !!

Zitat:
Zitat von Krolock Beitrag anzeigen
Hallo FranzJosef,
im § 2a heißt es: Zur Änderung des Reiseplans ist er nicht befugt.
Bei dem von Dir aufgeführten Beispiel mit Wochenende 10 und idealen Bedingungen gehe ich davon aus, daß sich der Flugleiter z.B. am Mittwoch mit der Vorstandschaft in Verbindung setzt und dann " kein " Rückflug stattfindet.
........
Flexibilität ist in diesem Sport ein Fremdwort !!!!!!!!

Mit diesem Beschluß wurde aus flexibel nur noch phlematisch!!!

Gruß
uwe

Hallo Uwe,

genau so handhabten wir es die letzten Jahre. Aber dies ist durch die "Paragraphenspalterei" nicht mehr möglich!! Die Vorstandschaft ist nicht befugt den Reiseplan zu ändern da die Vorstandschaft auch den Plan nicht beschlossen hat !! Nur die Mitgliederversammlung als beschliessendes Organ hat die Befugnis zur Änderung !! Wenn ein einziges Mitglied nun einen Flug welcher nicht nach Plan und Auflassort ( kürzer geht immer aber länger nicht ) gestartet wird Einspruch einlegt, hat es zur Folge dass der Flug für die komplette Gemeinschaft annuliert wird !!! - Super, oder ??

Das heisst auch für alle welche nur einen 600er geplant haben, aber wetterbedningt der Flug nicht stattfinden kann, dieser für die Meisterschaft ja so wichtige Pflichtflug nicht mehr nachgeholt werden darf. Es besteht nicht mehr die Möglichkeit dann z.B. einen geplanten Folgeflug vom 400er zum 600er umzufunktionieren !!!
Es sei denn die Organisation macht eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter der Woche ( nicht Möglich wegen der Ladungsfristen ) und beschliesst eine Änderung des Reiseplanes. Alles Andere ist Makulatur !!!
Seit Euch darüber im Klaren !!!

Wie schon in meinem Erstbeitrag geschrieben.
Abstimmung ohne sich Gedanken zu machen !!!

Gruß

FranzJosef
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  #4  
Alt 02.04.2010, 12:08
OOO OOO ist offline
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Hallo FranzJosef,
als ich den Beschluß gelesen habe, habe ich mich auch kurz gefragt, ob ich mich aufregen soll. Hab das aber unterdrücken können, da wir eh schon so viele Paragraphen im Verband haben, die keiner wirklich beachtet, das einer mehr oder weniger auch nichts mehr macht.

Inhaltlich hast du aber völlig recht!

Grüße
Meinolf

PS: Ab 2010 ist eh wieder mit zunehmenden Sonneneruptionen zu rechnen (7 Jahreszyklus beginnt). So könnte ev. das Potential für unerklärliche Flugverläufe steigen (also ev. auch mal die Werte des SAM vor einem Auflass einsehen). Es wird ein spannendes Jahr für die Flugleiter.
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  #5  
Alt 02.04.2010, 12:35
OOO OOO ist offline
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Standard Der beschlossene Reiseplan muss bereits Alternativen haben!

Ergänzen möchte ich noch, dass nun mehr denn je, der für eine Saison durch die Mitgliederversammlung beschlossene Reiseplan mit Alternativen ausgestattet worden sein muß. Also z.B.
18.7. 400/500/600 km auf Regensburg/Wegscheid/Amstetten

So kann man der Situation ev. am besten gerecht werden.
Denn wenn es Gründe für Mißtrauen gegenüber einzelnen Auflassleitern gab, weil diese mal ganz woanders hingefahren sind, als üblich, dann kann ich schon verstehen, dass man hier mehr Klarheit schaffen wollte. Aber der Schuß in dieser Form geht doch eher nach hinten los!

Also: Es liegt auch viel an der Aufstellung eines intelligenten, mit Flexibilität ausgestatteten Reiseplanes!

Grüße
Meinolf
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  #6  
Alt 02.04.2010, 12:37
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Loki Loki ist offline
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Zitat:
Zitat von FranzJosef Beitrag anzeigen
...
Hätte wenn und aber.
Jetzt stell dir mal vor, auf dem Plan steht ein 300km Flug. Der Flugleiter beschließt wegen augenscheinlich super Bedingungen auf 500km zu fahren. Nun kommt es trotz augenscheinlich idealem Wetter zu einem katastrophalen Flug mit hohen Verlusten. Ist zwar selten, aber alles schon vorgekommen. Was nun ? Der Auflassleiter wird gelyncht. Da halte ich so einen Beschluss vom Verband schon für sinnvoll, da der Auflassleiter hierdurch geschützt werden.

Anderes Beispiel, ein Bekannter des Auflassleiters braucht unbedingt noch einen 500km Flug für die "Deutsche". Um ihn einen Gefallen zu tun fährt er anstatt auf 400km auf 500km. Was glaubst du, was dann los ist.
Eigenmächtiges verlängern der Flugstrecke darf es nicht geben, das muß jeder Regionalverband in Eigenregie klären, ob anstatt eines 300km Fluges kurzfristig auf 400km verlängert wird. Solche Dinge sind nicht Aufgabe des Flugleiters, sondern Sache der jeweiligen Vorstände, sich mögliche Optionen frei zu halten.
Sicherlich ist mehr Flexibilität im Taubensport wünschenswert, aber das ist nicht Aufgabe eines Flugleiters.
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  #7  
Alt 02.04.2010, 12:48
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Böse Und dann ...

Zitat:
Zitat von Loki Beitrag anzeigen
Hätte wenn und aber.
Jetzt stell dir mal vor, auf dem Plan steht ein 300km Flug. Der Flugleiter beschließt wegen augenscheinlich super Bedingungen auf 500km zu fahren. Nun kommt es trotz augenscheinlich idealem Wetter zu einem katastrophalen Flug mit hohen Verlusten. Ist zwar selten, aber alles schon vorgekommen. Was nun ? Der Auflassleiter wird gelyncht. Da halte ich so einen Beschluss vom Verband schon für sinnvoll, da der Auflassleiter hierdurch geschützt werden.

Anderes Beispiel, ein Bekannter des Auflassleiters braucht unbedingt noch einen 500km Flug für die "Deutsche". Um ihn einen Gefallen zu tun fährt er anstatt auf 400km auf 500km. Was glaubst du, was dann los ist.
Eigenmächtiges verlängern der Flugstrecke darf es nicht geben, das muß jeder Regionalverband in Eigenregie klären, ob anstatt eines 300km Fluges kurzfristig auf 400km verlängert wird. Solche Dinge sind nicht Aufgabe des Flugleiters, sondern Sache der jeweiligen Vorstände, sich mögliche Optionen frei zu halten.
Sicherlich ist mehr Flexibilität im Taubensport wünschenswert, aber das ist nicht Aufgabe eines Flugleiters.
...werter Loki, stell Dir mal vor das Flugleiter nicht korrupt sind so wie Du es schreibst sondern mit Weitsicht ausgestattet sind, dann wird so etwas nicht passieren.

Aber genau was Du geschrieben hast sind die Argumente für die Änderung gewesen.

Und wie Du es beschrieben hast mit den Optionen der Voststände, das kannst Du vergessen, die Vostände haben den Reiseplan nicht beschlossen, also können sie ihn auch nicht ändern !!!

Manchmal hat man hier zeitweilig das Gefühl ............

Gruß

FranzJosef
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  #8  
Alt 02.04.2010, 13:08
Klausel Klausel ist offline
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Böse

Hallo FranzJosef,
du schreibst mir aus der Seele, was der Verband hier "erneuert" hat, ist wieder einmal drei Schritte zurück.
Und dann kommt noch in den Erläuterungen hinzu, dass man erst schreibt,
der Flugleiter darf nur zurückfahren ( dann möglichst auf Auflassplätze aus dem Reiseprogramm ) und im letzten Satz widerspricht man sich, indem man " nicht zu weit von der Flugroute " abweisen soll.
Wie weit ist das Abweichen erlaubt?
Für mich ist der Flugleiter nur noch das Opfer für verkrachte Flüge.
Geht ein Flug glatt - dafür haben wir ja einen Flugleiter.
Geht es daneben - gemeckere von allen Züchtern, Vorständen und letztendlich der " Blaue Brief aus Essen ".
Ich bin seit 11 Jahren Flugleiter (ich habe c.a. 350 Flüge gestartet ) - ich behaupte, etwas weitsichtig zu sein.
Auf Grund meiner Weitsicht habe ich schon die Flugleitung für eine RV abgegeben und mich in der FG und im Reg.V. in die zweite Reihe gestellt.
Wenn sich beim Verband i.S. Flugleiter nichts ändert, war das sicherlich nicht mein letzter Schritt als Flugleiter

Klaus
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  #9  
Alt 02.04.2010, 13:39
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Loki Loki ist offline
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Zitat:
Zitat von FranzJosef Beitrag anzeigen
...werter Loki, stell Dir mal vor das Flugleiter nicht korrupt sind so wie Du es schreibst sondern mit Weitsicht ausgestattet sind, dann wird so etwas nicht passieren.

Aber genau was Du geschrieben hast sind die Argumente für die Änderung gewesen.

Und wie Du es beschrieben hast mit den Optionen der Voststände, das kannst Du vergessen, die Vostände haben den Reiseplan nicht beschlossen, also können sie ihn auch nicht ändern !!!

Manchmal hat man hier zeitweilig das Gefühl ............

Gruß

FranzJosef
Mann Oh Mann
Nein, die Vorstände (Vorstände mit r ) haben ihn nicht beschlossen, aber als Vorlage zur Abstimmung gebracht. Wenn die Vorstände nicht in der Lage sind über die Mitgliederversammlung einen Reiseplan flexibel aufzustellen, dann ist es nicht Aufgabe des Flugleiters das in Eigenregie durch zuziehen.
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  #10  
Alt 02.04.2010, 13:43
OOO OOO ist offline
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Zitat:
Zitat von Loki Beitrag anzeigen
... Wenn die Vorstände nicht in der Lage sind über die Mitgliederversammlung einen Reiseplan flexibel aufzustellen, dann ist es nicht Aufgabe des Flugleiters das in Eigenregie durch zuziehen...
Aber es ist dann Sache des Flugleiters später für alles den Kopf hinhalten zu müssen?! Das ist doch das Dilemma!

Eigentlich sollten die Flugleiter in RVen/TGs/RegVs in denen ein Flugplan unflexibel gestaltet ist, schon vor Beginn der Reise zurücktreten. Oder anders formuliert: Es darf eigentlich keine unflexibelen Reisepläne mehr geben!

Grüße
meinolf
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