#1
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Ich habe mal eine Frage
Hallo Sportfreunde
Ich habe mal eine Frage.Was ist mit einen Verein der die RV wechseln will und ein Mitglied will nicht mit.Kann man den zwingen dann den Verein zu verlassen?Wenn nicht,müssen dann die wechselwilligen Züchter den Verein verlassen?Dann gehört der Verein ja den Einen der der den Verein nicht verlassen will. Oder muß der Vorstand den Verein mit Zustimmung der anderen Mitglieder auflösen.Dann ist man zwar den Wechselunwilligen los aber den Verein auch. Wer kann da genaue Auskunft geben.Ich bitte drum. Gruß---Klaus
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Wer meine Schreibfehler anprangert,der möge sich als Redakteur bei der BT. bewerben oder seine Klappe halten.Hochmut kommt vor dem Fall www.witte-duiven.jimdo.com |
#2
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Hallo Klaus,
für den Wechsel zwischen Organiosationen regelt insbesondere der §10 der Verbandssatzung einiges. Jedoch können sowohl ganze Vereine als auch einzelne Züchter hiernach die RV wechseln und in diesen zwei unterschiedlichen Möglichkeiten liegt der geschilderte Konflikt begraben. Somit ist in eurem Konflikt entscheidend, was in eurer Vereinssatzung bezgl. Entscheidungsfindung in dieser Frage oder allgemein zu Abstimmungen und Entscheidungen steht (insbesondere Mehrheitsregelungen für Abstimmungen). Habt ihr die Mustersatzung für Vereine des Verbandes übernommen, so ist dort diese Frage des Wechsels der Organisationen nicht explizit geregelt. Der Konflikt muß also vereinsintern geklärt werden! Nur dort wird man eine Lösung finden können. Externe Stelle (z.B. Ehrengericht) haben damit dann nichts zu tun. Und zudem ist es ohnehin am besten, dass sich die Streitparteien direkt zusammenraufen, ohne noch externe Stellen damit zu behelligen. Könnte mir vorstellen, dass es wie folgt ablaufen kann: Im Verein in einer (ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung) wird über den vorliegenden Antrag eines Wechsels des gesamten Vereins in eine neue RV abgestimmt. Da nichts besonderes geregelt ist, entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder über diesen Antrag. Wird dieser Antrag angenommen, steht die Wechselentscheidung des Vereins fest, der auch die unterlegenen Züchter folgen müssen, wenn sie im Verein verbleiben. Sie können jedoch den Verein verlassen (ebenfalls ordnungsgemäß kündigen) und sich einen neuen Verein in der alten RV suchen (Antrag auf Aufnahme im neuen Verein stellen). Ein Recht auf Teilhabe am Vereinsvermögen haben austretende Vereinsmitglieder laut Mustersatzung des Verbandes übrigens meines Wissens nicht. Seid nett und friedlich zueinander. Wünsche euch eine gute Lösung des Konfliktes. Grüße Meinolf |
#3
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Hallo Klaus ,
Den letzten Sätzen von Meinolf ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Wir hatten das Problem Ende 2008.5 Piesteritzer wollten nach Dessau wechseln, einer hing eben noch sehr an WB.Dafür sollte man auch Verständniß haben. Er hat den Verein und wir die RV halbwegs einvernehmlich gewechselt, auch mit der Versicherung ,daß er jederzeit bei uns wieder willkommen ist. §§ dabei zubemühen ist kontraproduktiv,auch in Hinblick einer ungewissen Zukunft des Sports in der Region. gruß krake |
#4
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Hallo Klaus.
Viel Erfolg !!! Freundliche Grüße Schumi
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"Wer nichts weiß, muß alles glauben." (Von Ebner-Eschenbach) www.brieftauben-schumacher.de www.hochzeitstauben-schumacher.de |
#5
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Zitat:
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#6
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Naja Loki,
Mitglied in zwei Vereinen ob passiv oder aktiv ginge nur außerhalb des Verbandes. Aber nichts spricht dagegen sich an Aktivitäten des alten Vereins, wie Feiern ,Austellungen ,Vorflügen ,Meisterschaften zu beteiligen.Die Unkostenfrage ist leicht regelbar.Nur der neue Verein wird das wohl eher mißtrauisch sehen. gruß krake |
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