#1
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Rv Sperre bei Richtungswechsel
Hallo ,
wenn die RV am 1. 4. des Jahres Richtungswechsel von SW nach SO beschließt und ich nicht mitwill in den SO ,kann mich dann die RV sperren , wenn ich eine andere RV finde die im SW bleibt und dort hinwechseln würde und noch 2008 im Altflug mitreisen würde ? wassagt dazu der Verband ? MfG |
#2
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Zitat:
Hallo, nach meinem wissen würdest du für 2 Jahr gesperrt vom Verband. So war es bei mir bin von einer RV in die andere RV,aber um die Sperre zuumgehen habe ich meine Frau reisen lassen;-) MfG Thomas |
#3
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wechsel
Zitat:
die Verbandssatzung sieht nur einen Wechsel gemäss §10 vor. D.h. im Groben: Kündigung im Zeitraum Oktober des laufenden Jahres und der Wechsel ist zum 1. Januar des Folgejahres vollzogen sofern die aufnehmende RV (kann ja in Deinem Fall nur LU Stadt & Land sein) zustimmt . Dies wäre der einfachste Fall da sich alles im gleichen Regverband abspielt. Richtungswechsel spielen hier keinerlei Rolle. Natürlich bzw. leider hält man sich mancherorten geduldet, abgesegnet oder von den jeweiligen Vorständen hingenommen nicht an die Regeln. Einzelne haben über Vitamin B Druck erzeugt aber dazu hast Du wohl noch nicht genug graue Haare. Gruss hp |
#4
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Meine Zusatzfrage :
[ Kann eine RV am 1.04.,also sehr kurz vor den Flügen, noch einen Richtungswechsel beschließen? Das kommt mir doch sehr eigenartig vor.
Gruss Ulli quote=Bobbie;44857]Hallo , wenn die RV am 1. 4. des Jahres Richtungswechsel von SW nach SO beschließt und ich nicht mitwill in den SO ,kann mich dann die RV sperren , wenn ich eine andere RV finde die im SW bleibt und dort hinwechseln würde und noch 2008 im Altflug mitreisen würde ? wassagt dazu der Verband ? MfG[/quote] |
#5
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Hallo Herbert,
Wechsel von Einzelmitgliedern und Vereinen in eine andere RV innerhalb des Regionalverbandes sind nur zulässig, wenn die Mitgliedschaft in der Zeit vom 01.10. bis 31.10. durch Einschreiben gegenüber dem Vorstand der abgegebenen RV zum 31.12.gekündigt wird. Von daher ist also ohne die fristgerechte Kündigung ein Wechsel zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Die von Thomas erwähnte Variante, jemand anderes in der anderen RV anzumelden, und unter dessen Namen dort zu reisen, ist von daher nicht statthaft, da die Schlaganlage, von der du in deiner jetzigen RV gereist hast, für eine andere RV gesperrt ist. Viele Grüße Hans- Albert |
#6
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Wechselbedingungen
Zitat:
Halo Sportfreunde, ein Wechsel ist möglich wenn der RV - Vorstand der abzugebenden RV dem Wechsel zustimmt. Tut er das nicht kann das jeweilige Mitglied NICHT in einer anderen RV reisen da die ordentliche Kündigung zum 31.10. nicht vollzogen wurde. Da ja aber aus einer Schlaganlage in mehreren RVen und sogar RegV gespielt werden kann gibt dennoch ein Chance. Es muss nachgewisen werden das die Tauben des ZWEITEN Schlages komplett von einer ZWEITEN Person versorgt und gespielt werden. Trifft das zu kann man von einer Schlaganlage auch mit ZWEI Schlägen z.B. in unterschiedliche Richtungen spielen. Handelt es sich jedoch um eine VORGESCHOBENE Person für den ZWEITEN Schlag wird ganz klar die Wechselbedingung unterwandert und könnte ein Ehrengerichtsverfahren nach sich ziehen. Jaja unser Paragraphen - Dschungel - nicht immer ganz einfach - Gruß FranzJosef |
#7
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RV Kündigung
Hallo Franz Josef ,
nach deiner Stellungsnahme müßte ich ja jedes Jahr in der RV kündigen , fals die RV wie bei mir Richtungswechsel im April beschließt !!!Wir wußten am 31.März noch nicht wo wir 2008 in welche Richtung reisen . MfG Herbert Häfele noch RV Speyer |
#8
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Paragraphen - Dschungel
Zitat:
Hallo Herbert, so makaber es klingt, so ist es !!!!! Da ein Richtungswechsel ein Beschluss mit 2/3 Mehrheit ist und wir nunmal in einer Demokraie leben in welcher die Mehrheitsbeschlüsse zählen hast Du lediglich noch die Möglich um Freigabe für eine andere RV zu bitten. Wird Dir die Freigabe verweigert bist Du an Deine neue RV inkl. der neuen Richtung gebunden. Alternativ kannst Du natürlich Deine Tauben zu Trainigszwecken wo anders mitgeben. Trotzdem "Gut Flug" FranzJosef |
#9
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Zitat:
bin daran interessiert immer auf dem neuestem Stand zu sein. Deshalb bitte ich um Aufklärung darüber, wo in der Verbandssatzung der unter § 10 Abs. IV stehende Satz bezüglich Wechsel aufgehoben ist.
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MfG Strasser 84 |
#10
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Zitat:
aber was hätte ich machen sollen? hätte ich zwei jahre Pause machen sollen?Nach meiner Info machen das sehr viele Züchter. Mfg Thomas |
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