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  #11  
Alt 04.09.2018, 13:08
Austria Austria ist offline
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Werte Sportfreunde!


Die Regierungen dieser Welt dürfen zwar straffrei Menschen bombardieren, durch Drohnen ermorden usw.

aber wehe ein Tierhalter tötet fachgerecht und ohne Schmerz ein Tier, der muss streng bestraft werden.

(Tierschutz - Nazis - da war doch was)


Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier irgend etwas gewaltig schief läuft.



MfG
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  #12  
Alt 04.09.2018, 17:22
Berger Berger ist offline
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Zitat:
Zitat von Hoeffi Beitrag anzeigen
Ohne die betreffenden Paragraphen oder deren Auslegung zitieren zu können, sollte man die Leute nicht verunsichern.
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder...

Für das notwendige Töten von Tieren gibt es verschiedene Gründe, beispielsweise:
- das Töten im Rahmen der Schlachtung zur Lebensmittelgewinnung
- das Töten schwerkranker oder verletzter Tiere als Erlösung
- das Töten von Tieren im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung, um die Ansteckung anderer Tiere zu verhindern.

Aber auch das Verfüttern an ein anderes Tier, was v. a. in der Terraristik eine große Rolle spielt, gilt als vernünftiger Grund.


aber gut zu wissen ;-) :

Geschützt durch den zentralen Grundsatz des § 1 des Tierschutzgesetzes ist grundsätzlich jedes lebende Tier, unabhängig davon, ob es sich um ein Wirbeltier (z. B. Maus) oder ein wirbelloses Tier (z. B. Mücke) handelt. Getötet werden darf ein Tier nur, wenn hierfür ein vernünftiger Grund vorliegt. Andernfalls ist die Tötung rechtswidrig und kann strafrechtlich geahndet werden.
Hallo,
Super und vielen Dank für die ausführliche Darstellung.

Aber wo lag jetzt eine Verunsicherung vor?

Beste Grüße
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  #13  
Alt 04.09.2018, 18:53
Hoeffi Hoeffi ist offline
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Zitat:
Zitat von Berger Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
nur zur Aufklärung und ohne die betreffenden Paragraphen zitieren zu können, nach dem Tierschutzgesetz darf ein Tier nur getötet oder geschlachtet werden, um es von Leiden zu befreien oder es der Küche zuzuführen, also wenn es der Lebensmittelgewinung dient. Es gibt keinen anderen Grund weswegen man Tiere töten darf!

Die Selektion z.B. auf äußere Merkmale (Rassetauben) oder nach Leistungen (Flugtauben) ist nach unserem Tierschutzgesetz in Deutschland verboten! Welche Strafen verhängt werden können ist mir nicht bekannt.

Beste Grüße

Das stimmt so nur bedingt, denn man kann Tiere z.B. Tiere auch zur Verwendung als Tierfutter töten und dabei wird ja auch selektiert. Nur die Tötung ohne vernünftigen Grund ist verboten. Also sollte man die geschlachteten Tauben, wenn man sie nicht essen will, keinesfalls in der Mülltonne entsorgen. Aber Selektion gehört zu einer Zucht genauso wie das Anpassen der Tierzahl an die Platzverhältnisse auch aus Tierschutzgründen erforderlich ist. Deshalb meine Klarstellung. Es wäre doch auch schlimm, wenn es anders wäre.
Beste Grüße
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  #14  
Alt 04.09.2018, 22:06
Berger Berger ist offline
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Zitat:
Zitat von Hoeffi Beitrag anzeigen
Das stimmt so nur bedingt, denn man kann Tiere z.B. Tiere auch zur Verwendung als Tierfutter töten und dabei wird ja auch selektiert. Nur die Tötung ohne vernünftigen Grund ist verboten. Also sollte man die geschlachteten Tauben, wenn man sie nicht essen will, keinesfalls in der Mülltonne entsorgen. Aber Selektion gehört zu einer Zucht genauso wie das Anpassen der Tierzahl an die Platzverhältnisse auch aus Tierschutzgründen erforderlich ist. Deshalb meine Klarstellung. Es wäre doch auch schlimm, wenn es anders wäre.
Beste Grüße
Hallo nochmal,
Ich hoffe wir reden nicht aneinander vorbei, denn das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund ist verboten und die Gründe sind definiert und ja auch angeführt worden. Soweit besteht doch Einigkeit.
So wie ich es lese und verstehe ist das Selektieren nicht als vernünftiger Grund definiert worden. Das Töten Cobb Tieren aus Platzgründen ist auch nicht ein vernünftiger Geubd im Sinne des Tierschutzgesetzes. Zumindest für mich nicht zu erkennen.
Insofern bleibt die Frage nach der vorgehaltenen Verunsicherung?
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  #15  
Alt 05.09.2018, 00:03
Hoeffi Hoeffi ist offline
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Es steht nicht im Gesetz, dass das Töten wegen Selektion oder aus Platzgründen verboten ist oder das Tiere nur Nahrungsmittelgewinnung getötet werden dürfen.

Das meine ich mit der Verunsicherung. Natürlich muss ein Züchter oder Tierhalter seine Bestände reduzieren dürfen, das geht doch gar nicht anders. Und dabei selektiert er. Er muss dann aber die Tierkörper auch verwerten, also einen vernünftigen Grund vorweisen. Und da ist nicht nur die Zuführung in die Küche eine Option. Die Tierkörper sollen nur nicht sinnlos entsorgt werden. Das wollte ich klarstellen.
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  #16  
Alt 09.09.2018, 11:15
WernerW WernerW ist offline
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Zitat:
Zitat von Luecke Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

die Organisation PETA hat uns Veröffentlichungen im Internet-Taubenschlag auf strafbare Inhalte hin untersucht und an verschiedenen Stellen solche gefunden. Es geht um Aufforderungen zur Selektion und damit das Töten von Tauben, welches ohne vernünftigen Grund nach §17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes eine strafbare Handlung ist.

Durch die Veröffentlichungen fordert der Betreiber, lt. PETA, damit zu strafbaren Handlungen gemäß §111 des StGB auf. PETA hat eine Frist gesetzt bis der die genannten Veröffentlichungen entfernt werden sollen, ansonsten kommt es zur Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Die betroffenen Passagen werden daher von mir entfernt.

Ich bitte alle Teilnehmer hier im Forum um eine entsprechende Berücksichtigung bei Veröffentlichungen!


Danke vorab und Gruß
Andreas


Hallo Andreas


so einfach geht es auch nicht wie es Peta schreibt......schreibe doch mal kurz was Peta eigentlich hier beanstattet hat ich finde hier keinen Beitrag der öffentlich hier zur einer Straftat aufgerufen hat!!!!!

Wünsch dir noch einen schönen Tag.
Werner



Quelle:© Michael Grabscheit/pixelio.de
Die einzige Strafvorschrift des Tierschutzgesetzes findet sich in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG). Mit ihr soll tierschutzwidriges Verhalten geahndet werden. Strafbar sind die ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren. Geahndet wird die vorsätzlich begangene Tierquälerei. Ein bloßer Versuch der Tat sowie eine fahrlässige Tat sind nicht strafbar gemäß § 17.



Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB):

Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft (Abs.1). Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf hierbei nicht schwerer sein, als die die für den Fall angedroht ist, dass die Aufforderung Erfolg hat (Abs.2).
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/oeffentliche-aufforderung-zu-straftaten-stgb_022063.html
__________________

ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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  #17  
Alt 09.09.2018, 13:07
WernerW WernerW ist offline
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Standard "vernünftiger Grund"

Zitat:
Zitat von Hoeffi Beitrag anzeigen
Das stimmt so nur bedingt, denn man kann Tiere z.B. Tiere auch zur Verwendung als Tierfutter töten und dabei wird ja auch selektiert. Nur die Tötung ohne vernünftigen Grund ist verboten. Also sollte man die geschlachteten Tauben, wenn man sie nicht essen will, keinesfalls in der Mülltonne entsorgen. Aber Selektion gehört zu einer Zucht genauso wie das Anpassen der Tierzahl an die Platzverhältnisse auch aus Tierschutzgründen erforderlich ist. Deshalb meine Klarstellung. Es wäre doch auch schlimm, wenn es anders wäre.
Beste Grüße

Hallo Klaus

erkläre hier einmal genau was bei den Tierschützer für einen "Vernünftiger Grund " im Sinne des Gesetzes ist !!

Angenommen:

ein Tierzüchter hat in seinen Stall - Schlag usw. mehr Tiere als das Gesetz
vorschreibt....ist es jetzt "vernünftig" die Tiere auszusortieren oder gegen die Gesetzesvorgaben zu behalten????

Noch eine Frage "wer entscheidet was ein "vernünftiger Grund" ist ??? etwa die Tierschützer ?????

Oder was sagen sie dazu ?????


einen schönen Tag noch

Tierheime in ganz Deutschland sind überfüllt
Quelle: https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/zisch/tierheime-ganz-deutschland-sind-ueberfuellt-6108213.html

Auszug daraus:

Doch obwohl die meisten wissen, dass Deutsche Tierheime voll sind, werden immer mehr Tiere aus dem Ausland genommen. Ob es daran liegt, dass in den Köpfen der Menschen das Wissen, dass Tiere im Ausland getötet werden präsenter ist? Ich habe dazu zehn Personen befragt und nur zwei konnten mir eine Antwort geben.
Eine dieser Antworten fand ich so erschreckend, dass ich recherchierte: „Nicht nur im Ausland werden Tiere eingeschläfert, um Platz in Tierheimen zu machen, sondern auch in Deutschland.“ Viele Tierheime in Deutschland sind so genannte „No-Kill-Tierheime“, in denen alle Tiere so lange dort, leben bis sie gekauft oder aus natürlichen Gründen sterben.
__________________

ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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  #18  
Alt 09.09.2018, 13:34
Benutzerbild von Luecke
Luecke Luecke ist offline
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Zitat:
Zitat von WernerW
Hallo Andreas
so einfach geht es auch nicht wie es Peta schreibt......schreibe doch mal kurz was Peta eigentlich hier beanstattet hat ich finde hier keinen Beitrag der öffentlich hier zur einer Straftat aufgerufen hat!!!!!
Hallo Werner,

wie geschrieben ging es um grundsätzliche Aussagen zur Selektion und damit das Töten von Tauben ohne vernünftigen Grund.

Passende Suchbegriffe bei google eingegeben, gelangt man an Berichte aus den Anfängen des IT, die aber über den IT gar nicht mehr verlinkt und damit von dort aufrufbar waren. Die entsprechenden Seiten wurden vom Server gelöscht und gut ist. Jetzt ist es auch über google nicht mehr aufrufbar. Damit bietet der Betreiber keine Angriffsfläche mehr und wir können hier in Ruhe weiter über das Thema diskutieren.

Gruß
Andreas
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  #19  
Alt 09.09.2018, 16:22
Meierei Meierei ist offline
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https://www.youtube.com/watch?v=JR-dAXlJJXM


Das Video ist auch nicht schlecht!
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  #20  
Alt 09.09.2018, 22:29
Hoeffi Hoeffi ist offline
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Hallo Werner,
die Wünsche und Begehrlichkeiten der "Tierschützer" sind gottseidank nicht Gesetz und deshalb entscheiden die das auch nicht. Es ist aber laut Gesetz verboten, seine Tauben zu töten und zu vergraben oder in der Aschtonne zu entsorgen. Die Tierkörper müssen verwertet und nicht sinnlos beseitigt werden. Das ist damit gemeint.
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