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#1
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Tauben Markt Lier
Der Taubenmarkt in Lier ist Abgesagt , Voraussichtlich bis ende Februar, evtl sogar länger.
Ebenso ist in belgien auch Freiflug Verbot. |
#2
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Hallo Sportfreunde,
jetzt geht's schon wieder los.....jetzt gräbt sich der Brieftaubenzüchter schon wieder selbst das Grab für die Reise 2017!!! Da wird schon wieder überall, nachgefragt, getan, geredet und gemunkelt. Da gibt es wieder Behördenanfragen allerorten von jedem Blödmann der meint sich hier in den Vordergrund stellen zu müssen. Es wird wieder ganz einfach alles wachgerüttelt was vielleicht mit dieser Vogelgrippe zusammen hängen könnte. Da wird dann der Verband wieder überall nachfragen ob man darf oder nicht darf usw. Alle nehmen sich soooooo wichtig und glauben, das alle Einwohner Deutschlands nur noch darauf warten, bis wir Taubenzüchter unsere Flüge starten. Da wird jetzt im Vorfeld schon wieder mit den Scheiß Märkten herumgefummelt bis ja alles rebellisch wird und dann schauen wir mit dem Fernglas in andere Länder wo dann der Reisebetrieb ohne Probleme gestartet wird. Nehmt euch doch nicht alle für wichtiger als nötig ist und den Taubensport erst recht nicht. Haltet alle am besten den Rand, seit ruhig und gelassen und startet ganz einfach die Wettflüge wenn die Zeit dafür da ist. Kein Mensch scheißt sich um die Brieftaubenzüchter mehr, als der Taubrer selbst, der glaubt das im Moment des Starts der Flüge nur noch alle auf uns schauen. Nicht einmal die sogenannten Schützer, wenn wir diese nicht immer wachrütteln würden. Wie gesagt.....jetzt geht's schon wieder los und alles zerreißt sich das Maul ob wir dürfen oder nicht. Maul halten!!!!!!!!!!und dann starten und dann geht's von selbst und wenn sich dann irgend jemand beschwert, dann ist es noch früh genug die Tauben im Schlag zu lassen. Meine Meinung Taubengruß Alfred Weber |
#3
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Zitat:
Bei uns sind die ersten Störche angekommen, wo haben die wohl die Genehmigung her.
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Gruß Hermann Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ! „Eine gute Rede hat einen guten Anfang und ein gutes Ende – und beide sollten möglichst dicht beieinander liegen.“ (Mark Twain) |
#4
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Hallo Hermann
Es gibt sooone Menge die, ohne Papiere, in Deutschland eigereist sind ! MfG. |
#5
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Genau so isses.
Hallo Alfred genau so isses wie du geschrieben hast. Bei uns heist es immer "wer lang fragt, der geht lang irr" Nicht immer alles genau hinterfragen, einfach machen und fertig. In diesem Winter gab es RVen, die haben sich um eine Genehmigung für eine Ausstellung bemüht, und diese verweigert bekommen, andere RVen haben einfach eine Ausstellung gemacht und fertig. Und ihnen ist auch nichts negatives wiederfahren, sie waren einfach kleverrer als andere.
Es gibt bei diesem Problem sowieso keine einheitliche Regelung, jeder kleine "wichtige" Beamte entscheidet nach seinem eigenen Ermessen. Der Verband veranstaltet ohne Probleme seine DBA, und macht jetzt schon tüchtig Werbung für seinen Frühjahrsmarkt in Essen auf dem Verbands Gelände. Bei uns hier in Thüringen wurden alle Tauben- und Geflügelmärkte abgesagt. Auch in Lier findet kein Markt statt, aber in Houten gibt es keine Probleme, das findet statt. So etwas finde ich sehr seltsam, zeigt mir aber auch das es noch lange nicht das selbe ist wenn zwei das gleiche tun. Gruß Steffen |
#6
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Zitat:
das liegt an den dafür zuständigen Ämtern ob Stallplicht für alle angeordnet wird !! Also schön daran halten nicht öffentlich provozieren sondern an die Verordnung halten. NS.Laut Geflügelpestverordnung müssten jedoch 45 Kanarienvögel, 39 Enten, 28 Hühner, 21 Tauben, 20 Wachteln sowie Fasane, Gänse, Pfauen, Störche und verschiedene Finkenarten vorsichtshalber getötet werden. Meldung vor ca. 10 Tagen: AKTUELLE INFORMATIONEN 06.02.2017: Nach wie vor keine Entwarnung bei Vogelgrippe Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist darauf hin, dass sich in Bayern die Lage hinsichtlich der Geflügelpest („Vogelgrippe“) keineswegs entspannt hat. Nun sind auch in Bayern schon einige Nutzgeflügelhaltungen betroffen. Ursache war freilaufendes Geflügel, das durch Wildvögel angesteckt wurde. Neben der Tötung des Tierbestandes wurden gegen die Geflügelhalter Bußgeldverfahren eingeleitet. Um die betroffenen Geflügelhaltungen mussten Sperrbezirke angelegt werden. Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden bisher keine Fälle nachgewiesen. Um sicherzustellen, dass dies so bleibt, muss die behördlich angeordnete Stallpflicht für Geflügel weiterhin beachtet werden. Diese gilt für landwirtschaftliche und auch für private Geflügelhaltungen. Auch Geflügelmärkte und Ausstellungen bleiben verboten. Somit kann eine von vielen Geflügelhaltern erhoffte Entwarnung und Milderung der Maßnahmen derzeit nicht erfolgen. Sobald dies der Fall ist, wird eine Information über die Presse erfolgen. Zitat.....Dies gilt auch für Tauben. Tauben erkranken zwar nicht an der Geflügelpest („Vogelgrippe“), können aber das Virus übertragen.
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT! mit freundlichen Grüßen Werner |
#7
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Hallo Alfred.
Diesen Beitrag sollten "VIELE" Sportsfreunde auswendig lernen und nie mehr vergessen!!! Er ist für mich der 1+++ Hit des Winters und bestimmt nicht nur Deine Meinung!!! MfG. H.L. |
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