#1
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Zuflieger NL
Hallo
Wo kann ich den Ausweis anfordern , bei einen Zuflieger aus NL oder den Besitzer erfahren ??? Mit freundlichen Grüssen Baffie P.S. NL-16-1182578 wurde beim D - Verband gemeldet |
#2
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Zitat:
Gruß Joza |
#3
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Zitat:
Wobei das natürlich auch der richtige Weg ist, und nicht der Deutsche Verband. So hat der NL Züchter zumindestens eine Gelegenheit sich zu melden. Der Nl Züchter wird wohl nicht " Die Brieftaube " beziehen. Viel Glück
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Gruß Hermann Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ! „Eine gute Rede hat einen guten Anfang und ein gutes Ende – und beide sollten möglichst dicht beieinander liegen.“ (Mark Twain) |
#4
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Zitat:
der Deutsche Verband meldet meines Wissens ausländische Tauben, an die jeweiligen Verbände weiter.Etwas anderes ergäbe keinen Sinn. Sportgruß - Willi PS: schönen 3.Advent
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]Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus! |
#5
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Hallo
Hast recht, hier ein Auszug vom Verband. Auch das mit dem Eigentumausweis ist hier beschrieben. 3. Meldung an die Geschäft sstelle des deutschen Verbandes Hier wird nach schrift licher Meldung die umgehende Veröff entlichung in unserer Zeitschrift „Die Brieft aube“ sowie die Benachrichtigung des jeweiligen ausländischen Verbandes veranlasst. Nach einer Frist von 4 Wochen – gerechnet vom Tage der Veröff entlichung an – kann der Melder über die gemeldete Taube frei verfügen, jedoch nicht damit reisen. Nach Ablauf der obigen Frist kann der Melder beim jeweiligen ausländischen Verband die Original- bzw. Duplikatringkarte anfordern; nur mit dieser Karte kann mit der Taube gereist werden! Wird die ausländische Taube von ihrem Eigentümer zurückgefordert, so ist diese unverzüglich an die Geschäft sstelle des deutschen Verbandes zu senden. Hier wird in Sammeltransporten die Rückführung in vorstehende Länder vorgenommen. Es wird vorsorglich noch darauf hingewiesen, dass der deutsche Verband nicht befugt ist, Ersatz-Eigentumsausweise für ihm gemeldete ausländische Tauben auszustellen. 4. Hinweise im Einzelnen: Dänemark: In Dänemark kennt man keine Ringkarten (Eigentumsausweise)! Mit dänischen Tauben kann nach Ablauf einer Frist von 5 Wochen – unter Vorlage der Meldebestätigung – gereist werden. Niederlande: Der Niederländische Verband stellt Ersatzeigentums- Ausweise gegen Voreinsendung von 5 € aus. Überweisung an: Nederlandse Postduivenhouders Organisatie, Landjuweel 38, 3905 PH Veenendaal, Niederlande, Bankverbindung: PSTB NL 21, IBAN: NL42 INGB0687212 642, BIC: INGBNL2A
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Gruß Hermann Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ! „Eine gute Rede hat einen guten Anfang und ein gutes Ende – und beide sollten möglichst dicht beieinander liegen.“ (Mark Twain) |
#6
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Hallo Baffi, hier hast Du die Telefonnummer des Niederl. Eigentümers, Tel. 0031.546.622401, ich hoffe das hilft Dir weiter.
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