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  #1  
Alt 02.12.2009, 21:24
skorpion
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Aktives/passives Mitglied

Frage: Wir hatten vor kurzem RV-Versammlung und es ging um die abstimmberechtigten Mitglieder. Das Geschäftsjahr ist der 01.10. bis 30.9.
Heißt, dass ein Mitglied von seinem Stimmrecht Gebrauch macht, weil er mit Alttauben gereist ist und somit aktives Mitglied ist.
Ob er allerdings auch in 2010 mit Alttieren reist, weiß er noch nicht. Das entscheidet er vor Zahlung der Beiträge für 2010 im Februar.
Das bedeutet, dass diese Mitglieder heute wichtige Entscheidungen, wie z.B. die Reiserichtung oder die Neuwahl des Vorstandes mit entscheiden, obwohl sie dann Anfang des Jahres für sich entscheiden, passives Mitglied zu werden.
Ist ein Mitglied eigentlich aktiv oder passiv, wenn er nur mit den Jungtieren reist und dadurch ja auch einen günstigeren Beitrag zahlt?
Wer kann Aussagen dazu machen

Gruß

HaJo
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  #2  
Alt 03.12.2009, 04:07
Benutzerbild von Luecke
Luecke Luecke ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 08.08.2004
Ort: Dülmen
Beiträge: 2.735
Standard

Hallo HaJo,

das regelt doch einzig und allein eure RV-Satzung.
Sieht diese überhaupt passive Mitglieder vor?
Falls ja, muß da doch auch was zum Meldewesen (Zeiten) stehen.
Beim Verband gibt es diese nicht. Die Meldelisten des Verbandes habe ich mir gerade extra angesehen.
Nochmal falls ja, haben diese ein Stimmrecht?

Wenn ich für ein komplettes Geschäftsjahr bezahle habe ich volles Stimmrecht, auch für Entscheidungen der Zukunft (Reiseplan des kommenden Jahres). Gleiches gilt ja auch für die Mitglieder die heute davon ausgehen im kommenden Jahr an der Reise teilzunehmen, es aber z. B. krankheitsbedingt dann doch nicht können.

Warum zahlt bei euch jemand einen günstigeren Beitrag wenn er nur an einer Reise (Alt oder Jung) teilnimmt? Der RV-Beitrag ist doch eigentlich gleich. Über unterschiedliche Reisekostenpauschalen kann man sicherlich reden.
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  #3  
Alt 03.12.2009, 10:50
linus linus ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.11.2008
Ort: Lingen
Beiträge: 1.330
Standard

Hallo HaJo;

Bei uns ist das so geregelt. Jedes Mitglied, welches dem Verband gemeldet wird, ist ein aktives Mitglied und hat selbstverständlich auch Stimmrecht.
Wir haben in der RV keine passiven Mitglieder. Davon unbenommen sind die Vereine, die können passive Mitglieder haben. Sie werden nicht über den Verein der RV oder dem Verband gemeldet.

Viele Grüße Linus
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  #4  
Alt 03.12.2009, 10:51
Thomas Moll
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Andreas,

richtig ick gebe dir recht.
:applaus: :klasse:

Gruß
Thomas
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  #5  
Alt 03.12.2009, 14:08
jan_weiss jan_weiss ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2004
Ort: Schköna
Beiträge: 126
Standard

wenn eure Satzung der Mustersatzung entspricht sieht das folgendermaßen aus:

§ 5
Mitgliedschaft

1. Mitglied der RV kann jede natürliche Person werden, die das 7. Lebensjahr vollendet hat und einem bei dem Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e. V. registrierten und der RV angeschlossenen Verein angehört. Mit der Mitgliedschaft in der RV wird gleichzeitig die Mitgliedschaft im Verband sowie im Regionalverband ________ erworben.

2. Die RV besteht aus aktiven Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern, passiven Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.

3. Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die den Sport aktiv ausüben und die am 1. Oktober des laufenden Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben.

4. Jugendliche Mitglieder sind aktive Mitglieder, die am 1. Oktober des laufenden Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

5. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die den Sport nicht aktiv ausüben, aber die Interessen der RV fördern.

6. Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die sich im besonderen Maße um die RV verdient gemacht haben. Sie werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt und haben die Rechte der aktiven Mitglieder. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.


also wer Jungtierflüge mitmacht "übt den Sport aktiv aus" ist also Aktiv


§ 8
Meldelisten

1. Wer aktives Mitglied, jugendliches Mitglied, passives Mitglied oder Ehrenmitglied ist, ergibt sich aus Meldelisten, die die Vereine zusammen mit der Meldung der Verbandsmitglieder bis zum 15. Januar eines jeden Jahres der RV einzureichen haben.

2. In den Listen sind die einzelnen Mitglieder mit Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Anschriften und ggf. Angaben über die Lage ihrer Taubenschläge aufzuführen und ausdrücklich entweder als aktives Mitglied, jugendliches Mitglied, passives Mitglied oder Ehrenmitglied zu bezeichnen.

3. In den Listen sind außerdem die Vorsitzenden und die Kassierer der Vereine zu benennen.

4. Aktive und jugendliche Mitglieder können nach dem 15. Januar des laufenden Jahres nicht als passive Mitglieder umgemeldet werden.

für linus laut §8 der Mustersatzung müssen auch die Passiven gemeldet sein, kann aber in eurer Satzung anders geregelt sein. hoffen wir der Verband da nicht dagegen hat.

auf Jedenfall muß der betreffende Züchter sich bis zum 15.Januar entschieden haben solange ist er auf jedenfall Aktiv oder Passiv je nach dem was er jetzt ist.



§ 9
Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Aktive Mitglieder, jugendliche Mitglieder sowie Ehrenmitglieder haben das Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.

2. Bei ihrer Aufnahme haben aktive und jugendliche Mitglieder eine Aufnahmegebühr zu zahlen.

3. Jedes aktive, jugendliche und passive Mitglied ist beitragspflichtig.
Beiträge sind jährlich im Voraus in einer Summe oder in Raten zu zahlen. Bei
besonderem Finanzbedarf können Sonderbeiträge erhoben werden. Diese Sonderbeiträge dürfen das (z.B. Fünffache) eines Jahresbeitrages nicht überschreiten. Die Beiträge werden für aktive, jugendliche und passive Mitglieder gestaffelt. Die Beiträge sind von den Vereinen einzuziehen und an die RV abzuführen.

4. Die aktiven und jugendlichen Mitglieder sind der RV gegenüber arbeitspflichtig. Die Heranziehung der Mitglieder zur Arbeitsleistung erfolgt über die einzelnen Vereine, und zwar nach der Zahl ihrer aktiven und jugendlichen Mitglieder. Werden keine oder ungeeignete Arbeitskräfte gestellt, können gegen die Vereine Geldbußen verhängt werden.


Leut diesem § sind passive nicht Stimmberechtigt aber es kann ja in eurer Satzung anders lauten
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  #6  
Alt 03.12.2009, 17:19
linus linus ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.11.2008
Ort: Lingen
Beiträge: 1.330
Standard

Hallo Jan;

In den Vereinen können passive Mitglieder sein. Diese werden weder der RV noch dem Regio und auch nicht dem Verband gemeldet. Das verstehen wir unter passiver Mitgliedschaft.

Mitglieder, die der RV von den Vereinen gemeldet werden gelten als aktiv. Sie sind stimmberechtigt und auch beitragspflichtig. Ob sie am Reisen teilnehmen spielt zunächst keine Rolle. Da unterscheiden wir nach reisenden Schlägen und nicht reisenden Schlägen.
So kommt auch die riesige Differenz im Verband zwischen Mitgliedern und "Reisenden Schlägen" zustande.

Gruß Linus
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  #7  
Alt 04.12.2009, 10:33
Ihre Majestät Ihre Majestät ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2009
Ort: Stolberg
Beiträge: 55
Standard Hallo zusammen

Vor dem Gesetz gibt es keine aktive oder passive Mitgliedschaft!
Jeder der als Mitglied aufgenommen wird und einen Beitrag zahlt ist stimmberechtigt.
Ob er nun Aktivitäten im Verein aufnimmt oder nicht.
Satzungen die diese Spaltung der Mitglieder in sich tragen sind nicht rechtskräftig und würden vor jedem Gericht kläglich versagen.
__________________
Gruß Franzl
Jedem Menschen Recht getan ist eine Kunst die niemand kann!
Ein Schulterklopfen ist nur einen Steinwurf vom Arschtritt entfernt!
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