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  #1  
Alt 04.04.2008, 18:38
Benutzerbild von Herbert Häfele
Herbert Häfele Herbert Häfele ist offline
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Registriert seit: 03.05.2004
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Standard Rv Sperre bei Richtungswechsel

Hallo ,
wenn die RV am 1. 4. des Jahres Richtungswechsel von SW nach SO
beschließt und ich nicht mitwill in den SO ,kann mich dann die RV sperren ,
wenn ich eine andere RV finde die im SW bleibt und dort hinwechseln
würde und noch 2008 im Altflug mitreisen würde ? wassagt dazu der Verband ? MfG
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  #2  
Alt 04.04.2008, 18:52
Thomas Moll
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Bobbie Beitrag anzeigen
Hallo ,
wenn die RV am 1. 4. des Jahres Richtungswechsel von SW nach SO
beschließt und ich nicht mitwill in den SO ,kann mich dann die RV sperren ,
wenn ich eine andere RV finde die im SW bleibt und dort hinwechseln
würde und noch 2008 im Altflug mitreisen würde ? wassagt dazu der Verband ? MfG

Hallo,
nach meinem wissen würdest du für 2 Jahr gesperrt vom Verband.

So war es bei mir bin von einer RV in die andere RV,aber um die Sperre zuumgehen habe ich meine Frau reisen lassen;-)

MfG
Thomas
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  #3  
Alt 04.04.2008, 19:09
HPfoh
Gast
 
Beiträge: n/a
Blinzeln wechsel

Zitat:
Zitat von Bobbie Beitrag anzeigen
Hallo ,
wenn die RV am 1. 4. des Jahres Richtungswechsel von SW nach SO
beschließt und ich nicht mitwill in den SO ,kann mich dann die RV sperren ,
wenn ich eine andere RV finde die im SW bleibt und dort hinwechseln
würde und noch 2008 im Altflug mitreisen würde ? wassagt dazu der Verband ? MfG
Hallo Herbert,
die Verbandssatzung sieht nur einen Wechsel gemäss §10 vor. D.h. im Groben: Kündigung im Zeitraum Oktober des laufenden Jahres und der Wechsel ist zum 1. Januar des Folgejahres vollzogen sofern die aufnehmende RV (kann ja in Deinem Fall nur LU Stadt & Land sein) zustimmt . Dies wäre der einfachste Fall da sich alles im gleichen Regverband abspielt.

Richtungswechsel spielen hier keinerlei Rolle.

Natürlich bzw. leider hält man sich mancherorten geduldet, abgesegnet oder von den jeweiligen Vorständen hingenommen nicht an die Regeln.

Einzelne haben über Vitamin B Druck erzeugt aber dazu hast Du wohl noch nicht genug graue Haare.

Gruss

hp
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  #4  
Alt 04.04.2008, 19:30
cordes cordes ist offline
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Standard Meine Zusatzfrage :

[ Kann eine RV am 1.04.,also sehr kurz vor den Flügen, noch einen Richtungswechsel beschließen? Das kommt mir doch sehr eigenartig vor.
Gruss Ulli quote=Bobbie;44857]Hallo ,
wenn die RV am 1. 4. des Jahres Richtungswechsel von SW nach SO
beschließt und ich nicht mitwill in den SO ,kann mich dann die RV sperren ,
wenn ich eine andere RV finde die im SW bleibt und dort hinwechseln
würde und noch 2008 im Altflug mitreisen würde ? wassagt dazu der Verband ? MfG[/quote]
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  #5  
Alt 05.04.2008, 07:43
Hotwing50 Hotwing50 ist offline
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Standard

Hallo Herbert,
Wechsel von Einzelmitgliedern und Vereinen in eine andere RV innerhalb des Regionalverbandes sind nur zulässig, wenn die Mitgliedschaft in der Zeit vom 01.10. bis 31.10. durch Einschreiben gegenüber dem Vorstand der abgegebenen RV zum 31.12.gekündigt wird.
Von daher ist also ohne die fristgerechte Kündigung ein Wechsel zum derzeitigen
Zeitpunkt nicht möglich.
Die von Thomas erwähnte Variante, jemand anderes in der anderen RV anzumelden, und unter dessen Namen dort zu reisen, ist von daher nicht statthaft, da die Schlaganlage, von der du in deiner jetzigen RV gereist hast, für eine andere RV gesperrt ist.
Viele Grüße
Hans- Albert
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  #6  
Alt 05.04.2008, 10:04
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Registriert seit: 30.11.2001
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Beiträge: 1.038
Standard Wechselbedingungen

Zitat:
Zitat von Hotwing50 Beitrag anzeigen
Hallo Herbert,
Wechsel von Einzelmitgliedern und Vereinen in eine andere RV innerhalb des Regionalverbandes sind nur zulässig, wenn die Mitgliedschaft in der Zeit vom 01.10. bis 31.10. durch Einschreiben gegenüber dem Vorstand der abgegebenen RV zum 31.12.gekündigt wird.
Von daher ist also ohne die fristgerechte Kündigung ein Wechsel zum derzeitigen
Zeitpunkt nicht möglich.
Die von Thomas erwähnte Variante, jemand anderes in der anderen RV anzumelden, und unter dessen Namen dort zu reisen, ist von daher nicht statthaft, da die Schlaganlage, von der du in deiner jetzigen RV gereist hast, für eine andere RV gesperrt ist.
Viele Grüße
Hans- Albert

Halo Sportfreunde,

ein Wechsel ist möglich wenn der RV - Vorstand der abzugebenden RV dem Wechsel zustimmt.
Tut er das nicht kann das jeweilige Mitglied NICHT in einer anderen RV reisen da die ordentliche Kündigung zum 31.10. nicht vollzogen wurde.

Da ja aber aus einer Schlaganlage in mehreren RVen und sogar RegV gespielt werden kann gibt dennoch ein Chance.
Es muss nachgewisen werden das die Tauben des ZWEITEN Schlages komplett von einer ZWEITEN Person versorgt und gespielt werden.
Trifft das zu kann man von einer Schlaganlage auch mit ZWEI Schlägen z.B. in unterschiedliche Richtungen spielen.

Handelt es sich jedoch um eine VORGESCHOBENE Person für den ZWEITEN Schlag wird ganz klar die Wechselbedingung unterwandert und könnte ein Ehrengerichtsverfahren nach sich ziehen.

Jaja unser Paragraphen - Dschungel - nicht immer ganz einfach -

Gruß

FranzJosef
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  #7  
Alt 05.04.2008, 11:41
Benutzerbild von Herbert Häfele
Herbert Häfele Herbert Häfele ist offline
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Standard RV Kündigung

Hallo Franz Josef ,
nach deiner Stellungsnahme müßte ich ja jedes Jahr in der RV kündigen ,
fals die RV wie bei mir Richtungswechsel im April beschließt !!!Wir wußten
am 31.März noch nicht wo wir 2008 in welche Richtung reisen .
MfG Herbert Häfele noch RV Speyer
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  #8  
Alt 05.04.2008, 12:11
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Registriert seit: 30.11.2001
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Beiträge: 1.038
Standard Paragraphen - Dschungel

Zitat:
Zitat von Bobbie Beitrag anzeigen
Hallo Franz Josef ,
nach deiner Stellungsnahme müßte ich ja jedes Jahr in der RV kündigen ,
fals die RV wie bei mir Richtungswechsel im April beschließt !!!Wir wußten
am 31.März noch nicht wo wir 2008 in welche Richtung reisen .
MfG Herbert Häfele noch RV Speyer

Hallo Herbert,

so makaber es klingt, so ist es !!!!!

Da ein Richtungswechsel ein Beschluss mit 2/3 Mehrheit ist und wir nunmal in einer Demokraie leben in welcher die Mehrheitsbeschlüsse zählen hast Du lediglich noch die Möglich um Freigabe für eine andere RV zu bitten.
Wird Dir die Freigabe verweigert bist Du an Deine neue RV inkl. der neuen Richtung gebunden. Alternativ kannst Du natürlich Deine Tauben zu Trainigszwecken wo anders mitgeben.

Trotzdem "Gut Flug"

FranzJosef
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  #9  
Alt 05.04.2008, 12:49
Strasser_84 Strasser_84 ist offline
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Ort: Rietberg
Beiträge: 845
Standard

Zitat:
Zitat von FranzJosef Beitrag anzeigen
ein Wechsel ist möglich wenn der RV - Vorstand der abzugebenden RV dem Wechsel zustimmt.
Tut er das nicht kann das jeweilige Mitglied NICHT in einer anderen RV reisen da die ordentliche Kündigung zum 31.10. nicht vollzogen wurde.

Da ja aber aus einer Schlaganlage in mehreren RVen und sogar RegV gespielt werden kann gibt dennoch ein Chance.
Hallo FranzJosef,

bin daran interessiert immer auf dem neuestem Stand zu sein. Deshalb bitte ich um Aufklärung darüber, wo in der Verbandssatzung der unter § 10 Abs. IV stehende Satz bezüglich Wechsel aufgehoben ist.
__________________
MfG
Strasser 84

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  #10  
Alt 05.04.2008, 14:02
Thomas Moll
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Zitat:
Zitat von Hotwing50 Beitrag anzeigen
Hallo Herbert,
Wechsel von Einzelmitgliedern und Vereinen in eine andere RV innerhalb des Regionalverbandes sind nur zulässig, wenn die Mitgliedschaft in der Zeit vom 01.10. bis 31.10. durch Einschreiben gegenüber dem Vorstand der abgegebenen RV zum 31.12.gekündigt wird.
Von daher ist also ohne die fristgerechte Kündigung ein Wechsel zum derzeitigen
Zeitpunkt nicht möglich.
Die von Thomas erwähnte Variante, jemand anderes in der anderen RV anzumelden, und unter dessen Namen dort zu reisen, ist von daher nicht statthaft, da die Schlaganlage, von der du in deiner jetzigen RV gereist hast, für eine andere RV gesperrt ist.
Viele Grüße
Hans- Albert
Hallo,
aber was hätte ich machen sollen? hätte ich zwei jahre Pause machen sollen?Nach meiner Info machen das sehr viele Züchter.

Mfg
Thomas
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